Konzeption des betrieblichen Parkraummanagements
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Konzeption Parkraummanagement
Parkraummanagement ist heute ein integraler Bestandteil eines umfassenden Mobilitätskonzepts in Unternehmen. Ein effizientes betriebliches Parkraum-Management stellt sicher, dass stets genügend Stellplätze für die Berechtigten verfügbar sind und gleichzeitig Staus minimiert sowie die Effizienz des Parksystems maximiert werden. Unkoordiniertes Parken beeinträchtigt Verkehrsfluss, Umwelt und Nutzerzufriedenheit deutlich. Ein wirkungsvolles Parkraummanagement steigert die betriebliche Effizienz und Nutzerzufriedenheit gleichermaßen. Durch moderne Technologien wie ticketlose Zufahrtssysteme und datengetriebene Auslastungssteuerung können Suchverkehre und Wartezeiten nahezu eliminiert werden. Dies erhöht nicht nur den Komfort der Nutzer, sondern leistet auch einen Beitrag zur Verkehrsreduzierung im Umfeld (weniger Emissionen, weniger Staus). Das Parkraummanagement wird so vom Kostenfaktor zum Werttreiber – es verbessert die Employee Experience, die Gästeempfangsqualität und kann sogar zusätzliche Einnahmen generieren (z. B. öffentliche Nutzung außerhalb der Kernzeiten, Ladeinfrastruktur). Die konsequente Orientierung an internationalen Standards und Best Practices (ISO-Normen, DIN, VDI, BSI etc.) schafft ein robustes Gerüst für Qualität und Compliance. Technologie alleine genügt nicht – entscheidend ist die Verzahnung mit klar definierten Prozessen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung auf „Hotel-Niveau“ ist anspruchsvoll, aber machbar. Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung konnten erfolgreich ins Konzept integriert werden, ohne die Hauptfunktion (Bereitstellung von Parkraum) zu gefährden – im Gegenteil, sie ergänzen sich. Die Implementierung von KI-Technologien im Parkraum bietet erhebliches Potential, muss aber kontrolliert erfolgen. Ein zentrales Ergebnis ist, dass es keine One-Size-Fits-All-Lösung gibt; jedes Unternehmen muss sein Parkraumkonzept an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Strategien für optimierte Parkplatznutzung
- Strategie
- Prozessoptimierung
- Umsetzung
- Sicherheit
- KPI
- Betreiber
- Nachhaltigkeit
- Parkraummanagement
- Lebenszyklus
Strategie und Zielbild
Ein zeitgemäßes Parkraummanagement verfolgt strategisch zwei Hauptziele: (a) optimale Flächenauslastung und Betriebseffizienz einerseits sowie (b) maximale Nutzerzufriedenheit und Sicherheit andererseits. Anders formuliert geht es darum, „sicherzustellen, dass genügend Parkplätze für diejenigen zur Verfügung stehen, die sie benötigen, während gleichzeitig Staus minimiert und die Effizienz des Parksystems maximiert werden“. Um dies zu erreichen, muss die Parkraumplanung alle relevanten Stakeholder einbinden – von Mitarbeitenden über Besucher und Anwohner bis zum Lieferverkehr – und technische wie organisatorische Maßnahmen integriert einsetzen. Parkraummanagement wird dabei als Teil einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie verstanden, nicht als isolierte Insellösung. Insbesondere im Facility Management sollte das Parkraumkonzept nahtlos mit den übrigen betrieblichen Abläufen und Zielen verzahnt sein (z. B. mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement, dem Flächenmanagement der Immobilien, den Nachhaltigkeitsstrategien etc.).
Strategies
Nutzerorientierung und Zugänglichkeit: Im Mittelpunkt der Strategie steht die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Nutzer. Das bedeutet u. a. Priorisierung mobilitätseingeschränkter Personen (Behindertenparkplätze nach DIN 18040 und DIN 32984, kurze und barrierefreie Wege vom Stellplatz zum Ziel) sowie eine klare Zuordnung von Stellplatzkontingenten für verschiedene Nutzergruppen – beispielsweise ausgewiesene Bereiche für Besucher, Mitarbeiter, Lieferanten, Carsharing-Fahrzeuge und Fahrräder. Eine hohe Servicequalität nach dem Vorbild von Premium-Parking oder Hotelstandorten wird angestrebt, inkl. breiter Parklücken, guter Beleuchtung, Beschilderung und sicherer Fußgängerwege. Ziel ist es, dass der Parkplatz als „Visitenkarte“ des Standorts wahrgenommen wird. Auch Concierge-Leistungen (Valet-Parken, Hilfe beim Ein-/Ausladen, Einkaufswagen- und Rollstuhlservice) können Teil des Konzepts sein, sofern es zum Standort passt. Barrierefreiheit wird strikt beachtet: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in ausreichender Anzahl und Dimension (mind. 3,50 m Breite gemäß DIN 18040) vorzusehen, taktile Leitsysteme für Sehbehinderte (DIN 32984) oder alternative Orientierungshilfen (z. B. Bodenindikatoren) erleichtern die Navigation, und Bedien-Elemente (Schrankenautomaten, Kassen) sind barrierefrei zugänglich. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass wirklich alle Nutzergruppen den Parkraum komfortabel und ohne Benachteiligung nutzen können.
Datengetriebene Steuerung: Moderne Parkraumstrategie basiert auf Echtzeit-Daten und Prognosemodellen, um Angebot und Nachfrage laufend in Einklang zu bringen. Durch flächendeckende Sensorik (etwa Bodensensoren in Stellplätzen, Deckensensoren oder Kameras an Ein-/Ausfahrten) sowie die Einbindung von Video-Analytics und Schranken-/Zugangsdaten lässt sich die aktuelle Belegung jederzeit genau erfassen. Diese Daten speisen ein dynamisches Parkleitsystem, das freie Kapazitäten sowohl über digitale Anzeigen vor Ort als auch über Apps und Navigationssysteme anzeigt, um Suchverkehr zu vermeiden. Darüber hinaus ermöglichen sie Prognosen über die künftige Belegung – etwa mittels KI-gestützter Vorhersagemodelle, die Wochentagsmuster, Uhrzeit, Wetter oder angekündigte Events berücksichtigen. So kann proaktiv gesteuert werden (z. B. Reservierung zusätzlicher Flächen bei erwarteten Spitzenlasten). Wichtig ist auch die Öffnung der Daten: Über standardisierte Schnittstellen und Formate – z. B. den Alliance for Parking Data Standards (APDS) oder DATEX II für Verkehrsdaten – können Belegungsinformationen mit städtischen Verkehrsleitsystemen oder Mobility-as-a-Service-Plattformen geteilt werden. Auch eine TOMP-API-Anbindung (Transport Operator to Mobility Provider) kann vorgesehen werden, damit z. B. Mobilitäts-Apps (für ÖPNV, Carsharing etc.) die Parkmöglichkeiten in die Routenplanung einbeziehen. Eine solche Open-Data-Strategie erhöht die Transparenz und ermöglicht neue Services (Reservierung über Drittplattformen, Einbindung in Navigations-Apps). Intern sollten alle relevanten Parkraumdaten zudem im CAFM/IWMS der Organisation abrufbar sein, sodass Facility Manager jederzeit Kennzahlen wie Auslastung, Umsatz, Störungen etc. im Blick haben und mit anderen Gebäudedaten verknüpfen können.
Ticketlose Zufahrt (“Hotel-Niveau”): Ein zentrales Element des Zielbildes ist die Maximierung des Nutzerkomforts bei der Ein- und Ausfahrt. Anstatt traditionelle Tickets und Ausweise einzusetzen, kommen automatisierte Erkennungssysteme zum Zug. License Plate Recognition (LPR) bzw. Automatic Number Plate Recognition (ANPR) Kameras an den Einfahrten identifizieren einfahrende Fahrzeuge anhand des Kennzeichens in Sekundenbruchteilen und prüfen die Berechtigung oder vorhandene Reservierungen. Schranken öffnen automatisch, ohne dass der Fahrer anhalten und ein Ticket ziehen muss. Das gesamte Einfahrtsprozedere erfolgt berührungslos. Für den seltenen Fall, dass die Kennzeichenerkennung ein Fahrzeug nicht zuordnen kann (z. B. bei stark verschmutztem Kennzeichen oder technischen Problemen), stehen Fallback-Methoden bereit: etwa RFID-Chips/Karten für Stammnutzer, temporäre QR-/PIN-Codes für Gäste oder eine Sprechanlage zum Sicherheitsdienst. Wichtig ist ein Fail-Safe/Failsafe-Design: Bei technischen Störungen der Schranke oder im Notfall darf kein gefährliches Rückstau oder Einsperren entstehen. Gegebenenfalls öffnet die Schranke im Zweifel (Fail-Safe) oder es existiert eine Bypass-Spur (“Firewall-Spur”) mit manueller Kontrolle, um die Einfahrt zu gewährleisten. Durch die Kennzeichenerkennung kann zugleich die Parkzeit lückenlos erfasst werden – die Kamera nimmt nur das Nummernschild auf, ohne weitere persönliche Merkmale, und errechnet daraus die Verweildauer. Das Ergebnis ist ein höchst komfortabler, schneller Parkvorgang, der praktisch warteschlangenfrei ist und im Alltag vom Fahrer gar nicht mehr als Zugangskontrolle wahrgenommen wird. Ticketverlust und die Suche nach Kleingeld an der Kasse entfallen vollständig. Diese “ticketlose” Betriebsweise gilt als Benchmark für Premium-Parkhäuser und wird – wie auf FM-Connect beschrieben – als essentieller Bestandteil eines kundenfreundlichen Parkraumsystems angesehen. Erfahrungswerte zeigen zudem, dass mit ANPR-Systemen Nutzungseinschränkungen und Fremdparker nahezu automatisiert erkannt werden können, was die Durchsetzung von Parkregeln enorm erleichtert (siehe unten „Enforcement“).
Reservierung und dynamische Flächenzuweisung: Ein weiterer strategischer Baustein ist die Möglichkeit, Stellplätze im Voraus zu buchen und flexibel zuzuteilen. Über ein zentrales Mobilitätsportal oder per App sollen berechtigte Nutzer Stellplätze (oder auch Ladepunkte, Fahrradboxen etc.) für einen bestimmten Zeitraum reservieren können. Dies erhöht die Planbarkeit – insbesondere für Besucher, VIPs oder bei erwarteten Spitzen (z. B. Großveranstaltungen am Standort) kann so vorgesorgt werden. Das System weist Reservierungen intelligent zu: Beispielsweise erhalten zeitkritische Besucher Stellplätze nahe dem Eingang, E-Fahrzeuge werden bevorzugt zu Ladeplätzen geleitet, und Fahrgemeinschaften könnten auf prämierte „Carpool“-Stellplätze gelenkt werden. Regelbasiert oder KI-gestützt kann die Software etwa entscheiden, bei drohender Überbelegung gewisse Kontingente freizugeben oder interne Nutzer auf weiter entfernte Parkbereiche zu lenken, um Gästen Platz zu schaffen. Diese dynamische Flächensteuerung nutzt Echtzeit-Daten und Prognosen, um stets eine optimale Auslastung zu erreichen. So ließe sich z. B. in einem Bürocampus ein abends leerstehender Mitarbeiter-Parkbereich über Nacht für Anwohner freigeben (“Shared Parking”), oder an einem Tag mit außerordentlich vielen Besuchern werden Kurzzeitparkplätze umgewidmet. Die Reservierungsplattform wird idealerweise mit dem Besuchermanagement gekoppelt: Meldet ein Mitarbeiter einen Gast an, kann er direkt einen Parkplatz mit reservieren, sodass bei Ankunft des Gastes Schranke und Wegeleitsystem ihn namentlich oder via Kennzeichen erkennen und einweisen. Über Schnittstellen zum Unternehmens-ERP oder HR-System können auch Berechtigungen automatisiert verwaltet werden (z. B. Parkrechte enden automatisch am letzten Arbeitstag eines Mitarbeiters). Insgesamt steigert eine durchdachte Reservierungs- und Allokationsstrategie die Planungssicherheit und erlaubt es, die vorhandenen Flächen bestmöglich zu nutzen, ohne Überlast oder Leerstand.
Leit- und Wegweisungssystem: Die Strategie beinhaltet zudem die Umsetzung eines intelligenten Parkleitsystems sowohl innerhalb der Liegenschaft als auch auf Zufahrtswegen. Außerhalb signalisiert eine dynamische Beschilderung (LED-Anzeigen) an den Hauptrouten die aktuellen Freikapazitäten je Parkplatzanlage oder Parkdeck. Innerhalb der Parkbereiche weisen Zonen- und Deckenschilder den Weg zur nächsten freien Gruppe von Stellplätzen. Ergänzt werden kann dies durch indikatorgesteuerte Einzelplatzanzeigen (grüne/rote LEDs über dem Stellplatz) in größeren Parkhäusern, was die Suche weiter verkürzt. Parallel dazu erhalten Nutzer in Echtzeit Infos in der mobilen App oder im Fahrzeugnavigationssystem (durch die Datenfreigabe, s.o.), sodass Suchverkehr minimiert wird. Die Wegweisung umfasst auch Fußgängerleitsysteme zu wichtigen Zielen (Gebäudezugang, Aufzug, Kasse) und Hinweise für spezielle Bereiche (z. B. Ladezone geradeaus, Frauenparkplätze links etc.). Klare Piktogramme und mehrsprachige Hinweise erhöhen die Verständlichkeit. All dies trägt dazu bei, dass der Parkvorgang zügig und stressfrei verläuft und der Nutzer den Standort ohne Umwege erreicht.
Betriebsstrategie und Organisation: Schließlich definiert die Unternehmensstrategie den Betriebsrahmen des Parkraummanagements. Hier ist festzulegen, ob der Parkraum in Eigenregie betrieben wird oder fremdvergeben – etwa an einen spezialisierten Parkraumbewirtschafter oder im Rahmen eines PPP-Modells (Public Private Partnership). Diese Entscheidung beeinflusst u. a. den Grad der Kontrolle über die Daten und Prozesse, die Verteilung von Kosten und Erlösen sowie die personelle Ausgestaltung (Eigenpersonal vs. Dienstleister). Unabhängig vom Modell trägt der Betreiber (intern oder extern) die volle Betreiberverantwortung. Das heißt, Verkehrssicherungspflichten (Gewährleistung von Sicherheit auf Verkehrsflächen) und die Einhaltung aller Betreiberauflagen (z. B. Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Einhaltung der Garagenverordnungen der Länder) müssen klar zugewiesen und vertraglich geregelt sein. Die Strategie sollte auch Vorgaben zur Datenhoheit machen (z. B. dass bei Outsourcing die Nutzerdaten im Eigentum des Unternehmens verbleiben und Schnittstellen zur Integration bestehen). Insgesamt entscheidet die gewählte Organisationsform über Standardisierungs- und Skalierungsmöglichkeiten: Ein zentral gesteuertes, unternehmensweites Parkraumkonzept ermöglicht Synergien und einheitliche Nutzererlebnisse, während lokale Betreiber ggf. mehr Flexibilität vor Ort haben.
Es zielt das strategische Zielbild auf ein Parkraummanagement, das gleichzeitig effizient, nutzerfreundlich und sicher ist. Parken wird als Teil der Customer Journey und der Mitarbeitendenzufriedenheit verstanden. Durch digitale Technologien, datenbasierte Steuerung und klare Richtlinien soll Parkraummanagement von einer oft reaktiven Verwaltungsaufgabe zu einem aktiven Steuerungsinstrument werden, das einen Beitrag zu Unternehmenszielen (Kostenreduktion, Service-Exzellenz, Nachhaltigkeit) leistet.
Prozessoptimierung (End-to-End)
Um die Strategie praktisch umzusetzen, bedarf es einer durchgängig digitalisierten und optimierten Prozesslandschaft. Alle Abläufe im Parkraummanagement – vom Zutritt bis zur Abrechnung – sollen medienbruchfrei ineinandergreifen. Eine klare Prozessarchitektur (etwa visualisiert als BPMN-Modell mit Swimlanes für jede Beteiligtenrolle) sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten, Informationsflüsse und Systeme entlang der gesamten Customer Journey abgestimmt sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Teilprozesse und ihre optimierte Ausgestaltung beschrieben:
Zugangskontrolle & Berechtigungsmanagement
Der Prozess der Zufahrtskontrolle beginnt bereits vor der eigentlichen Einfahrt: Im Hintergrund verwaltet ein Rollen- und Berechtigungssystem, wer zu welchen Zeiten in welche Bereiche einfahren darf. Mitarbeiter, Besucher, Dienstleister, Anwohner etc. erhalten unterschiedliche Zugriffsrechte, die in einer zentralen Datenbank (z. B. dem Parkraum-Backend oder einem CAFM-System) hinterlegt sind.
Automatisierte Einlasslogiken prüfen diese Berechtigungen in Echtzeit bei der Annäherung des Fahrzeugs:
Kennzeichenerkennung (LPR) ist hierbei das primäre Werkzeug. Die Kamera am Gate erkennt das Nummernschild und das System gleicht es mit Whitelists (erlaubte Kennzeichen, z. B. angemeldete Besucher, Mitarbeitende) und Blacklists (gesperrte Kennzeichen, z. B. ehemalige Mitarbeiter, die Karte gesperrt haben, oder Hausverbote) ab. Falls das Kennzeichen hinterlegt ist und gerade ein Einfahrtsrecht besteht, wird die Schranke unmittelbar freigegeben. Unbekannte oder unerwartete Fahrzeuge werden abgewiesen oder zu einer Ausweichfläche/Schranke für manuelle Kontrolle geleitet.
Alternative Identifikationsmedien: Ergänzend zur LPR können RFID-Karten/Transponder (z. B. Mitarbeiterausweise mit Parkberechtigung), QR-Codes (z. B. in E-Mails an Besucher generiert) oder PIN-Tastaturen als Fallback dienen. Moderne Systeme erlauben auch die Vorabanmeldung per Smartphone (z. B. via App: „Ich bin in 5 Minuten da“), woraufhin die Schranke geöffnet wird. Diese Vielfalt stellt sicher, dass auch bei Sonderfällen – etwa einem Fahrzeug ohne lesbares Kennzeichen – ein Zugang möglich ist.
