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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

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Parkraummanagement: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Bei der Errichtung von gewerblichen Liegenschaften mit Parkflächen im Rahmen eines Generalunternehmervertrags kommt es regelmäßig zu Unklarheiten hinsichtlich des Leistungsumfangs und der technischen sowie funktionalen Ausstattung des Parkraums. Eine klare Abgrenzung zwischen dem durch den Generalunternehmer (GU) errichteten Standardumfang und den zusätzlichen Anforderungen des Nutzerausbaus ist essenziell, um spätere Nachrüstungen, Medienbrüche und Konflikte in der Nutzung zu vermeiden. Ein professionelles betriebliches Parkraummanagement setzt eine strukturierte technische und funktionale Planung voraus. Die rechtzeitige Abgrenzung zwischen GU-Leistungen und nutzerspezifischen Ausstattungen ist Grundlage für ein sicheres, effizientes und zukunftsfähiges Parkraumkonzept.

Die Anforderungen des Parkraummanagements müssen bereits in der frühen Planungsphase in einem abgestimmten Katalog festgelegt werden. Dabei sind die Übergabepunkte zwischen GU-Standard und Nutzererweiterung vertraglich und planerisch präzise zu definieren. Die Abstimmung erfolgt idealerweise zwischen GU, Bauherr, Facility Management und künftigen Dienstleistern.

Typischer Leistungsumfang des Generalunternehmers

  • Bauliche Herstellung der Stellplätze: Herstellung der Stellplatzflächen inkl. Markierung, Entwässerung, Beleuchtung und Beschilderung gemäß vertraglich vereinbarter Standards.

  • Zufahrtskontrolle und Schrankenanlagen (Basis): Bereitstellung einfacher Zufahrtsregelung (z. B. Schranke mit Chip oder Ticket) ohne weiterführende Systemintegration oder Nutzergruppensteuerung.

  • Grundinstallation Ladeinfrastruktur (optional): In vielen Fällen umfasst der GU-Leistungsumfang nur die vorbereitende Leitungsführung („Leerrohrlösung“) ohne Ladesäulen, Lastmanagement oder Abrechnungssystem.

  • Erschließung & Medienbereitstellung: Technische Grundausstattung (Strom, Daten, Beleuchtung) ohne weitere Servicekomponenten oder Schnittstellen zu Mobilitätsdiensten.

Inhalte und Ziele des Nutzerausbaus im Parkraummanagement

  • Erweiterte Steuerung und IT-Integration: Installation von Kennzeichenerkennung, digitalen Buchungssystemen, App-Anbindung, Schnittstellen zu Besuchermanagement und CAFM-Systemen.

  • Feinsteuerung von Nutzergruppen und Berechtigungen: Konfiguration von Stellplätzen nach Nutzungstypen (z. B. Mitarbeitende, Gäste, Geschäftsführung, Dienstleister) inkl. zeitlicher Steuerung und Priorisierung.

  • Ausbau von Ladepunkten und Lastmanagement: Integration von Ladeinfrastruktur inkl. Smart Charging, Abrechnung, Nutzerverwaltung und Anbindung an Energiemanagementsysteme.

  • Design- und Servicekomponenten: Hochwertige Wegführung, digital gesteuerte Parkplatzreservierung, Wegeleitsysteme, Überwachung, Sicherheitsfunktionen und Barrierefreiheit.

Schnittstellen und Verantwortlichkeiten

  • Übergabepunkte definieren: Eindeutige Festlegung, an welchem Punkt GU-Leistungen enden (z. B. Übergabepunkt Strom, Schrankensteuerung, Backend-Zugriff).

  • Daten und Systemkompatibilität sichern:Sicherstellung, dass nutzerseitige Systeme auf vorhandene GU-Infrastruktur aufbauen können (z. B. durch offene Protokolle, APIs, vorkonfigurierte Schnittstellen).

  • Baubegleitende Abstimmung: Enger Austausch zwischen GU, Bauherr und FM-Vertretung während der Bauphase zur Vermeidung technischer und gestalterischer Konflikte.

  • Dokumentation & Abnahme getrennt organisieren: Klare Trennung der Abnahmepakete zwischen GU-Leistungen und Nutzerausbauten inkl. definierter Prüfpflichten und Dokumentationsanforderungen.

Bedeutung für den späteren Betrieb

  • Zukunftsfähigkeit sichern: Ein modular aufgebauter Nutzerbereich im Parkraum ermöglicht spätere Skalierung (z. B. zusätzliche Ladepunkte, neue Nutzergruppen, Anpassung der Steuerung).

  • Kostensicherheit und Betreiberverantwortung: Durch saubere Trennung lassen sich Betriebskosten den Verursachern korrekt zuweisen. Betreiberpflichten (z. B. Wartung, Prüfung, Störungsbehebung) sind klar geregelt.

  • Hohe Akzeptanz durch Nutzerorientierung: Individuelle Ausbaustufen fördern die Nutzerzufriedenheit und ermöglichen bedarfsgerechte Angebote – etwa durch App-basierte Reservierung oder tarifgesteuerte Nutzung.