Schrankensicherung & Anti-Tailgating: Die Schrankenanlagen sind so konzipiert, dass unbefugtes „Hinterherfahren“ (Tailgating) verhindert wird. Typischerweise kommen Infrarot-Lichtschranken oder Induktionsschleifen zum Einsatz, die erkennen, wenn mehrere Fahrzeuge zu dicht aufeinander einfahren. In solchen Fällen bleibt die Schranke nach dem ersten Fahrzeug geschlossen bzw. schließt sofort wieder und alarmiert ggf. den Wachdienst. Zusätzlich kann baulich eine vereinzelnde Zufahrt (z. B. Z-förmige Engstelle) oder eine zweite Schranke („Zwei-Schrankensystem“) eingesetzt werden, um das Risiko von Mehrfacheinfahrten pro Öffnung zu minimieren. Die Zugangssteuerung muss ferner Fail-Safe/Fail-Secure gestaltet sein: Im Notfall (z. B. Stromausfall, Brandalarm) öffnen Schranken idealerweise automatisch, um eine geordnete Ausfahrt zu ermöglichen (Fail-Safe), während sie bei IT-Ausfall ggf. geschlossen bleiben, aber durch einen Notschalter vom Personal geöffnet werden können (Fail-Secure mit manuellem Override).
Echtzeit-Entscheidungslogik: Hinter der Schranke läuft ein regelbasiertes System: So können etwa Zeitfenster berücksichtigt werden (Mitarbeiter dürfen werktags 7–19 Uhr rein, außerhalb nur mit extra Berechtigung), Parkzonen gesteuert werden (Parkhaus A nur für Mitarbeiter A, Parkdeck B für Gäste, usw.) oder Kontingente verwaltet werden (z. B. maximal 100 Besucher gleichzeitig). Dieses Regelwerk ist flexibel parametrierbar und wird in der anweisenden Dokumentation festgehalten. Jeder Zugangsvorgang erzeugt zudem einen Log-Eintrag (Kennzeichen, Zeit, Spur, Ergebnis), der für spätere Auswertungen oder im Streitfall als Nachweis dient – natürlich unter Beachtung des Datenschutzes.
Im Ergebnis erlaubt diese automatisierte Zugangskontrolle einen flüssigen Betrieb: Berechtigte Nutzer gelangen ohne Verzögerung hinein, unberechtigte werden konsequent ferngehalten. Ausnahmen (etwa VIP-Gäste, die spontan ankommen) können durch vorausschauende Maßnahmen abgefangen werden – z. B. Eintragung des VIP-Kennzeichens in eine temporäre Whitelist durch den Empfang noch während der Anfahrt. Insgesamt wird so Sicherheit und Komfort gleichermaßen gewährleistet.
Reservierungs- und Besuchermanagement
Ein optimierter Reservierungsprozess sorgt dafür, dass Parkraum bei Bedarf im Voraus disponiert wird und Gäste wie auch Mitarbeiter reibungslos empfangen werden.
Die Elemente dieses Prozesses sind:
Digitale Buchungsplattform: Über ein Webportal oder eine mobile App können berechtigte Personen Stellplätze reservieren. Mitarbeiter könnten z. B. für Besprechungen in anderen Niederlassungen Parkplätze dort vorbuchen; Besucher erhalten bei der Terminvereinbarung einen Link zur Parkplatzreservierung; externe Dienstleister (Handwerker, Lieferanten) melden ihr Fahrzeug an, um Einlass zu bekommen. Die Plattform zeigt verfügbare Zeitfenster und ermöglicht ggf. die Auswahl spezifischer Flächen (etwa Ladeplatz vs. normaler Platz, überdacht vs. Freifläche etc.), sofern gewünscht. Alternativ oder ergänzend kann das System auch automatisiert reservieren, z. B. wenn der Vorstand seinen Kalender-Eintrag „Meeting 10–12 Uhr“ hat, wird in der Tiefgarage automatisch ein bestimmter VIP-Platz blockiert.
Bestätigung und Zufahrtsberechtigung: Nach erfolgreicher Reservierung erhält der Nutzer eine Bestätigung mit allen relevanten Daten: Adresse, Anfahrtsbeschreibung, ggf. QR-Code oder PIN, falls das Kennzeichen nicht vorab bekannt ist. Im Idealfall kann das Kennzeichen bei der Buchung angegeben werden – dann wird dieses in der LPR-Whitelist für den gebuchten Zeitraum automatisch eingetragen, und der Besucher kann ohne weiteren Identifikationsvorgang einfahren (ANPR öffnet). Ist das Kennzeichen nicht bekannt (z. B. Mietwagen eines Gastes), kann ein QR-Code in der Bestätigung als elektronisches „Ticket“ dienen: an einem Scanner an der Einfahrt vorzeigen, woraufhin die Schranke öffnet. Auch temporäre Zugangscodes (PIN-Tastatur) sind möglich. Diese Methoden ersetzen klassische „Besucherkarten“ und erlauben eine medienbruchfreie Abwicklung von der Einladung bis zur Einfahrt.
Integration ins Besuchermanagement: Wie bereits in der Strategie erwähnt, wird die Parkplatzreservierung idealerweise mit dem allgemeinen Besuchermanagement-System gekoppelt. Beispielsweise kann der Empfang über das System sehen, welche Besucher heute kommen und ob sie einen Parkplatz haben. Ebenso kann beim Anmelden eines Besuchers durch den Sekretär gleich ein Parkplatz mit angefragt werden. Die Daten (Name, Kfz-Kennzeichen, Uhrzeit) fließen dann in das Parksystem, sodass am Tag X die Kamera das Kennzeichen erkennt und den Namen an der Schranke (oder einem Willkommensdisplay) anzeigen könnte – vergleichbar einem Hotel-Check-in. Diese Integration erhöht die Professionalität des Empfangs und vermeidet, dass Besucher ohne Parkberechtigung anreisen oder lange suchen müssen.
Check-In/Check-Out-Mechanismen: Im Parkhaus selbst kann man überlegen, ob Besucher sich anmelden/abmelden müssen oder ob dies vollautomatisch erfolgt. In den meisten Fällen reicht die ANPR-Erfassung bei Ein- und Ausfahrt. Sollte das Parkhaus ausnahmsweise kein Schranken-/Kamerasystem haben (z. B. bei einer offenen Besucherfläche), könnte man auch auf NFC-Tags oder ein Geofencing via App setzen: Der Besucher „checkt ein“, wenn er parkt, und „checkt aus“ bei Abfahrt, wobei Ortungsdienste verifizieren, dass er tatsächlich den Parkplatz nutzt. Solche Ansätze sind aber eher für offene Parkplätze relevant; in kontrollierten Bereichen übernimmt das System diese Aufgaben.
Zentrales Datenmanagement: Alle Reservierungen, Einfahrten, Ausfahrten und ggf. Zahlungen laufen in einer zentralen Parkraum-Datenbank zusammen. Diese kann Bestandteil des CAFM/IWMS sein oder ein dediziertes Parking Management System. Wichtig ist, dass jede Transaktion (Reservierungscode generiert, Schranke geöffnet, Parkdauer festgestellt, Zahlung erfolgt etc.) als Datensatz vorliegt. Nur so lassen sich aussagekräftige Reports erstellen und bei Streitfällen (z. B. „ich habe aber bezahlt!“) die Nachweise erbringen. Zudem ermöglicht die Datenhaltung Auswertungen: Wie oft werden Reservierungen nicht genutzt? Wie lang parken Besucher im Schnitt? Gibt es Stoßzeiten, zu denen Reservierungen abgelehnt werden müssen? Diese Erkenntnisse fließen wiederum ins Kapazitätsmanagement ein.
Insgesamt führt ein durchdachtes Reservierungs- und Besuchermanagement dazu, dass Parkplatzangebot und -nachfrage proaktiv gemanagt werden. Besucher erleben einen hochwertigen Service (Parkplatz garantiert, reibungslose Einfahrt, eventuell personalisierter Empfang), und der Betreiber kann den Betrieb effizient planen (z. B. genügend Plätze für Besucher freihalten, Auslastungsspitzen glätten).
Die Belegungssteuerung umfasst alle Maßnahmen, mit denen die laufende Verteilung und Auslastung der Parkflächen optimiert wird. Sie stützt sich auf Echtzeit-Belegungsdaten und implementiert definierte Regeln für verschiedene Situationen:
Sensorische Erfassung: Jedes belegte oder freie Parkplatz-Segment wird möglichst in Echtzeit registriert. In modernen Anlagen geschieht dies durch eine Kombination aus Bodensensoren (im Boden eingelassene Magnetsensoren oder Ultraschallsensoren pro Stellplatz) und/oder intelligenten Kameras, die mehrere Stellplätze überblicken können. Auch Induktionsschleifen an Ein-/Ausfahrt liefern Informationen über Zu- und Abflüsse. Durch Sensorfusion (Kombination mehrerer Methoden) lässt sich ein nahezu lückenloses und redundantes Bild der Belegung erzielen – z. B. bestätigt die Kamera, dass der Platz, der laut Bodensensor belegt ist, tatsächlich von einem Fahrzeug mit Kennzeichen XYZ besetzt ist. Diese Daten fließen ins Parkleitsystem (siehe oben) und ins Backend.
Regelbasiertes Management: Anhand der Live-Daten können vorab definierte Schwellwerte und Aktionen implementiert werden. Beispielsweise: „Bei Auslastung >90% für Mitarbeiterparkplätze: Anzeige Besetzt an der Einfahrt für weitere Mitarbeiter, lenke sie auf Ausweichparkplatz“. Oder: „Wenn das Verhältnis Besucher/Mitarbeiter > 1:3 überschreitet, weise neu ankommenden Besuchern automatisch die Besucher-Tiefgarage zu, selbst wenn näher am Eingang noch Mitarbeiterplätze frei wären“. Auch dynamische Tarifierungen sind denkbar (in kommerziellen Parkhäusern bewährt): Wird ein Parkplatz knapp, könnte ab der nächsten halben Stunde der Preis angehoben werden, um Kurzzeitparker zu steuern (Surge Pricing Prinzip). In Unternehmenskontexten steht weniger die Tarifanpassung als die Priorisierung im Vordergrund: so könnte eine Regel sein, dass bei Überfüllung der allgemeinen Fläche z. B. Fahrgemeinschaften bevorzugt noch eingelassen werden (Stichwort Nachhaltigkeit) oder bestimmte weniger prioritäre Nutzer auf ein externes Park&Ride verwiesen werden.
KI-gestützte Prognosen: Neben statischen Regeln können Machine-Learning-Modelle eingesetzt werden, um Auslastungsprognosen zu erstellen. Historische Daten (z. B. die Auslastung der letzten 6 Monate, kalenderbezogene Effekte wie Montag vs. Freitag, Schulferien etc.) kombiniert mit externen Daten (Wetter, Events in der Gegend, öffentliche Verkehrslage) ermöglichen immer bessere Vorhersagen, wann Engpässe drohen. Solche Modelle – ob Regressionsanalyse oder komplexere KI – können kontinuierlich trainiert werden und dem Facility Management proaktive Hinweise geben: „Nächste Woche Mittwoch wird voraussichtlich das Besucherparkhaus voll ausgelastet sein; erwägen Sie zusätzliche Flächen bereitzustellen.“ Auch kurzfristig können KI-Modelle unterstützen, z. B. in dem sie Trends erkennen: „In den letzten 30 Minuten stieg die Zufahrtsrate stark an – voraussichtliche Vollbelegung in 20 Minuten“. Eine frühzeitige Warnung erlaubt es dann, rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Personal benachrichtigen, Zusatzfläche öffnen, Information an Mitarbeiter, dass sie auf ÖPNV ausweichen mögen etc.). Moderne KI-Systeme für Parkhäuser erreichen bereits hohe Prognosegüten (Fehlerschwankungen <10% bei der Belegungsquote) und können via Dashboard intuitiv aufbereitet werden.
Externe Informationsweitergabe: Die ermittelten Echtzeit-Belegungsdaten können – wo sinnvoll – nach außen weitergegeben werden, um Verkehrsfluss stadtweit zu optimieren. So ist es in manchen Städten bereits Pflicht oder gängige Praxis, dass große Parkraumbetreiber ihre freien Plätze an eine zentrale Verkehrs-Leitstelle oder öffentliche Plattform melden (teils standardisiert via DATEX II/XML). Auto-Navigationssysteme oder Apps (Google Maps, Parkopedia etc.) greifen diese Daten dann auf, um Autofahrern live anzuzeigen, wo es freie Plätze gibt. Aus Unternehmenssicht kann das z. B. relevant sein, wenn die Parkhäuser auch öffentlich zugänglich sind oder man Anwohnern in Randzeiten freie Plätze anbietet. Zudem steigert es die Transparenz und das Image, wenn ein Unternehmen aktiv an der städtischen Parkraumlenkung mitwirkt. Technisch wird dies über eine API oder einen Datenfeed umgesetzt; viele Parksoftwares unterstützen bereits Out-of-the-box-Integrationen in solche Netzwerke.
Durch diese Kombination aus Echtzeitsteuerung, Regeln und Prognosen erreicht man eine nahezu optimale Auslastung ohne Überlast. Leerstände werden minimiert, Überfüllung mit all ihren negativen Folgen (Suchverkehr, Frust, illegales Parken in zweiter Reihe) wird vermieden. Für das Management ergeben sich zudem steuerbare Kennzahlen: Auslastungsgrad pro Bereich, Frequentierung über die Zeit, Einhaltungsquote von Reservierungen usw., die als Basis für kontinuierliche Verbesserungen dienen.
Enforcement: Überwachung und Durchsetzung der Parkregeln
Ein häufig unterschätzter Teil des Parkraummanagements ist das Enforcement, also die Überwachung der Einhaltung der Parkordnung und ggf. Sanktionierung von Verstößen.
Hier gibt es große Unterschiede je nachdem, ob es sich um Privatgrund oder öffentlichen Straßenraum handelt, und ob Verstöße privatrechtlich oder hoheitlich verfolgt werden.
Off-Street (Privatgrund) Enforcement: Auf einem Unternehmensgelände oder angemieteten Parkflächen agiert das Unternehmen als Hausherr im Rahmen des Privatrechts. Es kann eigene Regeln aufstellen (z. B. Parkdauerbegrenzung für Besucher auf 2 Stunden, Verbot für Unbefugte zu parken usw.) und bei Verstößen Vertragsstrafen oder Besitzstörungsklagen durchsetzen. In der Praxis wird dies oft an einen Dienstleister ausgelagert: einen privaten Parkraumüberwachungsdienst oder Sicherheitsdienst. Dieser kontrolliert regelmäßig die Fläche, erfasst Kennzeichen und vergibt sogenannte „Knöllchen“ in Form von Vertragsstrafen (z. B. 30 € wegen unbefugten Parkens). Moderne Anlagen mit ANPR können diesen Prozess automatisieren – ein System wie das von Smart Parking etwa erkennt zuverlässig Fahrzeuge, die die zulässige Parkdauer überschreiten, oder Fremdparker, die wertvolle Stellplätze blockieren. Solche Fälle werden automatisch als Verstoß-Event markiert. Je nach Konfiguration kann zunächst eine Warnung erfolgen (z. B. Hinweis per SMS/Push an den Parker, falls bekannt, oder Blinksignal am Stellplatzsensor), oder es wird direkt ein Bußprozess angestoßen. Einige Betreiber schicken dann einen Mitarbeiter oder beauftragen einen Service, der ein Ticket ans Fahrzeug heftet; andere versenden die Vertragsstrafe per Post an den Halter (hierfür greift der Dienstleister auf Halterdaten zu, wofür ein berechtigtes Interesse bestehen muss – diese Datennutzung unterliegt strengen DSGVO-Vorgaben). Abschleppen ist ultima ratio und wird in den Vertragsbedingungen angedroht, wenn z. B. Rettungswege zugeparkt sind oder ein Fahrzeug trotz Verwarnung mehrfach unberechtigt parkt. In jedem Fall müssen die Prozesse rechtskonform gestaltet sein: Klare Beschilderung der Parkbedingungen (Vertragsschluss), Dokumentation des Verstoßes (z. B. Foto mit Zeitstempel) und verhältnismäßige Maßnahmen. Privat durchgesetztes Enforcement wird auch als „Parkraumbewirtschaftung“ bezeichnet, im Gegensatz zur hoheitlichen „Parkraumüberwachung“.
On-Street (Öffentlicher Raum) und Sonderfall Anwohnerparken: Sofern das Unternehmen öffentliche Parkflächen bewirtschaftet (z. B. Parkbuchten auf öffentlicher Straße, falls es eine kommunale Übertragung gibt, oder im Rahmen von Business Improvement Districts), gelten die Regeln der StVO und des öffentlich-rechtlichen Enforcement. Hier sind üblicherweise kommunale Ordnungsbehörden zuständig. Parkverstöße (Falschparken, Überschreiten der Parkzeit an Parkuhren etc.) werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. In solchem Kontext arbeitet das Unternehmen bestenfalls mit der Stadt zusammen – etwa durch digitale Schnittstellen: Das Parksystem kann z. B. Kommunalbehörden informieren, wenn in bestimmten Bereichen eine Parkberechtigung abläuft, sodass Außendienstmitarbeiter gezielt kontrollieren können. Bei Anwohnerparkzonen (oft durch Bewohnerausweise geregelt) kann ein privates System ebenfalls ANPR nutzen, um Fahrzeuge ohne gültige Bewohner-Plakette zu identifizieren und an die Ordnungsbehörde zu melden. Allerdings hat das Unternehmen selbst hier keine Sanktionsbefugnis, sondern stellt nur Daten bereit. Ein Trend ist, kommunale Enforcement-Aufgaben teilweise an Private auszugliedern (öffentlich-private Partnerschaften), wobei Letztere im Namen der Stadt handeln. Im Unternehmenskontext bleibt On-Street aber meist Randthema, außer bei Campus-ähnlichen Strukturen mit öffentlichen Straßen innerhalb.
Automatisierte vs. manuelle Kontrolle: Je nach Geländegröße und -beschaffenheit kann Enforcement sehr personalintensiv sein. Automatisierung schafft Effizienz: LPR-Kameras können z. B. jedes Fahrzeug beim Einparken erfassen und Zeitstempel vergeben. Überschreitet das Fahrzeug die erlaubte Parkdauer (z. B. Besucher 2h kostenlos) deutlich, registriert das System einen möglichen Verstoß. Ein vernetzter Smart-Parking-Automat erlaubt es dem Fahrer, vor Ablauf der 2h zu zahlen oder seine Parkzeit zu verlängern (falls zugelassen). Ist die Zeit abgelaufen und keine Zahlung erfolgt, wird ein Fall im System eröffnet (mit Kennzeichen, Zeitraum, Fotos). Dieser kann manuell geprüft oder automatisch weiterverarbeitet werden. Parkraumdienstleister wie Parketry bieten cloudbasierte Lösungen, bei denen alle Daten von Kameras und Parkautomaten drahtlos an eine zentrale Plattform übertragen werden, die dann z. B. einen Mahnprozess anstößt oder mobile Kontrollteams steuert. Mobiles Kontrollpersonal kann etwa ausgerüstet sein mit Tablets, die live anzeigen, welche Fahrzeuge jetzt gerade überprüft werden müssen (Kennzeichen, Stellplatz). Das Personal bestätigt den Verstoß vor Ort und löst die Ticketierung aus. Diese Digitalisierung führt zu einer Rund-um-die-Uhr-Überwachung mit relativ geringem Personalaufwand.
Rechtliche Absicherung: Alle Enforcement-Maßnahmen müssen rechtlich sauber formuliert und kommuniziert sein. Dazu gehören die Parkordnung/Aushang (AGB am Parkplatz) und im Falle privatrechtlicher Strafzettel ein schlüssiges Vertragsstrafenkonzept. Die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren: zunächst Verwarnung, dann moderate Vertragsstrafe, erst bei beharrlichen Verstößen Abschleppen. Dokumentation ist essenziell, um im Streitfall nachweisen zu können, dass z. B. ein Fahrzeug wirklich ohne Berechtigung parkte. Datenschutz spielt hier ebenfalls herein – Bilder von Fahrzeugen dürfen z. B. nicht mehr Personenbezogenes zeigen als nötig (Nummernschild ja, Fahrergesicht nein). Laut deutschem Datenschutzrecht ist die Kennzeichenerfassung zur Parkraumüberwachung grundsätzlich zulässig, aber nur in engen Grenzen (so die Einschätzung der BayLDA) und erfordert Mechanismen wie kurze Speicherfristen.
Insgesamt soll das Enforcement so unaufdringlich wie möglich, aber so wirksam wie nötig sein. Das Ideal ist, dass Regeln weitgehend automatisch eingehalten werden, weil das System präventiv wirkt (z. B. Erinnerung ans rechtzeitige Ausfahren, Schranken verhindern Einfahrt Unberechtigter). Wo doch Verstöße passieren, greift ein klar definierter Prozess – welcher, wenn digital unterstützt, kaum menschliches Eingreifen erfordert außer im Eskalationsfall. So behält der Betreiber Kontrolle über seinen Parkraum, Missbrauch wird minimiert, und legitime Nutzer finden eher freie Plätze vor.
Bezahlung & Abrechnung
Im betrieblichen Kontext kann die Bezahlung fürs Parken sehr unterschiedlich gehandhabt werden – von komplett kostenlosem Mitarbeiterparken bis zu öffentlichen Parkhäusern mit Tarif.
Unabhängig vom konkreten Gebührenmodell muss das Konzept einen durchgängigen Zahlungsprozess vorsehen, der benutzerfreundlich und rechtssicher ist:
Cashless Payment (Bargeldlos): Heutzutage ist bargeldlose Zahlung der Standard. Optionen umfassen Kredit-/Debitkarten, Mobile Payment (z. B. Apple Pay, Google Pay), Bezahlung per App (ggf. mit hinterlegtem Wallet) oder per Rechnung (etwa für Firmenparkplätze). Parkticketautomaten, falls überhaupt noch eingesetzt, sollten Kartenleser und kontaktlose Zahlung unterstützen. In vielen modernen Anlagen entfällt der Automat komplett zugunsten von Pay-by-App oder Online-Bezahlung. Der Parkende identifiziert sich dabei entweder über das Kennzeichen (Eingabe am Automaten oder automatische Erfassung) oder über einen Code/QR. Beispiel: Man fährt ohne Ticket ein, das System merkt sich Kennzeichen und Einfahrtszeit. Vor Ausfahrt öffnet man eine App, die das Kennzeichen erkennt, zeigt die Parkdauer und fällige Gebühr – Zahlung erfolgt mit einem Klick digital. Alternativ am Kassenautomaten: Kennzeichen eingeben, Betrag wird berechnet und per Karte bezahlt, fertig. Vorteil dieser ticketlosen Methode ist neben Bequemlichkeit die Einsparung von Papier und geringerer Wartungsaufwand bei Automaten.
Firmenbuchung und Dauerkarten: In Unternehmenssituationen ist oft ein Teil der Nutzer von Gebühren befreit (Mitarbeiter) oder es gibt Pauschalen (z. B. Miete eines festen Stellplatzes durch eine Firma, die monatlich abgerechnet wird). Das System sollte solche Dauerkarten virtuell verwalten. Ein Mitarbeiter kann z. B. das Parken als geldwerten Vorteil versteuert bekommen – die Abrechnung findet dann intern statt, nicht beim Parkvorgang. Wichtig ist, dass das System trotzdem die Nutzung erfasst, um Auslastungsberichte zu erstellen. Für externe Kunden (z. B. Mieter in einem Bürogebäude) können Abonnements eingerichtet werden: Sie zahlen monatlich einen Fixbetrag und das Kennzeichen ist in der Datenbank als „Flat“ markiert, so dass es bei Ein-/Ausfahrt zwar gezählt, aber nicht berechnet wird. Guthabenkarten oder Prepaid-Accounts sind ebenfalls denkbar (Nutzer lädt vorab ein Budget auf und parkt dann davon ab).
Ladeinfrastruktur Abrechnung: Falls E-Ladesäulen vorhanden sind, kommt eine zusätzliche Abrechnungskomponente ins Spiel: die Ladestromabrechnung. Diese muss in Deutschland nach Eichrecht (Mess- und Eichverordnung) kilowattstundengenau und nachprüfbar erfolgen. Üblicherweise sind die Ladesäulen über ein OCPP-Backend (Open Charge Point Protocol) an ein Managementsystem angeschlossen, das auch die Abrechnung übernimmt. Für Parkraummanagement gilt es, die Integration sicherzustellen: Wenn ein Nutzer an einer Ladesäule parkt und lädt, sollte er idealerweise am Ende einen kombinierten Prozess haben – also z. B. einmal zahlen für Parkzeit und Strom. Realisierbar ist das, indem z. B. die Park-App auch als Ladestations-App fungiert oder zumindest die beiden Systeme die Daten teilen. Technisch sendet die Ladesäule die kWh an ein Backend, das einen preisnachweislich eichrechtskonformen Beleg erzeugt (z. B. mit digital signiertem Messwert). Die Parkdauer wiederum kennt das Parksystem. Eine Zusammenführung kann etwa in der App erfolgen (Anzeige: Parken 2h = 2 €, Strom 15 kWh = 6 €; Gesamt 8 €). Bezahlt wird dann gesammelt. Hinter den Kulissen müssen diese Umsätze getrennt verbucht werden (verschiedene Steuersätze möglich: Parken 19%, Strom 19% mit ggf. Besonderheiten, etc.). Die LSV (Ladesäulenverordnung) schreibt zudem vor, dass ad-hoc-Laden (ohne Vertragsbindung) möglich sein muss – d.h. auch ein Besucher ohne App muss an der Säule zahlen können (typisch via QR-Code und Webpayment). Solche regulatorischen Anforderungen gilt es mitzudenken, falls Ladepunkte Teil des Parkraums sind.
GoBD-Konformität: Für alle Zahlungsströme ist die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung/Datenverarbeitung) relevant. Das heißt z. B., dass Transaktionsdaten unveränderbar aufgezeichnet werden, Prüfpfade existieren und die Daten revisionssicher gespeichert werden. Jedes „virtuelle Ticket“ bzw. jeder Parkvorgang, ob bezahlt oder frei, sollte einen eindeutigen Datensatz haben. Die Integration ins ERP oder Finanzbuchhaltung ist ggf. herzustellen, zumindest als Aggregat (Tageseinnahmen etc.). Insbesondere bei automatisierten Abrechnungen (etwa Firmen werden monatlich gesammelt belastet für die Parkvorgänge ihrer Besucher) müssen klare Schnittstellen bestehen und die Nachvollziehbarkeit gewährleistet sein.
Nutzerfreundlichkeit: Der gesamte Payment-Prozess muss für Endnutzer leicht verständlich und schnell sein. Hinweise wie „Kennzeichen Eingabe am Automaten nicht vergessen“ sind durch entsprechende Beschilderung oder App-Reminders zu geben. Ideal ist, wenn der Nutzer gar nichts tun muss – z. B. via „Plug & Charge“ im Ladefall (Auto steckt an, Authentifizierung und Zahlung laufen automatisch gemäß ISO 15118) oder „Auto Pay“ im Parkfall (Kennzeichen ist in App-Konto hinterlegt, jede Parkbuchung wird automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht, vergleichbar Mautsystemen). Solche Comfort-Features erhöhen die Akzeptanz und beschleunigen die Prozesse.
Insgesamt soll der Bezahl- und Abrechnungsprozess durchgängig digital, transparent und korrekt sein. Alle gängigen Zahlungsarten werden unterstützt, Bargeld wird vermieden (höherer Wartungsaufwand, Sicherheitsrisiko). Für interne Verrechnung gibt es Schnittstellen ins Controlling. Und natürlich werden alle Vorgänge protokolliert, damit bei Kundenanfragen (z. B. Quittungswunsch, Reklamation „zu viel berechnet“) sofort Auskunft gegeben werden kann.
Wartung & Störungsmanagement
Ein reibungsloser Parkraumbetrieb erfordert, dass technische Störungen minimiert und schnell behoben werden und dass die Anlage durch präventive Wartung zuverlässig funktioniert.
Hier kommt das Zusammenspiel aus CAFM/IWMS und IT-Service-Management ins Spiel:
Wartungsplanung: Alle technischen Komponenten des Parkraums – Schranken, Tore, Türen, Kameras, Sensoren, Beleuchtung, Notfallsysteme, Aufzüge, Kassenautomaten, Ladesäulen etc. – müssen im Rahmen der Betreiberpflichten regelmäßig geprüft und gewartet werden. Eine Wartungsmatrix nach Anlagenart und Intervall wird erstellt, idealerweise im CAFM hinterlegt. Beispiele: DGUV Vorschrift 3-Prüfung (elektrische Anlagen) ist für Ladesäulen, Schrankenantriebe, Beleuchtung in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben; TÜV-Prüfung für Aufzüge; Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN V VDE 0833-2 oder DIN EN 1838 (z. B. jährlicher Notlicht-Test); Reinigung und Inspektion des Parkhauses nach VDI 3810 Blatt 6 (sofern vorhanden, VDI 3810 ist eine Richtlinienreihe zur Instandhaltung gebäudetechnischer Anlagen) – dort könnten z. B. Oberflächeninspektionen, Rissprüfungen im Beton etc. fallen. Das System generiert Wartungsaufträge zu definierten Terminen und weist sie dem zuständigen Facility-Team oder externen Servicefirmen zu.
Inspektion der IT/OT-Systeme: Neben der mechanischen Infrastruktur sind auch die IT-Komponenten zu warten: Softwareupdates für das Parkleitsystem, Firmware für Kameras, Sicherheits-Patches für Server, Kalibrierung von Sensoren. Hier sollte es einen Patch- und Update-Plan geben, abgestimmt mit dem IT-Bereich. Gemäß den BSI-Empfehlungen (und IEC 62443 für OT-Security) ist regelmäßiges Patchen und Schwachstellen-Management essenziell, dazu weiter unten mehr. Im Wartungsplan werden z. B. quartalsweise Funktionschecks der Videoanlage, jährliche Penetrationstests des Netzwerks oder monatliche Backups der Systemkonfigurationen festgelegt.
Störungsmeldungen: Tritt eine Störung auf (z. B. Schranke klemmt, Sensor defekt meldet dauernd „frei“ obwohl belegt, Ladesäule außer Betrieb, Netzwerkproblem), so sollte dies möglichst automatisch erfasst werden. Moderne Komponenten verfügen über Selbstdiagnose und können Alarme schicken (z. B. Schrankensteuerung meldet „Motor Überlast“). Wo das nicht möglich ist, melden Nutzer oder Wachdienst das Problem via Service-Desk (Telefon, App oder Web-Portal). Alle Meldungen fließen in ein zentrales Ticketsystem (oftmals das CAFM-System oder ein ITIL-orientiertes Ticketsystem). Jedes Ticket enthält eine Priorität (z. B. kritisch, wenn Einfahrt blockiert; niedrig, wenn Lampenausfall) und wird einer zuständigen Gruppe zugewiesen (Eigenes FM-Team oder externer Wartungsvertragspartner).
SLA und Eskalation: Für verschiedene Störungsklassen definiert das Konzept Service-Level-Agreements (SLAs), also Zielzeiten für Reaktion und Behebung. Beispiel: „Kritische Störung (Zufahrt blockiert, Unfall, Serverausfall): Reaktionszeit 30 min, Entstörung innerhalb 4 h (MTTR ≤ 4 h)“. „Nicht-kritisch (einzelner Sensor defekt): Behebung innerhalb 48 h“. Diese SLAs werden vertraglich fixiert, wenn externe Dienstleister beteiligt sind, oder intern als Zielvorgabe gesetzt. Eskalationsstufen stellen sicher, dass bei Nichteinhalten die Probleme hochgemeldet werden – z. B. automatische Benachrichtigung eines Managers, wenn ein Ticket länger als X Stunden offen ist. Das Ticketsystem erlaubt auch die Nachverfolgung: Man sieht, wer was unternommen hat (Wartungsdienst war vor Ort um 10:00, Teil bestellt etc.).
Notfallprozesse: Bestimmte Störungen erfordern Notfallpläne. Dazu gehören Stromausfall (Notstromversorgung oder manuelles Öffnen aller Schranken?), IT-Ausfall (Übergang auf Handbetrieb, Notöffnungen definieren), Brand im Parkhaus (Evakuierung, Feuerwehrzugang sicherstellen, vordefinierte Treffpunkte für Einsatzkräfte). Solche Notfall-SOPs werden in der Dokumentation festgehalten und regelmäßig geübt. Beispielsweise: „Bei IT-Ausfall länger als 5 min: Wachdienst begibt sich zur Einfahrt und regelt manuell; Schranken auf Handbetrieb, alle Einfahrten überwachen bis System läuft.“ Diese Abläufe müssen klar sein, um im Ernstfall Chaos zu vermeiden.
Dokumentation und Auswertung: Jedes Wartungs- und Reparaturereignis wird dokumentiert (idealerweise im CAFM). Das erlaubt die Historie pro Anlage einzusehen (z. B. Schranke Nord hatte 3 Ausfälle in 2 Monaten – evtl. Grund zur Ursachenanalyse oder Ersatzbeschaffung). Zudem können Kennzahlen ermittelt werden: MTBF (Mean Time Between Failures) pro Komponente, Prozent der Systemverfügbarkeit (Ziel z. B. Schranken ≥ 99 % Betriebszeit). Durch Monitoring und Analyse lassen sich Schwachstellen identifizieren – etwa ob ein bestimmter Sensor-Typ unzuverlässig ist, oder ob nachts häufiger Störungen auftreten (möglicherweise wegen fehlender vor-Ort-Präsenz). Ein gut strukturiertes Störungsmanagement ist Kern der betrieblichen Exzellenz im Parkraummanagement und minimiert Ausfallzeiten sowie Nutzerärger.
Insgesamt stellt dieser Prozess sicher, dass die Infrastruktur proaktiv gepflegt wird und im Störungsfall schnell reagiert wird. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen (nach anerkannten Normen und Vorschriften wie BetrSichV, VDI 3810 etc.) beugen Ausfällen vor, während ein effizientes Ticketsystem die Mean Down Time minimiert, sollte doch etwas ausfallen. Dies ist entscheidend für die Wahrnehmung der Parkqualität: ein defekter Schrankenautomat oder ein unbeleuchtetes Parkdeck senken sofort die Zufriedenheit und können Sicherheitsrisiken bergen – dem beugt ein exzellentes Wartungsmanagement vor.
Datenschutz & Protokollführung
Bei der Digitalisierung aller Parkprozesse fallen zwangsläufig personenbezogene Daten an (Kennzeichen, Nutzerkonten, Bewegungsprofile). Zudem kommen Videoüberwachung und Zugriffsprotokolle zum Einsatz.
Daher ist ein eigenes Augenmerk auf Datenschutz und IT-Sicherheit zu legen, um DSGVO und andere Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Prozesse in diesem Bereich umfassen:
Datensparsamkeit und Zweckbindung: Grundprinzip ist, nur die unbedingt notwendigen Daten zu erheben und zu speichern, und diese nur für festgelegte Zwecke zu verwenden. Konkret bedeutet das z. B.: Eine Kennzeichenerfassung darf ausschließlich zur Parkraumbewirtschaftung genutzt werden, nicht etwa, um Mitarbeiterbewegungen zu überwachen. Die Videoüberwachung im Parkraum wird nur zur Gefahrenabwehr und Aufklärung von Beschädigungen/Diebstählen eingesetzt, nicht zur Leistungskontrolle. Entsprechend werden die Kameras so ausgerichtet, dass sie ausschließlich die relevanten Bereiche erfassen (z. B. Fahrgassen, Ein-/Ausfahrten, Kassenbereich) und etwa private Bereiche, öffentliche Straßen oder Nachbargrundstücke nicht im Blickfeld haben. In sensiblen Zonen, wo Kameras trotzdem einen Randbereich erfassen könnten, werden Privacy-Masken gesetzt (Bereiche im Videobild permanent geschwärzt). Auch auf Gesichtserkennung oder automatische Personenverfolgung wird bewusst verzichtet – solche Technologien wären datenschutzrechtlich ein neues Zweckänderungsniveau und sind im Parkhaus nicht erforderlich.
Speicherfristen und Löschkonzept: Ein wesentlicher Baustein ist das strikte Einhalten kurzer Speicherfristen für personenbezogene Daten. Best Practice in Deutschland ist eine Maximalspeicherung von 48 Stunden für Videodaten und Kennzeichendaten, sofern kein Vorfall eintritt. Die Datenschutzkonferenz der Länder hat diese 48h als „magische Zahl“ etabliert: Länger sollte Routinevideo nicht vorgehalten werden, um Eingriffe in die Privatsphäre zu minimieren. Dieses Konzept wird im Parkraum umgesetzt durch ein mehrstufiges Löschsystem: Normale Parkvorgänge -> sofortige Löschung der Kennzeichendaten nach Ausfahrt (bzw. nach Abschluss der Zahlung, wenn später bezahlt wurde). Sollte eine technische Störung auftreten (z. B. Zahlungssystem offline, so dass man Kennzeichen noch braucht um Zahlung zuzuordnen), gibt es eine Fallback-Frist von 48 Stunden – danach wird automatisch gelöscht, wenn kein Verstoß vorliegt. Nur bei Verstößen (Nichtzahlung, Parkzeit überzogen etc.) werden die betreffenden Datensätze solange behalten, bis der Vorgang abgeschlossen ist (Bezahlung oder Vertragsstrafe beglichen); anschließend erfolgt ebenfalls sofort Löschung. Für statistische Auswertungen (z. B. Nutzungsquote, Wiederkehrerquote) werden Kennzeichen direkt bei Erfassung pseudonymisiert (gehasht), sodass keine direkte Personenbeziehbarkeit mehr besteht, die Statistik aber trotzdem zwischen verschiedenen Kennzeichen unterscheiden kann. Dieses Privacy-by-Design-Löschkonzept stellt sicher, dass personenbezogene Kennzeichendaten automatisiert spätestens nach 48 Stunden gelöscht oder anonymisiert werden, sofern kein besonderer Grund zur Aufbewahrung besteht. Videoaufnahmen werden ebenso nach 48h überschrieben, außer sie wurden als Ereignis exportiert (z. B. ein Unfall aufgezeichnet, der zur Beweissicherung an die Polizei geht).
Transparenz und Betroffenenrechte: Bereits vor der Einfahrt werden die Nutzer mittels gut sichtbarer Schilder umfassend über die Datenverarbeitung informiert (Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO). Wichtig ist dabei insbesondere der Hinweis, dass Kennzeichen erfasst werden – es muss explizit „Kennzeichenerfassung“ oder „Kfz-Kennzeichen werden automatisiert gelesen“ auf dem Schild stehen, nicht bloß ein allgemeines Kamera-Piktogramm. Die Positionierung der Schilder erfolgt vor dem Erfassen, sodass ein Fahrer noch umkehren könnte, wenn er damit nicht einverstanden ist. In der Praxis etabliert hat sich ein zweistufiges Informationskonzept: Stufe 1: Schild an der Einfahrt mit den wichtigsten Angaben (wer ist Verantwortlicher, Zweck „Parkraumüberwachung“, Speicherung 48h, Verweis auf Website oder Aushang). Stufe 2: Ausführliche Datenschutzerklärung online per QR-Code oder als Aushang, wo alle Details (Rechtsgrundlage, Kontakt Datenschutzbeauftragter, genaue Speicherfristen, Betroffenenrechte) aufgeführt sind. Auf diese Weise wird die Informationspflicht erfüllt, ohne die Fahrer mit Texttafeln zu überfrachten. Die Betroffenenrechte – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch – werden organisatorisch sichergestellt: Es gibt definierte Prozesse, wie jemand Auskunft über seine gespeicherten Parkvorgänge erhalten kann (über Datenschutzbeauftragten, standardisiertes Formular). Das Konzept der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ kann relevant sein, wenn z. B. der Flächeneigentümer und der Betreiber unterschiedlich sind (Art. 26 DSGVO) – in solchen Fällen müssen klare Vereinbarungen bestehen, wer welche Datenschutzaufgaben übernimmt.
Zugriffskontrolle und Protokollierung: Alle personenbezogenen Daten sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Das bedeutet: Das Kennzeichen- und Video-Managementsystem hat eine starke Zugriffsbeschränkung (nur befugte Administratoren oder Datenschutzkoordinatoren). Jeder Datenzugriff wird audit-logging-mäßig erfasst: Wer hat wann welches Kennzeichen angesehen oder Video exportiert. Die Systeme erlauben rollenbasierte Zugriffe – z. B. kann der Wachdienst live die Kameras sehen, aber keine historischen Aufnahmen abrufen; die IT kann Systemlogs einsehen, aber keine Klarnamen von Parkern; etc. Dies folgt dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe. Außerdem sind personenbezogene Daten im System nach kurzer Zeit pseudonymisiert (Kennzeichen durch Hash ersetzt), so dass nur mit einer speziellen Berechtigung die Klarnamen/Originalkennzeichen wiederhergestellt werden können, etwa im Rahmen einer Untersuchung. Die eingesetzten ANPR-Lösungen setzen auf starke Verschlüsselung der gespeicherten Daten (z. B. AES-256) und Transportverschlüsselung (TLS 1.3). Moderne Systeme erfüllen oft ISO 27001 (IT-Sicherheitsmanagement) und ISO 27701 (Privacy-Extension) Standards, was bedeutet, dass die Datenschutzprozesse state-of-the-art implementiert sind – inkl. manipulationssicheren Audit-Trails, Rollenkonzepten, digitale Signaturen für Kennzeichenerfassungen (zur Sicherstellung, dass Bilder echt und unverändert sind) und Hash-Werte für gespeicherte Videoclips. Diese technischen Maßnahmen schaffen ein hohes Vertrauen, dass Daten nicht unautorisiert verändert oder abgerufen werden können.
Es gewährleistet das Konzept, dass alle Abläufe im Parkraummanagement DSGVO-konform und sicher sind. Es wird das Maximum an Privatsphäre für die Nutzer geboten, ohne die Funktionalität (Zugangskontrolle, Sicherheit) zu gefährden. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird regelmäßig auditiert (z. B. jährliche Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten, Penetrationstests der Systeme). Nicht zuletzt zeigt die Erfahrung: Parkraum-Betreiber, die auf konsequente DSGVO-Compliance setzen, bleiben von Bußgeldern verschont und profitieren von effizienteren Prozessen. Datenschutz und Effizienz sind hier keine Gegensätze, sondern gehen Hand in Hand. Ein Mieterbefragung in München ergab beispielsweise 94% Zufriedenheit mit einem neuen, DSGVO-konformen Parksystem – „gerade wegen der strengen Datenschutzmaßnahmen“. Dies unterstreicht, dass transparente und faire Datenprozesse auch aus Nutzersicht positiv gesehen werden.
Technische Umsetzung und Architektur
Die Umsetzung der genannten Prozesse und Services erfordert eine robuste technische Infrastruktur, die sowohl die Anforderungen der IT (Informationsverarbeitung) als auch der OT (betriebstechnische Anlagen) erfüllt. Ein Leitprinzip ist die strikte Trennung von IT und OT (Operational Technology) gemäß gängiger Sicherheitsstandards (z. B. IEC 62443). Dies bedeutet, dass büroseitige IT-Netzwerke (Office-LAN, Internet) von den steuerungs- und sensorseitigen Netzwerken (Schrankensteuerungen, Kameras, Sensorik) segmentiert sind, um Sicherheit und Stabilität zu erhöhen. Gleichzeitig müssen definierte Schnittstellen zwischen den Bereichen bestehen, damit Informationen ausgetauscht werden können (z. B. über gesicherte APIs). Die wesentlichen Komponenten der technischen Architektur sind:
Zutritts- und Schrankenanlage
Ein- und Ausfahrtskontrollsysteme stellen das „Tor“ zum Parkraum dar und sind daher von zentraler Bedeutung.
Die Kombination aus Sensorik (z. B. Kameras) und Aktoren (Schranken, Ampeln) ermöglicht die zuvor beschriebene ticketlose Zufahrt und sichert den Parkplatz gegen unbefugte Nutzung.
ANPR-Kameras: Pro Zufahrt (Einfahrt und Ausfahrt getrennt) werden Hochleistungskameras installiert, die speziell für Kennzeichenerkennung optimiert sind. Diese Kameras arbeiten dual mit Infrarot-Beleuchtung und Farbaufnahme, um bei allen Lichtverhältnissen (Tag, Nacht, Gegenlicht) verlässliche Bilder zu liefern. Sie nehmen im Vorbeifahren pro Fahrzeug mehrere Bilder auf (häufig 50–100 Frames), aus denen der beste Treffer ausgelesen wird. KI-basierte Bildverarbeitungsalgorithmen sorgen dafür, dass Winkel, Spiegelungen oder Verschmutzungen die Erkennungsrate kaum beeinträchtigen. Selbst Kennzeichen mit ungewöhnlichen Schriftarten oder Formaten (etwa ausländische Kennzeichen, E-Kennzeichen mit „E“ am Ende etc.) werden erfasst; Systeme wie Arivo oder Parketry werben mit Erkennungsraten über 99,5%. Die Erkennungsgeschwindigkeit ist hoch genug, um Fahrzeuge bei Geschwindigkeiten bis ~70 km/h zu identifizieren – praktisch relevant sind allerdings eher Schrittgeschwindigkeit an Schranken. Wichtig ist, dass die Kameras eine nahezu Echtzeit-Übertragung der erkannten Nummern ins System ermöglichen (<1 Sekunde), damit die Schranke rechtzeitig öffnet. Gleichzeitig werden pro Erkennung Bilder und Metadaten gespeichert (für wenige Stunden, siehe Datenschutz), um z. B. bei Falschablesung händisch kontrollieren zu können.
Schranken und Tore: Physische Schranken (oder in manchen Fällen Rolltore) sind das klassische Mittel zur Zufahrtskontrolle. Sie dienen der Vereinzelung (immer nur ein Fahrzeug) und symbolisieren auch eine Zugangsschwelle, was abschreckend auf Unbefugte wirkt. Die Schranken sind typischerweise elektromechanisch mit schnellem Antrieb (Öffnungszeit 1–2 Sekunden) und sind so eingestellt, dass sie automatisch schließen, sobald ein Fahrzeug durchgefahren ist. Um Beschädigungen zu vermeiden, sind Induktionsschleifen im Boden oder Lichtschranken verbaut, die erkennen, ob sich noch ein Fahrzeug unter der Schranke befindet – in dem Fall verzögert das Schließen (Schutz vor herabfallender Schranke auf Autodach). Die Schranken werden redundant ausgelegt, d.h. falls eine Schranke ausfällt (mechanisch defekt), gibt es zumindest eine weitere Spur oder ein manuelles Notsystem. Sollte ein Schrankenbaum etwa durch Anfahren brechen, kann er schnell ersetzt werden (Ersatzteile vorrätig). In sensiblen Bereichen können Zweifach-Schranken (hintereinander) eingesetzt werden, um ein unbefugtes Durchschlüpfen zu erschweren – das ist z. B. bei Hochsicherheitsarealen üblich. Für die meisten Unternehmensparks reicht eine Schranke kombiniert mit der ANPR.
Zusatzausstattung: Jede Zufahrt verfügt weiterhin über Signalanlagen (Ampel rot/grün zur Anzeige „frei zur Einfahrt“), Sprechanlage/Intercom für Notfälle (damit ein Fahrer im Problemfall Hilfe anfordern kann) und oft Displays zur Fahrerinformation. Beispielsweise kann ein Display begrüßen („Guten Tag Frau Müller, Parkplatz P3 ist für Sie reserviert“), oder es zeigt Anweisungen („Bitte vorfahren“). Diese Mensch-Maschine-Schnittstellen tragen zur Nutzerfreundlichkeit bei und helfen, den Verkehr zu lenken. Beleuchtung im Zufahrtsbereich ist ebenfalls wichtig – diese wird hell genug ausgelegt, damit Kennzeichen auch nachts gut sichtbar sind (die IR-Beleuchtung der Kamera ergänzt dies). Gegebenenfalls kommen Heizungen oder Gehäuse zum Schutz der Kameras und Schranken vor Witterung zum Einsatz, insbesondere in Außengeländen (Vermeidung von Kondensation, Frostschutz).
Token-Backup: Wie beschrieben, gibt es immer einen Alternativweg, sollte die Kennzeichenerkennung versagen. Dies kann ein stationärer Barcode/QR-Scanner sein (der QR aus der Besucherreservierung liest), ein PIN-Code-Tastaturfeld, oder ein RFID-Leser (für Mitarbeiterkarten). Diese Geräte sind an der Schranke montiert. Bei Einfahrt eines Fremd-LKWs könnte z. B. der Wachdienst vorab einen QR-Code mailen, den der Fahrer an der Säule scannt, woraufhin Schranke aufgeht. Solche Systeme sorgen für Betriebskontinuität auch bei Sonderfällen und erhöhen die Flexibilität.
Insgesamt gewährleistet die Zutrittsanlage ein schnelles und zuverlässiges Zugangserlebnis. Durch den hohen Automatisierungsgrad müssen Schranken kaum noch manuell bedient werden. Das System erfasst Nutzungsdauerüberschreitungen und Fremdparker automatisch – z. B. wenn ein unberechtigtes Kennzeichen versucht einzufahren, bleibt Schranke zu und ein Alarm kann ausgelöst werden. Wie Smart Parking berichtet, lassen sich damit unautorisierte Parker praktisch ausschließen. Wichtig ist jedoch stets eine regelmäßige Kalibrierung und Überwachung der technischen Komponenten, um die hohe Erkennungsrate und Funktionsbereitschaft zu erhalten (siehe Wartung).
Parkplatzsensorik und Wayfinding
Neben der Zutrittskontrolle, die Fahrzeuge an den Toren identifiziert, ist im Inneren der Parkräume eine feingranulare Erfassung der Belegung notwendig, um den Fahrern freie Plätze zuzuweisen und Auslastungsdaten zu gewinnen.
Hierfür kommen verschiedene Technologien zum Einsatz, oft in Kombination:
Bodensensoren: Kleine Sensoren, eingelassen im Boden oder auf dem Stellplatz angebracht, erkennen die Präsenz eines Fahrzeugs. Technologien sind meist magnetisch (Detektion der Metallmasse eines Autos) oder Ultraschall (Abstandsmessung zum Fahrzeugunterboden). Diese Sensoren funken drahtlos (z. B. via LoRaWAN oder Bluetooth Mesh) ihre Zustände an Gateways im Parkhaus. Bodensensoren liefern eine sehr genaue Einzelplatzerkennung: Jeder Stellplatz ist „besetzt“ oder „frei“. Sie arbeiten unabhängig von Kennzeichen und eignen sich auch in Bereichen ohne Kamerasicht (z. B. hinter Pfeilern). Allerdings können Fehlanzeigen vorkommen (z. B. sehr niedriges Fahrzeug wird vom Ultraschall nicht erkannt). Daher kombiniert man oft…
Deckenkameras / Overhead-Sensoren: Alternative Systeme nutzen in der Decke über den Parkplätzen montierte Weitwinkelkameras oder optische Sensoren, die mehrere Plätze gleichzeitig überwachen. Mithilfe von Bildverarbeitung (teils Edge-KI direkt im Sensor) erkennen sie, ob ein Platz belegt ist und oft auch von welcher Art Fahrzeug (PKW, Motorrad) oder ob ggf. Falschparker schräg stehen. Moderne Kameras können über Farberkennung sogar Assistenz bieten (z. B. „Fahrzeug mit Kennzeichen XY ist auf Behindertenparkplatz ohne Berechtigung“ erkennen, wenn kein Behindertenausweis-Symbol im Auto liegt – solche Anwendungen sind in Erprobung). Edge-Computing bedeutet, dass die Bildauswertung direkt im Sensor stattfindet und nur das Ergebnis (belegt/frei, Kennzeichen optional) weitergeleitet wird – das reduziert Datenlast und datenschutzrechtliche Probleme, da keine Videoströme zentral übertragen werden müssen.
Sensorfusion und Redundanz: Durch Kombination von Boden- und Deckensensoren erreicht man nahe 100% Verlässlichkeit. Wenn z. B. der Bodensensor „belegt“ meldet, aber die Kamera keinen Wagen sieht, kann das System einen Alarm generieren, dass hier evtl. der Sensor defekt ist oder ein extrem flaches Objekt den Sensor irritiert. Umgekehrt kann ein blockierter Bodensensor (Laub o. ä.) durch die Kamera validiert werden. Viele Anbieter bieten hybride Systeme an, wo LED-Anzeigen über dem Stellplatz aufleuchten (grün/rot) auf Basis beider Sensorinputs.
Wayfinding-Technologie: Die Daten der Sensoren speisen das dynamische Parkleitsystem im Gebäude. Über jedem Gang oder an zentralen Kreuzungen im Parkhaus gibt es Anzeigetafeln, die z. B. zeigen „Rechts 20 frei, Links 5 frei“. Zusätzlich kann jeder Stellplatz mit einer LED-Anzeige ausgestattet sein (grün = frei, rot = belegt, blau = reserviert/Behindertenparkplatz etc.). Dies ist oft in größeren Parkhäusern anzutreffen, vor allem in Shopping Malls oder Flughäfen. Im betrieblichen Umfeld wird man einen Kosten/Nutzen-Abgleich machen, ob Einzelplatzanzeigen erforderlich sind – bei sehr knapper Kapazität kann es aber helfen, Suchverkehr nahezu auf Null zu bringen. Die Wegweisung kann auch virtuell erfolgen: Hat ein Nutzer in der App einen Stellplatz reserviert, könnte ihm die App beim Einfahren navigieren („Fahren Sie geradeaus, dann links in Ebene 2, Ihr Platz ist der 2. auf der rechten Seite“). Dazu muss das System in Echtzeit wissen, welche Route frei ist – hieran wird geforscht (Indoor-Navigation im Parkhaus via Bluetooth-Beacons etwa).
Besondere Sensorik: Für spezielle Anwendungsfälle können zusätzliche Sensoren integriert werden: Ladestationsbelegung (über OCPP weiß man auch, ob ein E-Platz belegt ist, weil ein Auto lädt), Zugangssensoren für Fahrradräume (erkennen Öffnung von Türen), Höhenkontrollsensor (an der Einfahrt misst ein Laser, ob ein Fahrzeug zu hoch ist für die Durchfahrt, bspw. bei Tiefgaragen, und warnt). Auch Umweltsensoren sind möglich: CO- und NO₂-Sensoren zur Steuerung der Lüftung, Lärmsensoren, um z. B. absichtliches Motorheulen zu detektieren, oder Wasserstandsmelder in Tiefgaragen (Überflutungsschutz).
Integration ins Big Picture: Alle diese Sensordaten laufen im zentralen System zusammen und sind integraler Bestandteil der Live-Übersicht. Das Facility-Personal kann auf einem Dashboard die Belegung visuell verfolgen (oft gibt es grafische Aufbereitungen, Grundrisse mit rot/grün Markierungen). Störungen (Sensor offline etc.) werden ebenfalls angezeigt. Darüber hinaus können die Daten mit Kennzeichendaten verknüpft werden, sofern erlaubt – z. B. weiß das System: Stellplatz A3 besetzt durch Kennzeichen AB-123, seit 2h 10min.
Aus technischer Sicht erfordert das Einbinden vieler Sensoren eine stabile Netzwerkinfrastruktur im Parkhaus (z. B. WLAN oder LPWAN für Sensoren, PoE-Netzwerk für Kameras). Hier spielt die IT/OT-Segmentierung hinein: Sensoren werden dem OT-Netz zugeordnet, kommunizieren ggf. über Gateways mit dem zentralen Server, der wiederum in einer demilitarisierten Zone die Daten ans IT-Netz liefert.
In Summe ermöglichen die beschriebenen Sensoren eine transparente Echtzeitabbildung des Parkgeschehens und eine Feinsteuerung (z. B. gezielt Nutzer zu freien Bereichen lotsen, besondere Vorfälle erkennen). Computer Vision-Methoden können zusätzlich Anomalien entdecken, wie z. B. einen Falschparker auf zwei Plätzen oder unbefugtes Abstellen (etwa ein Auto parkt auf der Fahrgasse). Alerts hierzu könnten automatisch erzeugt werden (ggf. mit KI, die z. B. ein liegengebliebenes Fahrzeug erkennt, indem es ungewöhnlich lange an untypischer Stelle steht). Solche Smart-Camera-Funktionen sind Teil des KI-Einsatzes. Aktuell ist hier viel Entwicklung im Gange – das Konzept sorgt dafür, diese Entwicklungen anschlussfähig zu halten durch offene Schnittstellen und flexible Erweiterbarkeit.
IT-Backend & Datenintegration
Das IT-Backend ist das Herzstück, in dem alle Fäden zusammenlaufen: Hier werden die Daten gespeichert, verarbeitet und den Anwendungen bereitgestellt.
Es umfasst typischerweise Server (lokal oder Cloud), Datenbanken, Schnittstellen und die Applikationslogik. Die Architektur des Backends sollte offen, modular und skalierbar sein:
Zentrale Plattform / Server: Je nach Konzept wird entweder on-premises ein Server (physisch oder virtuell) betrieben, der alle Parkraum-Funktionen hostet, oder es wird auf eine Cloud-Lösung zurückgegriffen (Software-as-a-Service vom Parksystemanbieter). On-prem hat Vorteile bei Integration in interne Netze und voller Datenhoheit; Cloud bietet meist schneller Updates und externe Betriebssicherheit. In beiden Fällen muss aber gewährleistet sein, dass das System 24/7 verfügbar ist und hohe Ausfallsicherheit besitzt. Redundante Auslegung (Doppelserver im Cluster, Notfall-Fallback zu lokaler Notsteuerung an der Schranke) sind angeraten, um einen Single-Point-of-Failure zu vermeiden.
Datenmodell und Standards: Das Backend führt Daten zu Parkplätzen, Nutzern, Fahrzeugen, Reservierungen, Transaktionen und Technik zusammen. Idealerweise orientiert sich die Datenstruktur an etablierten Standards wie APDS (Alliance for Parking Data Standards), die ein UML-Modell für Parkrauminformationen liefern. APDS stellt z. B. Objekte bereit wie Facility (Parkhaus), Occupancy (Belegung), Vehicle (Fahrzeugtyp, Kennzeichen) etc., die international verstanden werden. In Europa fließt APDS aktuell in DATEX II Profile ein, sodass eine Kompatibilität dieser Standards Zukunftssicherheit bietet. Das Konzept sieht daher ein Datenmodell vor, das die relevanten Entitäten und Beziehungen abbildet (eine Skizze davon könnte im Anhang stehen). Wichtig ist die Mandantenfähigkeit: Falls mehrere Einrichtungen (z. B. Konzern mit mehreren Standorten) verwaltet werden, sollte das System diese als getrennte Mandanten behandeln können, aber trotzdem zentral auswertbar machen. Parkplätze könnten in Bereiche gruppiert werden (z. B. Mandant=Campus, Bereich=Parkhaus A/B/C). Multi-Client-Fähigkeit ermöglicht es auch, im PPP-Modell einen Betreiber mehrere Kunden über eine Plattform bedienen zu lassen.
Offene Schnittstellen (API): Das Backend stellt RESTful APIs (oder GraphQL) bereit, über die andere Systeme Informationen abrufen oder Einstellungen vornehmen können. Beispielsweise könnte das Unternehmens-Intranet über eine API die aktuelle Parkplatzbelegung abfragen, um sie auf einer Seite für Mitarbeiter anzuzeigen („Aktuell sind 20 von 200 Plätzen frei“). Oder ein Buchungssystem sendet via API Reservierungsdaten ins Parksystem. Auch mobile Apps nutzen diese API, um Tickets auszulösen oder Zahlungen zu verbuchen. Event-gesteuerte Kommunikation (z. B. via MQTT oder Webhooks) ist ebenfalls sinnvoll: Bei bestimmten Ereignissen (z. B. „Parkhaus voll“ oder „Ladestation frei geworden“) kann das System automatisch Nachrichten an abonnierte Dienste schicken – etwa eine Push-Nachricht an Wartende auf der App oder ein Signal ans Gebäudeleitsystem, um Lüftung hochzufahren. Die Schnittstellen sollten soweit möglich offene Standards nutzen und dokumentiert sein, sodass eine Integration mit Drittsystemen problemlos ist.
Integration mit CAFM/IWMS/BIM: Das Parkraum-Backend sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern Teil der digitalen Gebäudewelt sein. In vielen Unternehmen gibt es CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) oder IWMS (Integrated Workplace Management Systems), die Flächen, Assets und Wartungsprozesse verwalten. Eine Anbindung ermöglicht z. B., dass Störungsmeldungen aus dem Parkraum direkt ins CAFM fließen (Ticket wird dort generiert). Oder Flächendaten aus dem BIM-Modell (nach ISO 19650) werden übernommen, um z. B. genaue Grundrisse, Platznummerierungen etc. konsistent zu halten. Auch können Nutzerdaten aus HR-Systemen ins Parksystem synchronisiert werden (neu eingestellter Mitarbeiter X hat ab Tag Y Parkberechtigung, automatisch ins System). Die Architektur sieht demnach Datenpipes zu den wichtigsten Nachbarsystemen vor:
Die Architektur sieht demnach Datenpipes zu den wichtigsten Nachbarsystemen vor:
Gebäudeautomation (GLT): z. B. um Lüftung oder Beleuchtung im Parkhaus zu steuern je nach Belegung (Energie sparen, siehe Nachhaltigkeit).
Zutrittskontrolle Gebäudeeingänge: wenn Park- und Türsystem gekoppelt sind, ein Ausweis beides abdeckt.
Mobilitätsmanagement: falls es ein übergreifendes System gibt, das ÖPNV-Tickets, Shuttle-Dienste etc. koordiniert, sollte Parken dort mit auftauchen (z. B. Parkplätze als Ressource buchbar in einer Mobilitätsapp).
Abrechnungssysteme: falls externes Verrechnungssystem für z. B. Mitarbeiterabrechnung existiert, Übergabe der Parkentgelte dorthin.
Dank standardisierter oder zumindest gut dokumentierter APIs ist diese Integration möglich. So entsteht ein echter digitaler Zwilling des Parkraums im Kontext der Gesamtimmobilie, der nicht nur baulich (BIM-Modell mit Parkdeck-Struktur), sondern auch betrieblich (Echtzeit-Belegungs- und Zustandsdaten) abgebildet ist.
Mandanten und Skalierbarkeit
Die Architektur ist so angelegt, dass sie skalierbar ist – sowohl was die Anzahl der verwalteten Parkplätze betrifft als auch neue Standorte oder Funktionen. Cloud-Lösungen skalieren hier meist automatisch nach, on-prem sollte man genug Leistungsreserven einplanen und modular erweitern können (z. B. weiteren Server für Videoanalytics). Auch Update-Fähigkeit und Upgrade-Pfade sind wichtig: Da Technik sich weiterentwickelt (Stichwort autonomes Parken in Zukunft oder neue Sensorik), muss das System offen für Plugin-Module sein, statt monolithisch heute festgezurrt. Die Einhaltung von Schnittstellenstandards garantiert, dass z. B. ein künftiges Modul „Autonomes Einparken“ (AVPS – Automated Valet Parking System Protokoll) integriert werden kann, oder dass man die Parkdaten auf einer städtischen Plattform bereitstellen kann, falls das vorgeschrieben wird (siehe Normen, z. B. delegierte Verordnung zu Echtzeit-Verkehrsdaten).
Es stellt das IT-Backend das Gehirn des Gesamtsystems dar. Es gewährleistet Konsistenz der Daten, orchestriert Abläufe (z. B. Reservierungslogik, Schrankensteuerung, Zahlungsabwicklung) und bietet die Datengrundlage für Auswertungen und KI. Ein robustes, interoperables Backend ist somit essentiell für die Nachhaltigkeit des Konzepts – es verhindert, dass man in Insellösungen gefangen ist, und ermöglicht mit vertretbarem Aufwand Anpassungen an veränderte Anforderungen.
Elektromobilitätsinfrastruktur
Da die Elektromobilität rasant an Bedeutung gewinnt, ist ein modernes Parkraummanagement eng mit dem Bereitstellen und Betreiben von Ladeinfrastruktur verknüpft.
Dies beschreibt, wie Ladesäulen in das Betriebskonzept eingebunden werden – technisch, organisatorisch und regulatorisch:
Arten von Ladepunkten: In Parkhäusern werden typischerweise Wechselstrom (AC) Wallboxen mit Typ-2-Anschluss für Normalladen (bis 22 kW) installiert, und ggf. Gleichstrom (DC) Schnelllader für schnelles Zwischenladen (50 kW oder mehr). Welche und wie viele Ladepunkte bereitzustellen sind, hängt von Nutzerbedarf und gesetzlichen Vorgaben ab. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – in Deutschland im GEIG umgesetzt (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) – schreibt für neue Gebäude eine gewisse Anzahl an Lade- bzw. Leitungsinfrastruktur vor (z. B. jeder fünfte Stellplatz mit Ladepunkt bei Nicht-Wohngebäuden ab 2025, und Leitungsrohre an vielen weiteren). Das Konzept berücksichtigt solche Vorgaben in der Planung. Bestehende Parkhäuser werden nachgerüstet je nach Nachfrage, oftmals auch gefördert durch staatliche Programme.
Integration ins Parksystem: Jede Ladesäule wird softwareseitig integriert. Das heißt, sie ist an ein Lade-Management-System angebunden, das entweder Teil des Parkraum-Backends ist oder eine Schnittstelle dorthin hat. Der Standard hierfür ist OCPP (Open Charge Point Protocol) in Version 1.6 oder 2.0, über das Säule und Backend kommunizieren. Darüber kann das Parksystem z. B. sehen: Ladepunkt 7 besetzt von Fahrzeug ABC, seit 1:30 h, aktuell 11 kW am Laden, bereits 18 kWh gezogen. Es kann auch Kommandos senden: “Ladevorgang pausieren” (im Notfall oder Lastspitzenfall), “Ladevorgang beenden” (wenn Parkzeit abgelaufen), oder den Nutzer authentifizieren (meistens startet der Ladevorgang aber nutzerinitiiert via RFID-Karte oder App). Die Zugangskontrolle zu Ladeplätzen kann zweistufig erfolgen: Schranke lässt nur E-Autos in den Ladebereich; zusätzlich muss an der Säule ein Nutzerkonto (oder Ad-hoc via App/Karte) authentifiziert werden, um Strom fließen zu lassen.
Lastmanagement: Ein zentrales Element ist das dynamische Lastmanagement, vor allem wenn viele Ladesäulen im Parkhaus sind. Die bereitgestellte elektrische Anschlussleistung ist oft begrenzt und teuer. Daher wird ein Energiemanagement-System (EMS) eingesetzt, das die gleichzeitige Ladeleistung steuert. Beispiel: 10 Fahrzeuge hängen an je 22 kW Säulen, aber insgesamt sind nur 100 kW Netzanschluss vorgesehen – dann verteilt das System die Leistung so, dass z. B. jedes Auto mit ~10 kW lädt oder priorisiert einige mit 22 kW und andere warten zyklisch. Kriterien für Priorisierung könnten Abfahrtszeiten (aus Reservierung bekannt), Ladezustand (wenn bekannt) oder Nutzergruppe (vielleicht haben VIPs Vorrang) sein. Das Lastmanagement bezieht idealerweise auch die Gebäudeversorgung ein: Wenn in der Firma gerade alle Klimaanlagen laufen und Stromspitzen drohen, regelt das EMS die Lader runter, um Spitzenlast zu vermeiden (Peak Shaving). Umgekehrt, bei Solarstrom-Überschuss (Parkhausdach mit PV-Modulen) kann es gezielt mehr Ladestrom freigeben, damit möglichst viel eigener PV-Strom in die Fahrzeuge geht. Diese intelligente Steuerung senkt Betriebskosten und Netzbelastungen – bei großen Installationen ist sie unverzichtbar.
Plug&Charge (ISO 15118): Das Konzept sieht vor, dass die Infrastruktur zukunftsfähig ist und neue Komforttechnologien unterstützt. ISO 15118 erlaubt es E-Autos, sich gegenüber der Ladesäule automatisch zu authentifizieren und abzurechnen, ohne Karte oder App („Plug&Charge“). Dazu tauschen Auto und Säule digitale Zertifikate aus. Für den Nutzer wird das Laden so einfach wie Tanken – nur einstecken. In Parkhäusern kann man dies nutzen, indem z. B. Firmenfahrzeuge mit Firmenkonto hinterlegt so laden. Das Backend muss hierzu mit einem Zertifikatsmanagement ausgestattet sein oder via OCPI (Open Charge Point Interface) an einen Mobilitätsdienst angebunden sein, der die Abrechnung übernimmt.
Abrechnung und Eichrecht: Wie bereits erwähnt, gilt in Deutschland das Eichrecht. Jede kWh muss nachweisbar korrekt gemessen werden. Moderne Säulen haben integrierte Zähler mit Signierung (so kann der Nutzer z. B. über einen QR-Code an der Säule die “Eichrechtskonforme Transparenzsoftware” aufrufen, die seine geladenen kWh ausgibt – ein gesetzlich geforderter Prozess). Für das Parkhaus bedeutet dies: Parkgebühr und Ladegebühr sollten getrennt ausgewiesen werden, falls beides anfällt. Viele Betreiber bieten kostenloses Laden gegen Parkgebühr an oder umgekehrt. Je nach Modell muss das Kassensystem das können. Zudem darf für Strom nur derjenige Betrag berechnet werden, der der entnommenen Energie entspricht – keine Pauschalen, außer der Parkplatz selbst deckt die Kosten. Die Parksoftware braucht also die Rückmeldung des Ladesäulenzählers. Oft wird es so gelöst, dass das Ladesystem eigenständig die Bezahlung regelt (Nutzer hat Vertrag mit Stromprovider, Firma sieht davon nichts). Im betrieblichen Parkraum aber möchte man meist die Kontrolle behalten oder zumindest die Nutzung nachvollziehen (wer hat wie viel geladen). Daher bieten einige Systeme kombiniertes Billing an.
Technische Ausstattung: Ladesäulen in Parkhäusern erfordern auch bauliche Maßnahmen: ausreichend dimensionierte Stromleitungen, ggf. Trafostationen, Wanddurchbrüche für Kabel, Aufprallschutz (Rammschutzbügel vor Säulen), Brandschutzbetrachtungen. Häufig sinnvoll ist auch eine gewisse mobile Reserve (z. B. mobile Schnelllader auf Rollwagen), falls eine Station ausfällt oder zu wenig fest installierte da sind – für Notfälle oder Events flexibel einsetzbar.
PV-Integration und Speicher: Aus Nachhaltigkeitsgründen werden Parkhäuser zunehmend mit Photovoltaik-Anlagen auf Dächern oder Fassaden ausgestattet. Das Betriebskonzept strebt an, solchen grünen Eigenstrom bevorzugt zum Laden zu nutzen. Dazu wird das PV-System an das EMS gemeldet: Bei Sonne viel PV = Lader erlauben Volllast (wenn Autos da sind), bei Wolken weniger. Wenn Batteriespeicher vorhanden sind (immer häufiger bei Firmen, um Lastspitzen zu kappen und PV zu puffern), kann auch aus dem Speicher geladen werden. Hier greift wieder das Lastmanagement: es optimiert nach Kosten und Umweltaspekten (Eigenverbrauch maximieren, Netzbezug minimieren). Für die Nutzer kann man das sichtbar machen – etwa durch Anzeige „Ihr Fahrzeug lädt mit Solarstrom“ oder Bonusprogramme (günstiger Strom wenn Sonne scheint).
Kurz gesagt integriert das Konzept die Elektromobilität so, dass E-Fahrzeuge nahtlos bedient werden: Sie finden garantiert eine Lademöglichkeit, das Laden ist sicher, fair abgerechnet und soweit möglich nachhaltig gesteuert. Gleichzeitig wird der Netzanschluss des Standorts nicht überlastet und die Energieeffizienz optimiert. Damit leistet das Parkraummanagement einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende im Unternehmen.
IT-Sicherheit und Cybersecurity
In einer hochdigitalisierten Parkumgebung spielt die IT- und Cyber-Sicherheit eine entscheidende Rolle – Ausfälle oder Angriffe könnten nicht nur Daten kompromittieren, sondern real auch den Parkbetrieb lahmlegen oder gefährliche Situationen verursachen (z. B. Schranken öffnen nicht, Rettungswege blockiert).
Daher basiert die Architektur auf einem vielschichtigen Sicherheitskonzept angelehnt an BSI-Grundschutz und IEC 62443 für OT:
Netzwerksegmentierung (Zonen & Conduits): Das Gesamtnetz wird in Sicherheitszonen unterteilt. Typisches Modell: Büro-IT (Intranet, Nutzer-PCs) = Zone 0 (Standard Security), Parkraum-Server & Dienste = Zone 1 (erhöht geschützt), Feldgeräte (Schranken, Kameras, Sensoren) = Zone 2 (isoliert, nur via Gateways erreichbar). Zwischen den Zonen stehen Firewalls oder VLAN-Grenzen (Conduits), die den Traffic nur nach definierten Regeln passieren lassen. Beispiel: Die Kameras (Zone 2) dürfen Bilder nur an den Parkserver (Zone 1) schicken, sonst nichts. Der Parkserver darf wiederum nur aggregierte Daten ins Intranet (Zone 0) liefern, aber kein direktes Durchrouten von Kamerastreams ermöglichen. Internetzugriffe vom Parkserver werden ggf. streng reglementiert (etwa nur zu einem Cloud-Dienst des Herstellers, falls nötig, sonst offline). So wird verhindert, dass ein Angreifer, der z. B. übers Firmen-LAN kommt, leicht bis zu den OT-Geräten durchdringt, oder umgekehrt, dass ein gehacktes IoT-Device Schaden im restlichen Netz anrichtet.
Gerätesicherheit und Härtung: Alle Geräte im Parksystem werden gehärtet (Security Hardening). Das bedeutet: Standard-Passwörter ändern, nur nötige Dienste aktiv, regelmäßige Updates, ungenutzte Ports (USB, seriell) deaktivieren oder versiegeln, physischer Zugang zu Schaltschrankkomponenten beschränken (abschließbare Schaltschränke). Insbesondere Kameras und IoT-Sensoren haben oft Web-Interfaces – hier sorgt man dafür, dass diese nicht übers offene Netz erreichbar sind, sondern nur über den Server gesteuert werden. Secure Boot und Signierte Firmware sind Kriterien bei der Auswahl der Hardware, um zu verhindern, dass manipulierte Software aufgespielt wird. Wenn Kennzeichendaten in der Kamera verarbeitet werden, wird auf datenschutzkonforme Firmware geachtet (siehe Parketrys DSGVO-Features mit Edge-Processing etc.. Wo möglich, kommen PKI-basierte Methoden zum Einsatz: Jedes Gerät (Kamera, Schranke) hat ein eigenes Zertifikat, der Server vertraut nur autorisierten Zertifikaten – so kann kein Fremdgerät eingeschleust werden.
Zugangsschutz und Monitoring: Auf der Software-Ebene werden alle Benutzerzugänge mit Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt (z. B. Techniker meldet sich am Server per Passwort + Smartcard an). Die Aktionen der Benutzer werden geloggt (wie oben bei Datenschutz erwähnt). Ein zentrales Security Information and Event Management (SIEM)-System sammelt Logs von Firewalls, Servern und Anwendungen, um verdächtige Muster zu erkennen. Beispielsweise: viele fehlgeschlagene Login-Versuche an der Schrankensteuerung oder ein ungewohnter Datenverkehr nachts um 3 Uhr – das SIEM alarmiert dann das IT-Sicherheitsteam. Im Rahmen von regelmäßigen Audits (mindestens jährlich) werden die Systeme auf Schwachstellen geprüft (Vulnerability Scan, Penetrationstest). Ein Notfallplan definiert, was im Falle eines Cyber-Angriffs zu tun ist – etwa Ransomware auf dem Parkserver: hier muss klar sein, wie man auf manuellen Betrieb umschaltet, Backups einspielt etc.
Datensicherheit und Backups: Alle gespeicherten Daten – insbesondere personenbezogene – werden verschlüsselt abgelegt (Datenbanken mit Transparent Data Encryption, Filesystem mit BitLocker o. ä.). Kommunikation erfolgt nur verschlüsselt (HTTPS für APIs, VPN-Tunnel zwischen Außenstellen, TLS für MQTT etc.). Mindestens täglich (besser stündlich inkrementell) werden Backups der kritischen Server gezogen und sicher (z. B. offline oder in Cloud) aufbewahrt. Damit ist man bei Hardwareausfällen oder erfolgreichem Angriff handlungsfähig. Des Weiteren werden die Systeme auf Hochverfügbarkeit ausgelegt: z. B. Redundante Stromversorgung, USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) für Schranken und Server, so dass ein kurzer Stromausfall nicht sofort Chaos erzeugt.
Notfallübungen und Wiederanlauf: Gemäß bewährten Standards (ISO 27001, BSI) sollten auch Notfallübungen stattfinden: Simuliert wird etwa der Totalausfall des Parkserver-Systems. Das Team probt, wie dann via Notfallprozedur (manuelle Schrankenöffnung, Handtickets) verfahren wird, bis zum Wiederanlauf. Disaster Recovery-Tests (z. B. Zurückspielen eines Backups auf Ersatzhardware) werden quartalsweise geübt, um sicher zu sein, dass im Ernstfall die Daten auch tatsächlich wiederherstellbar sind.
DSGVO und Privacy-Sicherheit: IT-Sicherheit ist auch Voraussetzung dafür, Datenschutz zu gewährleisten. Daher überschneiden sich manche Maßnahmen: Zugang nur für Berechtigte, Pseudonymisierung, Trennung von Video- und Personendaten (z. B. Kennzeichendaten werden in einem separaten Bereich gespeichert als die Parkvorgangsdaten, um Personenbezug zu minimieren). Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), die für Video/LPR durchgeführt wird, dokumentiert auch die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOMs) und bestätigt, dass ein hohes Datenschutzniveau erreicht wird – was wiederum das Risiko von Datenschutzvorfällen senkt.
Es folgt die technische Architektur dem Prinzip „Secure by Design“. Jedes Element – von der Kamera bis zur Cloud-API – wird unter Sicherheitsaspekten betrachtet. Die Umsetzung orientiert sich an aktuellen Normen und Leitlinien (z. B. BSI IT-Grundschutz-Bausteine für Videoüberwachung, Netzwerkmanagement etc. sind einschlägig). Dadurch erreicht das System eine sehr hohe Verfügbarkeit von >99% und Resilienz gegenüber Störungen. Für die Organisation bedeutet dies, dass die Gefahr von Haftungsfällen durch Sicherheitsmängel (z. B. DSGVO-Bußgelder, Imageverlust bei Hackerangriff) minimiert wird und das Vertrauen der Nutzer in das System gestärkt wird – eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass digitale Parkkonzepte akzeptiert und erfolgreich sind.
Sicherheit, Recht & Compliance
Ein Betriebskonzept dieser Art muss vollständig auf die geltenden rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards abgestimmt sein. Ziel ist, dass der Betrieb nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher und sicherheitsorientiert erfolgt – im Interesse der Nutzer und des Betreibers.
Der erste Block betrifft die Sicherheit der Parkanlage gegen unbefugten Zutritt und kriminelle Handlungen sowie den Schutz der Nutzer vor Übergriffen:
Mehrstufiges Zugangssystem: Wie im Prozess beschrieben, gibt es unterschiedliche Zugriffsebenen. Eine klare Zonierung des Geländes (öffentlich zugängliche Vorzone, interne Parkbereiche, Hochsicherheitszonen) mit abgestuften Berechtigungen ist zentral. Die Zutrittstechnik (Schranken, Rollgitter, Zugangstüren) wird so ausgelegt, dass Unbefugte möglichst schon an der äußersten Peripherie aufgehalten werden. Anti-Passback-Mechanismen verhindern Missbrauch von Zutrittsmedien (eine Mitarbeiterkarte kann nicht gleichzeitig zwei Autos reinlassen, etc.). Spezielle Bereiche (z. B. Fahrradkäfige, Technikräume) sind zusätzlich mit Türschlössern oder Gittern gesichert.
Anti-Tailgating: Ein häufiges Problem bei Schranken ist das “Schlupffahren” – zwei Fahrzeuge nutzen eine Öffnung. Dem wird mit technischen Mitteln begegnet: Infrarotsensoren oder Doppel-Schranken erkennen und verhindern Tailgating (wie oben erwähnt). Zusätzlich kann videoanalytisch überwacht werden: Eine Kamera nach der Schranke zählt, ob zur Kennzeichennummer wirklich nur ein Fahrzeug durchging. Taucht ein zweites direkt auf, kann ein Alarm erfolgen (ggf. zu spät für das eine Mal, aber man kann das Kennzeichen notieren für Nachverfolgung). Auch für Fußgänger-Zugänge (Nebentüren vom Parkhaus ins Gebäude) gibt es Anti-Tailgating-Lösungen, z. B. Personenschleusen oder 3D-Sensoren, die melden, wenn zwei Personen mit einer Karte durchgehen. Solche Systeme (oft „Door Detective“ genannt) arbeiten mit mehreren IR-Beams im Türrahmen.
Videoüberwachung (CCTV): Die gesamte Parkanlage wird i. d. R. mit Videoanlagen überwacht, um Vandalismus, Diebstahl, Überfälle etc. vorzubeugen und im Ernstfall aufzuklären. Normative Basis sind hier die DIN EN 62676-Reihe (Anforderungen an Videosysteme für Sicherheitsanwendungen) und – inhaltlich wichtiger – die DSGVO und nationale Datenschutzgesetze. Konkret wird im Konzept festgelegt: Welche Bereiche werden gefilmt? Üblich sind: Ein-/Ausfahrten (Übersicht + Kennzeichenerkennung), Kassenautomaten-Bereich (um z. B. Skimming zu verhindern und Überfälle auf Nutzer aufzuzeichnen), kritische Ecken im Parkhaus (Aufzüge, Treppenhäuser Eingänge) und ggf. jeder Parkdeck-Gang in grober Übersicht. Nicht überwacht werden z. B. Toiletten, Umkleiden oder Bereiche, wo Privatsphäre besonders gilt. Kameras sind so installiert, dass sie möglichst weite Bereiche mit wenigen Geräten abdecken (Panoramakamers in den Ecken, Dome-Kameras an Decken). Dabei gilt: Lieber hochauflösende Kameras (4K oder mehr) mit großem Sichtfeld als viele einzelne – das reduziert die Komplexität. Die Bildqualität sollte mind. 250 Pixel/m betragen in relevanten Zonen, um Täter identifizieren zu können (DIN EN 62676-4 gibt hier Richtwerte). Die Aufnahmen werden – wie erwähnt – max. 48 Stunden gespeichert, außer im Ereignisfall (dann Export der Sequenz). Privacy-Masking ist aktiviert, um z. B. angrenzende Wohnhäuser oder öffentliche Gehwege auszuklammern. Audioaufzeichnung findet nicht statt (wäre datenschutzrechtlich noch heikler).
Live-Monitoring und Reaktionspläne: Die Kamerabilder werden entweder live durch Personal beobachtet (z. B. in einer Sicherheitszentrale, falls vorhanden) oder zumindest bei bestimmten Alarmen eingeblendet. So könnten Bewegungsmelder oder Analytik einen Alarm “Person bewegt sich nachts im geschlossenen Parkhaus” auslösen, woraufhin der Wachdienst auf die Kamera schaut und entscheidet, ob Einbruch oder nur Reinigungspersonal. Es existieren Interventionspläne: Bei beobachtetem Diebstahl oder Übergriff -> sofort Polizei alarmieren; bei randalierenden Personen -> Wachdienst schicken usw. Zusätzlich kann das Parkhaus mit Notrufeinrichtungen ausgestattet sein: z. B. Rufknöpfe in jeder Ebene, die mit der Sicherheitszentrale verbunden sind, damit ein Nutzer in Gefahr Hilfe rufen kann.
Ausleuchtung und Gestaltung gegen Angsträume: Sicherheitsgefühl entsteht nicht nur durch Technologie, sondern auch durch Umfeldgestaltung. Daher wird auf gute Beleuchtung in allen Bereichen geachtet (DIN EN 12464-1 regelt Innenraumbeleuchtungsstärken, DIN EN 13201 für Außenbereiche – Parkplätze werden dort je nach Risiko in Beleuchtungsklassen eingeordnet). Keine dunklen Ecken, hellere Lichtfarbe, ggf. Bewegungssensor-gesteuerte Erhöhung der Helligkeit wenn jemand da ist – all das erhöht Sicherheit. Spiegel an verwinkelten Stellen verbessern die Übersicht. Wände können hell gestrichen sein, Markierungen klar erkennbar. Beschilderungen leiten zu Ausgängen und Notrufmöglichkeiten.
Datenschutz bei Video: Hier nochmal knapp: Jede Kamera ist mit Schild angekündigt, Aufnahmen nur 48h, Zugriffe streng limitiert. Es ist z. B. sichergestellt, dass keine Gesichtserkennung durchgeführt wird – auch wenn technisch möglich, wird so etwas nicht implementiert, da es über den Zweck hinausginge. Kenndaten wie Kennzeichen werden wie besprochen auch nur 48h im Klartext gehalten oder pseudonymisiert. Regelungen wer Einsicht nehmen darf und wann (z. B. nur bei konkretem Anlass, Freigabe durch Datenschutzbeauftragten oder Betriebsrat) sind getroffen.
Es orientiert sich die Zutrittssicherheit an dem Prinzip, dass Parkhäuser sicher und angstfrei genutzt werden können, während Missbrauch und Kriminalität erschwert werden. Gerade für alleinreisende Personen abends (Stichwort Frauenparkplätze in guter Lage) ist dies essentiell. Das Konzept sieht darum an geeigneten Stellen Frauenparkplätze nahe Ausgängen vor, ggf. mit Kameras und besserer Beleuchtung ausgestattet. Auch Familienparkplätze (breiter, in Einfahrtsnähe) sind im Sinne der Nutzerorientierung und indirekt der Sicherheit (Eltern mit Kindern müssen nicht weit laufen).
Brandschutz (inkl. Besonderheiten E-Fahrzeuge)
Parkhäuser unterliegen strengen Brandschutzauflagen, da im Brandfall große Mengen Rauch und Hitze entstehen können und zudem viele Personen potenziell betroffen sind. Mit der Zunahme von E-Fahrzeugen kommen zusätzliche Herausforderungen (Stichwort Akku-Brand).
Das Konzept integriert daher die folgenden Maßnahmen:
Baulicher Brandschutz: Die Landes-Garagenverordnungen bzw. Bauordnungen stellen Anforderungen an Parkbauten: Brandabschnitte, Feuerwiderstand der Tragstruktur, Rauchabzug, Löschmittelversorgung etc. Parkhäuser werden in geeignete Brandabschnitte unterteilt, z. B. alle 2 Ebenen ein Feuerabschluss oder bei sehr großen Flächen Segmentierung durch Brandwände. Materialien der Konstruktion erfüllen mindestens F90 (90 Minuten Feuerwiderstand) – meist sind es Beton oder Stahl mit Beschichtung. Decken und Wände müssen definierte Feuerwiderstände haben, damit bei einem Fahrzeugbrand nicht sofort das ganze Gebäude kollabiert. Besonders in Tiefgaragen sind Rauchabzugsanlagen wichtig: Meistens mechanische Lüftungsanlagen mit Rauchsensoren, die im Alarmfall auf hohe Förderleistung schalten, um Rauch abzuführen (im Zweifel in Kombination mit natürlichen Abzügen/Lichtschächten). In offenen Parkhäusern (mit Fensteröffnungen) wird der Rauch natürlicherweise abgeführt, trotzdem helfen Ventilatoren, falls windstill.
Branddetektion und Alarmierung: Parkhäuser sind oft mit Rauchmeldern oder Linearmeldern ausgestattet, die frühzeitig einen entstehenden Brand detektieren. Alternativ oder ergänzend werden Temperatursensoren (Wärmemelder) in jedem Abschnitt angebracht. Bei E-Ladestationen können sogar Gassensoren sinnvoll sein, die auf austretende Batterie-Gase reagieren (im Frühstadium eines Thermischen Durchgehens). Im Alarmfall ertönt eine Brandalamierung (Sirenen, Durchsagen) im Parkhaus, und es wird automatisch die Feuerwehr über Brandmeldeanlage verständigt. Notbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 geht an, um Fluchtwege zu zeigen. Ein gut geübter Evakuierungsplan sorgt dafür, dass Personal (z. B. Wachdienst oder Facility-Personal) die Besucher informiert und leitet. Beschilderungen weisen auf Notausgänge und zeigen Sammelplätze.
Löschanlagen: Viele moderne Parkhäuser, insbesondere unterirdische, sind mit Sprinkleranlagen ausgerüstet. Diese aktivieren im Brandfall gezielt über dem betroffenen Bereich und halten den Brand in Schach. Allerdings sind bei Lithium-Batterie-Bränden Sprinkler begrenzt wirksam, da Wasser die chemische Reaktion nicht stoppt, aber es kühlt und verhindert Brandausbreitung auf Nachbarfahrzeuge. Einige Betreiber ergänzen Schaumlöschanlagen oder halten Löschdecken für E-Autos bereit (große, hitzebeständige Decken, um brennendes E-Auto einzuhüllen). Feuerwehrpläne könnten vorsehen, im E-Brandfall das Fahrzeug aus dem Parkhaus zu schleppen in einen Löschcontainer (mit Wasser zu fluten) – diese Vorgehensweise wird diskutiert, hängt von örtlicher Feuerwehr ab. Das Betriebskonzept soll hier eng mit dem Brandschutzkonzept verzahnt sein. Wichtiger Punkt: Ladeinfrastruktur wird so geschaltet, dass im Brandfall sofort die Stromzufuhr getrennt wird (über zentrale Not-Abschaltung). Das verhindert elektrische Gefahren für Einsatzkräfte und weitere Kurzschlüsse.
Brandschutz bei E-Fahrzeugen: Es gibt Debatten, ob E-Autos ein höheres Brandrisiko darstellen. Studien zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit eines EV-Brandes nicht höher ist als bei Verbrennern, aber wenn es brennt, ist die Branddauer länger. Das Konzept sieht daher vor: Ladeplätze möglichst im EG oder Randbereichen (leichter zu erreichen für Feuerwehr). Trenntoile oder Barrieren zwischen Ladeplätzen, damit ein brennendes Auto nicht sofort das nächste erreicht (ist aber oft nicht praktikabel, wenn viele Ladeplätze, dann eher kein Abstand). Löschmitteleignung: Wasser ist Standard – und auch richtig für E-Akkus (zum Kühlen). Löschschaum ist hingegen problematisch bei Hochspannung. Die Feuerwehr gibt hier den Takt vor; betrieblich kann man höchstens vorbereitend ausreichende Hydranten, Wandhydranten und Feuerlöscher bereitstellen (letztere z. B. CO₂-Löscher oder Speziallöschmittel für Lithium je nach Empfehlung). Für Parkpersonal gilt: niemals eigenmächtig Akku-Brände bekämpfen, sondern nur Bereich räumen und Feuerwehr wirken lassen. Das Konzept schult das Personal dahingehend.
Notfall- und Krisenmanagement: Für Szenarien wie „Feuer im Parkhaus“, „Explosionsgefahr“ gibt es konkrete Anweisungen. Z. B.: „Bei Feueralarm: Wachdienst fährt sofort zur Brandmeldetableau, koordiniert Evakuierung mit Durchsage ‚Bitte verlassen Sie umgehend das Parkhaus über die Treppen!‘, Feuerwehr wird in Empfang genommen, Brandschutzordnung Teil B wird umgesetzt.“ Auch „Stromausfall“ wird abgedeckt: Notstromspringt an (für Beleuchtung, Schranken öffnen auf Notbetrieb), Personal wird entsandt falls Ausfall länger dauert, um Verkehrslenkung manuell zu machen (ggf. mit Lichtzeichenstab). „IT-Ausfall“ wiederum: Notfall-Handelsanweisung, dass Schranken manuell entriegelt werden (Parkhaus quasi offen, bis System wieder da – lieber ein paar Einnahmen verlieren als Chaos riskieren). Diese Pläne sind dokumentiert und werden (soweit möglich) geübt oder zumindest durchgesprochen.
Durch all diese Maßnahmen wird erreicht, dass das Parkhaus baulich und betrieblich brandsicher ist. Selbst unter Worst-Case-Bedingungen (Volles Parkhaus, brennendes Auto) bleiben die Auswirkungen kontrollierbar: Personen können sich retten (keine Verrauchung der Fluchtwege durch Rauchabzug, Notbeleuchtung verfügbar), Gebäude bleibt stehen (genügend Feuerwiderstand), Nachbarfahrzeuge möglichst geschützt (Sprinkler begrenzen Ausbreitung). Für die E-Fahrzeuge-spezifischen Risiken werden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Feuerwehr angepasste Konzepte erstellt (ggf. VDI-Expertenempfehlung VDI EE 5950 Blatt 2 „Brandsicherer Betrieb von Garagen mit E-Fahrzeugen“ heranziehen). Das Ziel ist ein integraler Brandschutz, der auch neuen Entwicklungen (höhere Akkukapazitäten, mehr Lader) gewachsen ist.
Als Betreiber der Parkraum-Infrastruktur hat das Unternehmen bestimmte gesetzliche Pflichten, die in verschiedenen Vorschriften verankert sind. Das Konzept trägt Sorge, dass all diese Pflichten erfüllt werden und dokumentiert sind:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt in Deutschland den sicheren Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln. Für ein Parkhaus relevant sind z. B. Aufzüge (in vielen Parkhäusern vorhanden), eventuell Druckanlagen (bei Sprinklerpumpen) und die elektrischen Anlagen insgesamt. Die BetrSichV verlangt regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen oder Zugelassene Überwachungsstellen (TÜV, DEKRA). Das Konzept stellt sicher, dass solche Prüfintervalle – etwa jährliche Hauptprüfung der Aufzüge + Zwischenprüfungen, alle 4 Jahre TÜV für Druckbehälter – eingehalten werden. Auch selbstfahrende Türen/Tore gelten teils als überwachungsbedürftig (in Tiefgaragen: Einfahrtstore müssen z. B. Schließkräfte geprüft haben). Diese Prüfungen sind im Wartungsplan integriert.
DGUV-Vorschriften: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Regeln für Betreiber heraus, insbesondere was den Arbeits- und Gesundheitsschutz angeht. DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) fordert Prüfungen aller ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Geräte durch Elektrofachkräfte in bestimmten Intervallen. Darunter fallen z. B. die Beleuchtung, Schrankenantriebe, Ladesäulen (auch sie sind Elektroanlagen). Das Konzept sieht vor, diese DGUV V3-Prüfungen mindestens alle 4 Jahre (für ortsfeste) bzw. 1–2 jährlich (für ortsveränderliche wie tragbare Funkgeräte, Werkzeug etc.) durchzuführen und zu dokumentieren. Ebenso relevant sind DGUV-Regeln zu Verkehrssicherung: Markierungen, Beschilderungen, Absicherungen – z. B. Schachtabdeckungen sicher, keine Stolperfallen – werden regelmäßig begangen (z. B. monatliche Inspektionsrunde, protokolliert nach VDI 3810).
StVO und Verkehrszeichen: Innerhalb privater Parkareale gelten zwar nicht automatisch alle Straßenverkehrs-Ordnung Regeln, aber häufig werden sie analog angewandt (und oft per Einstellbedingungen vereinbart: „Es gilt die StVO“). Das bedeutet: Beschilderung und Markierung müssen dem Standard entsprechen – z. B. Haltverbote, Pfeile, Piktogramme auf dem Boden in genormter Form und Größe. Speziell für Behindertenparkplätze oder Familienparkplätze gibt es DIN-Vorgaben (Behindertenstellplätze min. 3,5 m breit und entsprechend gekennzeichnet). Feuerwehrzufahrten sind rot-weiß zu markieren und freizuhalten, Poller ggf. mit Feuerwehrdreikantschloss versehen. Diese verkehrlichen Aspekte sollten in der Planung schon berücksichtigt sein (Ein-/Ausfahrt-Sichtdreiecke, Spiegel an Ausfahrten etc.) und im Betrieb erhalten bleiben (Verblassen von Markierungen – rechtzeitig erneuern, Schilder sauber halten). Bei Öffentlichkeit zugänglich sind formell auch Verkehrssicherheitsprüfungen durch Sachkundige möglich, aber das ist eher in Tiefgaragen der Kommunen üblich. Dennoch: Das interne Team sollte Mängel sofort erkennen – z. B. defektes Stop-Schild ersetzen, Spiegel justieren.
Versicherungen und Haftung: Der Betreiber muss eine Haftpflichtversicherung für den Parkraum-Betrieb abschließen, die Schäden durch Betriebsfehler oder Verkehrssicherungspflichtverletzungen abdeckt (z. B. Personenschäden durch herabfallende Teile, Unfälle wegen Glätte, Diebstähle infolge Sorgfaltspflichtverletzung). In vielen Fällen ist das über die allgemeine Betriebs-Haftpflicht des Unternehmens mit abgedeckt, aber explizite Klauseln für Parkanlagen sollte man prüfen. Eine Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass der Betreiber zumutbare Vorkehrungen trifft, damit Nutzer nicht zu Schaden kommen – also regelmäßige Reinigung (Ölspuren beseitigen um Rutschgefahr zu vermeiden), Winterdienst (Schnee räumen, streuen), Beleuchtung in Stand halten etc. Das Konzept schreibt diese Pflichten fest und weist sie per RACI-Matrix Rollen zu (z. B. Winterdienst: Dienstleister X, kontrolliert von FM-Team Y). Über die anweisende Dokumentation wird sichergestellt, dass Mitarbeiter ihre Pflichten kennen. Sollte es doch zu einem Vorfall kommen, hat der Betreiber Dokumentation in der Hand (z. B. Protokoll der letzten Kontrolle), um nachzuweisen, dass er seinen Pflichten nachkam – das kann im Haftungsfall entscheidend sein.
Betriebsanweisungen und Unterweisungen: Für die Mitarbeiter und ggf. Fremddienstleister im Parkraum-Betrieb gibt es schriftliche Betriebsanweisungen. Diese decken z. B. das Verhalten im Notfall (Brand, Unfall), aber auch Umgang mit Konflikten (z. B. agressive Falschparker) und sicherheitsrelevante Tätigkeiten (Arbeiten an elektrischen Anlagen – nur von Elektrofachkräften). Alle relevanten Personen werden mindestens jährlich unterwiesen (Arbeitsschutzgesetz fordert Unterweisung bei Einstellung und danach regelmäßig). Themenspektrum: von Brandschutzhelfer-Schulungen bis Datenschutzbelehrung. Das Konzept organisiert diese Schulungen, etwa in Form eines curriculum im Intranet oder regelmäßiger Safety-Meetings.
Externe Compliance: Falls der Parkraum öffentlich zugänglich betrieben wird (z. B. auch Fremdparker gegen Gebühr), könnte der Betreiber in Bereiche kommen, wo z. B. Preisangabenverordnung (ausreichende Hinweise auf Tarife), Behördengenehmigungen (Sondernutzungserlaubnis, falls Einfahrt an öffentliche Straße besondere Signale hat) etc. greifen. Diese sind standortabhängig, aber das Konzept sieht vor, alle Genehmigungen sauber einzuholen (z. B. Brandschutzabnahme nach Umbau, Betriebserlaubnis für Aufzüge) und in einem Compliance-Kataster zu führen. So hat man auf einen Blick, welche Auflagen existieren und ob sie erfüllt sind.
Indem all diese Pflichten beachtet werden, kann der Betreiber risikofrei und rechtskonform agieren. Regelmäßige Audits (intern oder extern) überprüfen das. Beispielsweise kann ein jährliches Compliance-Audit nach ISO 41001 (FM-Management) oder ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass alle Prozesse im Parkraum den Normen entsprechen. Das schafft Vertrauen bei Stakeholdern (Geschäftsführung, Behörden, Nutzer) und reduziert die Gefahr böser Überraschungen (wie Betriebsuntersagung wegen Missachtung einer Vorschrift oder Unfälle, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind).
Neben den klassischen betrieblichen Pflichten gibt es im digitalen Parkraummanagement noch die Einhaltung von IT- und datenschutzrechtlichen Vorgaben hier zusammengefasst im Compliance-Kontext:
DSGVO / BDSG: Alle Verarbeitungen personenbezogener Daten im Parkraum (Kennzeichen, Videobilder, Account-Daten, Zahlungen) erfolgen gemäß DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Das bedeutet, es existiert ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Rechtsgrundlagen sind definiert (z. B. berechtigtes Interesse für Videoüberwachung, Art. 6(1)(f) DSGVO; Einwilligung oder Vertragserfüllung für Mitarbeiter-Parkplatzverwaltung etc.). Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wurde, wie schon erwähnt, insbesondere für die Kamera- und LPR-Systeme durchgeführt, da hier ein erhöhtes Risiko vorliegen kann. Diese DSFA und die technischen-organisatorischen Maßnahmen sind dokumentiert und vom Datenschutzbeauftragten freigegeben. Alle Betroffenenanfragen (z. B. ein Mitarbeiter will wissen, welche Parkdaten über ihn vorliegen) werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet – Prozesse dafür sind definiert (Parketry erwähnte z. B. Koordination, um Betroffenenanfragen nun innerhalb 48 Stunden zu beantworten). Verträge mit Dienstleistern, die Daten verarbeiten (etwa der Cloud-Parkdienst oder der Security-Dienst, der Kennzeichendaten einsehen kann), sind als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. In manchen Konstellationen (Immobilieneigentümer ≠ Betreiber) wurde eine Joint Controller Vereinbarung (gemeinsame Verantwortlichkeit) geschlossen. Somit ist die Datenschutz-Compliance lückenlos gewährleistet und nach außen dokumentiert (Datenschutzerklärung, Schilder, Verträge).
IT-Sicherheitsgesetze: Sollte das Parkraum-System als Teil einer kritischen Infrastruktur gelten (etwa bei Flughafenparkhäusern könnte man darüber diskutieren), müssten IT-SiG-Vorgaben eingehalten werden. In der Regel ist es aber nicht KRITIS-relevant. Dennoch folgt man Best Practices analog, z. B. regelmäßige Meldeübungen von Sicherheitsvorfällen und Orientierung an BSI-Grundschutz.
ISO-Zertifizierungen: Wenn das Unternehmen ein ISO 27001-zertifiziertes ISMS hat, wird das Parkraummanagement darin integriert – sprich, die relevanten Informationswerte (Systeme, Datenbanken) werden im ISMS-Risikomanagement geführt und es gibt Controls, die in Audit kommen können. Gleiches gilt, falls ISO 27701 (Privacy ISMS) verfolgt wird. Das Konzept liefert hier die inhaltlichen Bausteine, die in so ein Managementsystem einfließen: Risikoanalysen (z. B. Risiko „Hacker manipuliert Schranke“ – Impact, Wahrscheinlichkeit, Maßnahmen), Policies (z. B. Passwort-Policy für Parksystem admin), etc. Für Asset-Management-Standards wie ISO 55001 ist relevant, dass die Anlagen (Schranken, Sensoren…) in den Asset-Lifecycle einbezogen sind.
Auditierbarkeit und Nachweise: Im Sinne der Compliance wird eine umfangreiche Dokumentation geführt: Wartungsnachweise, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise, IT-Logs, Datenschutzkonzepte. Das ermöglicht jederzeit Audits durch interne Revision, Zertifizierer oder Behörden. Sollte z. B. eine Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde prüfen wollen, kann man nachweisen: hier ist unser Kennzeichen-Löschkonzept, hier sieht man im Systemlog, dass alle Kennzeichen nach 48h wirklich gelöscht werden (Parketry und andere Systeme erlauben Audit-Logs, die so etwas belegen). Auch die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen wird so belegbar: Durch das SIEM-Log etwa, das zeigt „Penetrationstest am 15.08. erfolgreich erkannt und blockiert“.
Rechtliche Neuerungen beobachten: Das Konzept implementiert einen Mechanismus zur Regelbeobachtung. Beispielsweise steht ein EU AI Act ins Haus, der KI-Systeme (wie unser prognostisches Parksystem oder Kennzeichen-KI) regulieren wird. Man hat dafür einen Compliance-Beauftragten oder nutzt externe Dienste, um solche Entwicklungen zu verfolgen. Ebenso Normänderungen (z. B. neue DIN zu E-Ladeschutz) oder Gesetzesänderungen (Parkraumnovellen etc.). So kann man frühzeitig anpassen.
Schlussendlich ist der Parkhausbetrieb so aufgebaut, dass Compliance kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher Prozess ist. Durch die Managementsysteme (FM, ISMS) und die Continuous Improvement-Philosophie (KVP) wird laufend überprüft, ob alle Vorschriften eingehalten sind und wo Optimierungspotenziale liegen. Das bewahrt vor rechtlichen Risiken und garantiert den Nutzern und dem Unternehmen, dass das Parkraummanagement sicher, gesetzeskonform und vertrauenswürdig ist.
KPI, SLA & Monitoring
Die erfolgreiche Steuerung und kontinuierliche Verbesserung des Parkraummanagements erfordert ein durchdachtes Kennzahlensystem. Die KPIs decken alle wichtigen Zielsetzungen ab – von der Auslastung über die Servicequalität bis zur Nachhaltigkeit – und werden mit ambitionierten Zielwerten versehen, die dem angestrebten „Hotel-Niveau“ entsprechen. Zudem werden Prozesse beschrieben, wie das Monitoring erfolgt und wie bei Abweichungen reagiert wird (Continuous Improvement).
Auslastung & Effizienz:
Durchschnittliche Belegungsquote – Ziel: >= 85% (d.h. im Schnitt sollen 85% der Plätze belegt sein; ein gewisser Puffer bleibt für Schwankungen).
Spitzenbelegung – z.B. Max 100% in Kernzeit (kein Überverkauf der Plätze, außer gewollt).
Stellplatzumschlag (Turnover-Rate) – Wie oft wird ein Stellplatz am Tag neu belegt? Höher ist besser für Effizienz.
Verhältnis Auslastung nach Nutzergruppen – z.B. Mitarbeiter 70%, Besucher 20%, Carsharing 10% – dies im Abgleich mit Soll-Vorgaben, um sicherzustellen, dass z.B. genügend Besucherplätze frei gehalten werden.
Ertrag pro Stellplatz (falls kommerziell betrieben) – Mieteinnahmen oder Parkgebühren pro Platz, als Wirtschaftlichkeitsmaß.
Nutzerkomfort & Geschwindigkeit:
Durchschnittliche Suchzeit nach einem freien Platz – Ziel: <= 3 Minuten (über alle Nutzer gemittelt). Im Premiumanspruch vielleicht sogar <2 min.
Maximale Wartezeit an der Einfahrt (95. Perzentil) – Ziel: <= 60 Sekunden in 95% der Fälle. (Also nur in Ausnahmefällen bei Peak etwas länger).
Erfolgsquote „Zufahrt im ersten Versuch“ – Ziel: >= 95%. D.h. 95% der Einfahrten werden ohne zweiten Anlauf gewährt (Misreads oder Berechtigungsprobleme <5%).
Durchschnittliche Ausfahrtsabwicklungszeit – Ziel: <= 15 Sekunden (von Losfahren bis Schranke offen).
Beschwerdequote hinsichtlich Parksuchzeit – z.B. < 5% der Nutzerumfragen dürfen “unzufrieden mit Parkfindung” ankreuzen.
Systemverfügbarkeit & Technische Qualität:
Verfügbarkeit Schranken- und Zutrittssysteme – Ziel: >= 99% Betriebszeit pro Monat ohne Ausfall.
Verfügbarkeit Parkleitsystem (Sensoren & Anzeigen) – Ziel: >= 98%. (D.h. nur höchstens 2% der Gesamtzeit dürfen Teilausfälle sein).
Verfügbarkeit Ladepunkte – Ziel: >= 97%. (Ladeinfrastruktur ist komplexer, aber dennoch hoher Wert angestrebt).
MTTR (Mean Time To Repair) für kritische Störungen – Ziel: <= 4 Stunden (wie zuvor erwähnt – innerhalb von 4h soll kritisches behoben sein).
Erstlösungsquote im Service – Ziel: >= 85%. (Anfragen/Störungen sollten zu 85% ohne Eskalation im ersten Level gelöst werden, analog IT-Servicedesk Kennzahl).
Erkennungsrate LPR – Ziel: >= 98%. (Gemessene Quote erkannter Kennzeichen vs. Gesamtzahl Einfahrten, was die Qualität des LPR-Systems widerspiegelt).
Servicequalität & Nutzerzufriedenheit (XLA – Experience Level Agreement):
Zufriedenheitsindex Parkraum – aus regelmäßigen Befragungen, Ziel: >= 90% der Nutzer bewerten mit "zufrieden" oder besser.
Beschwerdehäufigkeit – z.B. < 1 Beschwerde pro 1000 Parkvorgänge.
Akzeptanzscore Parkleitsystem – z.B. >= 95% finden die Wegweisung hilfreich (aus Befragung oder App-Feedback).
Nutzerfeedback Barrierefreiheit – >= 90% Zufriedenheit bei mobilitätseingeschränkten Nutzern (messbar durch gezielte Umfragen).
Reklamationsbearbeitungszeit – < 2 Werktage für abschließende Bearbeitung von Nutzerbeschwerden (z. B. fehlerhafte Abbuchung, Strafzettel Einspruch etc.).
Nachhaltigkeit & ESG-Kennzahlen:
Energieverbrauch pro Stellplatz – z.B. kWh/Monat/Stellplatz, Ziel wäre Trend -5% jährlich (durch Effizienzmaßnahmen Beleuchtung, Lüftung).
CO₂-Emission Einsparung – z.B. x Tonnen CO₂ pro Jahr durch PV-Strom für Lader und reduzierten Suchverkehr (ein Nachweis nach DGNB/BREEAM).
Anteil E-Fahrzeuge an Parkvorgängen – verfolgen als Indikator, Ziel: steigend, je nach Mobilitätsstrategie (z. B. 30% bis 2025).
Nutzung alternativer Mobilität – z.B. Anzahl Carsharing-Nutzungen pro Monat oder Fahrradstellplatz-Auslastung – um zu sehen, ob Parkraummanagement breitere Mobilitätswende unterstützt.
Zertifizierungspunkte – falls DGNB/BREEAM angepeilt, könnten KPI sein: Erfüllungsgrad Kriterien (z. B. mind. Gold-Level DGNB anstreben für Parkhaus).
Abfall/Recyclingquote (Parkhaus-Reinigung etc., weniger relevant aber denkbar).
| Dimension | KPI (Kennzahl) | Zielwert |
|---|---|---|
| Auslastung | Durchschnittliche Auslastung gesamt | ≥ 85% |
| Zufahrt & Zeit | Ø Suchzeit bis Parkplatz gefunden | ≤ 3 min |
| Systembetrieb | Verfügbarkeit Schrankenanlage | ≥ 99% |
| Service & Zufriedenheit | Nutzerzufriedenheit (Score) | ≥ 90% |
| Nachhaltigkeit | Anteil E-Fahrzeuge an Nutzung | (Monitoring, Ziel steigend) |
Diese Werte dienen der Steuerung: Das Parkraummanagement-Team erhebt die Ist-Werte (durch Automatisierung – viele können aus dem System abgeleitet werden, z. B. Auslastung aus den Belegungsdaten, Wartezeit evtl. aus Schranken-Zeitstempeln) und vergleicht sie mit den Zielen.
Monitoring-Prozess: Ein Dashboardsystem sammelt die Daten der KPIs in Echtzeit oder periodisch. Es könnte z. B. monatliche Reports geben, die an das Facility Management und ggf. ans Management-Board gehen. Kritische Abweichungen werden sofort gemeldet – zum Beispiel wenn die Systemverfügbarkeit unter einen Schwellenwert fällt, oder wenn es plötzlich viele Beschwerden gibt. Das Monitoring umfasst auch SLAs mit externen Partnern: Wenn etwa ein externer Parkservice-Dienst vertraglich die Reinigung übernehmen muss und KPI “Sauberkeit” durch Nutzerfeedback gemessen wird, dann muss er diese Werte ebenfalls erfüllen.
Review und KVP: In monatlichen Betriebsmeetings werden die Kennzahlen diskutiert. Was lief gut, wo gab es Probleme? Beispiel: Wenn im Dezember die Zufahrtswartezeit mehrfach 5 Minuten betrug (Ziel 1 min), wird analysiert: War es eine Schrankenstörung? Oder ungeplant viele Besucher ohne Reservierung? Daraus werden Maßnahmen abgeleitet (z. B. zusätzliche Schranke auf, oder besseres Reservierungsmanagement für Weihnachtsfeier-Event etc.). Quartalsweise könnten tiefergehende Reviews stattfinden mit allen Stakeholdern (Facility Manager, Security, evtl. Nutzervertreter), um Trends zu erkennen.
Über die Zeit entsteht so ein Benchmarking. Das Konzept könnte auch den Ansatz verfolgen, einen internen Maturity Index pro Dimension zu haben, der sich durch Verbesserungen erhöht (z. B. von Level 3 zu Level 4 im “Ticketless Entry”, gemessen an Erfüllung der KPI ≥ 98% etc.). Das hilft, den Fortschritt Richtung “Hotel-Niveau” greifbar zu machen und gegenüber der Leitung zu kommunizieren.
Alle KPIs sind so gewählt, dass sie messbar, beeinflussbar und relevant sind. Sie decken Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit gleichermaßen ab, was der ganzheitlichen Zielsetzung entspricht. Durch das Transparenz schaffende Monitoring wird das Parkraummanagement vom reaktiven Betrieb zu einem proaktiven, kennzahlengesteuerten Prozess, der kontinuierlich optimiert wird.
Betreiber- und Organisationsmodelle
Die Organisation des Parkraummanagement-Betriebs kann in unterschiedlichen Modellen erfolgen. Je nach strategischer Entscheidung betreibt das Unternehmen die Parkflächen selbst (Inhouse), beauftragt einen externen Dienstleister (Outsourcing) oder geht eine Public-Private-Partnerschaft (PPP) bzw. Mischform ein (z. B. externes Management, aber eigene Eigentümerschaft).
Eigenbetrieb (Inhouse): Das Unternehmen behält sämtliche Aufgaben und die Betreiberrolle intern. Vorteil: Volle Kontrolle über Daten, Prozesse, Preise und Servicelevel. Änderungen können flexibel und schnell entschieden werden, und die Datenhoheit bleibt beim Unternehmen – wichtig z. B. wenn sensible Nutzerdaten involviert sind. Zudem kann das Parkraumkonzept ideal in die übrigen Facility-Prozesse integriert werden (ein FM-Team kümmert sich um alles). Nachteil: Es erfordert internes Know-how und Personal. Man braucht geschultes Personal für Betrieb (Wartung, Überwachung) und Verwaltung (Abrechnungen, Strafzettel etc.). Außerdem trägt das Unternehmen alle Risiken und Kosten allein – Investitionen in Technik, Betriebskosten, Haftung im Schadenfall. Dieses Modell passt gut, wenn Parken als strategischer Bestandteil gesehen wird (z. B. bei einem Konzerncampus, wo man die Experience komplett selbst gestalten will) und genügend Ressourcen vorhanden sind, um einen professionellen Betrieb sicherzustellen. Oft wird Inhouse-Betrieb gewählt, wenn Parkraum nicht primär profitabel sein muss, sondern Service am Mitarbeiter/Gast ist, und wenn Vertraulichkeit der Daten wichtig ist (kein Fremdzugriff). Inhouse lässt sich auch mit dedizierten internen Abteilungen (Parkraummanager, Parkraum-Servicekräfte) organisieren. Eine klare Rollenverteilung kann per RACI-Matrix definiert werden: z. B. FM-Leiter ist verantwortlich (R) für Gesamtbetrieb, Sicherheitsbeauftragter consulted (C) bei Sicherheitsfragen, IT-Abteilung accountable (A) für Systembetrieb, und externe Handwerker support (S) bei Wartung.
Outsourcing (Fremdbetrieb): Hier beauftragt das Unternehmen einen professionellen Parkraumbetreiber oder Facility-Management-Dienstleister, der das Parkraummanagement ganz oder teilweise übernimmt. Das Spektrum reicht vom Komplett-Outsourcing (Dienstleister betreibt gegen eine Pauschale oder Beteiligung die gesamte Anlage) bis zum Teil-Outsourcing (z. B. nur Überwachung/Enforcement outgesourced, Rest inhouse). Vorteile: Experten-Know-how – die Dienstleister haben oft erprobte Systeme, geschulte Mitarbeiter und können Skaleneffekte nutzen (z. B. ein Überwachungsdienst kann mehrere Objekte mit einer Leitstelle bedienen). Zudem wird Personalaufwand intern reduziert, man kann sich auf Kernaufgaben fokussieren. Manche Anbieter übernehmen auch Investitionskosten (wie Parketry, die schlüsselfertige ANPR-Lösungen kostenlos installieren und sich über Vertragsstrafen finanzieren). Finanzierungsmodelle sind flexibel: Entweder Bewirtschaftungsvertrag (Unternehmen zahlt monatlich Betrag X, Erlöse gehen an Betreiber), oder Konzessionsmodell (Betreiber trägt Kosten, bekommt dafür lange Vertragslaufzeit und Einnahmerechte). Risiken: Abhängigkeit vom Dienstleister (Vendor Lock-in, weniger Flexibilität bei Sonderwünschen). Datenhoheit muss vertraglich geklärt sein – idealerweise bleiben Daten im Besitz des Unternehmens; in der Praxis hat aber oft der Betreiber seine Cloud-Lösung, wo die Daten liegen. Auch die Servicequalität muss über SLAs streng geregelt sein, damit das gewünschte Niveau gehalten wird. Bei Outsourcing ist eine gründliche Vertragsgestaltung zentral: Leistungsbeschreibung, Reaktionszeiten, Verantwortlichkeiten (wer haftet bei Schäden? typischerweise der Betreiber im Rahmen der Betriebshaftpflicht, aber das muss im Vertrag stehen). Es bietet sich an, ein Bonus/Malus-System einzubauen: Wenn KPIs übertroffen werden (z. B. Zufriedenheit >95%), erhält Betreiber Bonus; bei Unterschreitung (z. B. Ausfallzeiten zu hoch) gibt es Abzüge. Das hält die Motivation hoch, das Hotel-Niveau zu erreichen.
Public-Private-Partnership / Mischmodelle: In manchen Fällen (v.a. wenn Grundstück der öffentlichen Hand gehört oder man Parkraum auch für Öffentlich nutzt) kommen PPP-Modelle vor. Das könnte z. B. aussehen: Eine Kommune stellt das Grundstück, ein Privatinvestor baut das Parkhaus und betreibt es 30 Jahre, dann geht es an Kommune über. Für betriebliche Parkräume denkbar ist z. B. ein Betreiberleasing: Ein externes Unternehmen investiert in die Technik (Schranken, Sensoren) und betreibt diese, das Unternehmen zahlt eine Leasingrate oder teilt sich die Einnahmen. Mischmodell kann auch heißen: Outsourcing des operativen Betriebs, aber Tarif- und Grundsatzentscheidungen bleiben beim Eigentümer. Etwa: Die Uni-Klinik will Parkraum bewirtschaften lassen (Personal, Kontrolle outgesourced), aber Gebührenhöhe und Vergaberegeln bestimmt sie selbst. Solche Modelle erfordern enge Abstimmung und klare Governance: Regelmäßige Jour Fixe zwischen Betreiber und Auftraggeber, Berichts- und Weisungsrechte. RACI: Hier ist oft der externe Betreiber Responsible für den Tagesbetrieb, während das Unternehmen Accountable bleibt gegenüber Endnutzern/Öffentlichkeit.
Bewertungsdimensionen: Bei der Entscheidung für ein Modell sollten folgende Kriterien betrachtet werden:
Kosten und Finanzierung: Hat das Unternehmen Kapital und Willen, selbst zu investieren? Externe können Finanzierung erleichtern (Pay-as-you-go). Total Cost über Lebensdauer vergleichen – oft sind externe bei großen Flächen effizienter im Betrieb (Personalkosten geteilt über viele Objekte). Aber Gewinnabsicht externer kann es teurer machen.
Daten- & Systemhoheit: Eigenbetrieb = volle Datenkontrolle. Extern = Risiko, dass Daten auf deren System bleiben. Wichtig wenn z. B. Personalrat gegen Outsourcing ist aufgrund Kennzeichendaten etc.
Flexibilität: Intern kann man schnell Strategie ändern (z. B. morgen Gebühren absenken), extern braucht Vertragsänderung.
Skalierbarkeit: Große Dienstleister können bei Bedarf schnell mehr Personal oder neue Technologien einbringen. Intern mag das länger dauern (Einstellungen, Schulungen).
Kernkompetenz: Ist Parkraummanagement Kern der Unternehmensmission? Wahrscheinlich nicht (außer man ist Parkhausbetreiber von Beruf). Dann spricht das oft für Outsourcing an Spezialisten.
Rechtliche Verantwortung: Outsourcing entbindet nicht von gewissen Betreiberpflichten – per Gesetz bleibt z. B. der Grundeigentümer mit in der Verantwortung (in DSGVO sogar gemeinsame Verantwortlichkeit, wenn z. B. Whitelist vom Eigentümer kommt). Aber praktische Pflichten (Winterdienst etc.) kann man übergeben. Jedoch muss man als Auftraggeber überwachen, dass Dienstleister seine Aufgaben erfüllt – also gewisser Aufwand bleibt.
Das Konzept wird im Anhang beispielhaft eine RACI-Matrix für einen gemischten Betrieb darstellen. Etwa so:
| Aufgabe | Eigentümer/AG | Externer Betreiber | FM-Abteilung intern | Security-Dienst |
|---|---|---|---|---|
| Tarifstruktur festlegen | A (entscheidet) | C (berät, liefert Daten) | C (bringt Erfahrung ein) | I (nicht involviert) |
| Wartung Schranken & Technik | C (überwacht) | A/R (führt durch) | I (nicht zuständig) | I |
| Überwachung Parkordnung (Enf.) | C (gibt Regeln vor) | R (führt Kontrollen) | I | R (wenn vertraglich Ordnungsdienst) |
| Datenverwaltung & Berichte | A (fordert ein) | R (erstellt Reports) | I | I |
| Kundenservice/Hotline | C (Beschwerdemgmt) | R (betreibt Hotline) | I | I |
(RACI-Beispiel für einen Outsourcing-Fall: A=Accountable, R=Responsible, C=Consulted, I=Informed)
Eine klare Aufteilung verhindert Missverständnisse. Zum Beispiel muss allen klar sein, wer haftet bei Unfällen: In Verträgen wird stehen, dass der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht übernimmt (R) und der Eigentümer nur noch informiert (I) wird. Dennoch bleibt Eigentümer in Außenhaftung ggf. im Boot, deswegen Versicherungen etc.
Governance: Unabhängig vom Modell sollte es einen Steuerungskreis Parkraummanagement geben. Im Eigenbetrieb intern, im Outsourcing gemeinsam mit Dienstleister. Dieser tagt z. B. quartalsweise, prüft KPI-Erfüllung, bespricht Verbesserungen, genehmigt Investitionen. Der Vertrag mit einem Betreiber sollte jährliche Performance-Reviews vorsehen und Möglichkeiten zur Nachsteuerung (z. B. Anpassung Personaleinsatz falls nötig). Bei PPP sind oft Vertragslaufzeiten von 10+ Jahren – hier sind Flexibilitätsklauseln wichtig, falls sich Rahmenbedingungen ändern (neue Gesetzgebung, andere Nachfrage durch E-Mobilität, etc.).
In der Habilitationsschrift könnten an dieser Stelle Fallbeispiele diskutiert werden, aber da dies ein allgemeines Konzept ist, belassen wir es bei der theoretischen Betrachtung.
Fazit dieses Vergleichs: Es gibt kein Einheitsmodell; das optimale Betriebsmodell hängt von den Prioritäten des Unternehmens ab. Wer maximale Kontrolle und Integration will, wird eher Inhouse-Lösungen wählen. Wer Effizienz und Professionalität priorisiert, könnte einem spezialisierten Partner den Vorzug geben – muss dann aber durch gutes Vertrags- und Schnittstellenmanagement sicherstellen, dass Standards eingehalten werden. Das Betriebskonzept ist so ausgelegt, dass es in jedem Modell anwendbar ist, da die beschriebenen Prozesse, KPIs etc. gleichermaßen gelten – nur die verantwortlichen Akteure variieren. Im Anhang sind zudem Entscheidungskriterien-Tabellen vorgesehen, um Unternehmen eine strukturierte Wahl ihres Modells zu erleichtern.
Die Bewirtschaftung von Parkraum steht immer auch im Kontext von Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung. Obwohl Parkhäuser auf den ersten Blick vor allem dem Autoverkehr dienen, können sie im Rahmen einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie
Energieeffizienz und Klimaschutz: Parkhäuser und Tiefgaragen verbrauchen Energie (für Beleuchtung, Lüftung, ggf. Hebetechnik oder Pumpen). Das Konzept implementiert ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001, das den Energieverbrauch kontinuierlich erfasst und optimiert. Konkret: - LED-Beleuchtung mit Präsenzsteuerung reduziert den Stromverbrauch drastisch gegenüber konstanter Beleuchtung. Zonen, in denen sich niemand aufhält, werden auf Grundbeleuchtung gedimmt. - Lüftungsanlagen (wichtig in Tiefgaragen) laufen bedarfsgesteuert nach CO-Messwerten und Betriebszeiten; in E-Auto-Zeiten kann man u.U. das CO-Kriterium anpassen, aber wegen möglicher Brandrauch oder anderer Emissionen bleibt eine Grundlüftung. - Aufzüge im Parkhaus (so vorhanden) werden in das Gebäude-Energiemanagement integriert, regenerative Antriebe genutzt etc. - Peak Shaving & Lastmanagement: Wie beschrieben, wird Lastspitzen im Strombezug entgegengewirkt. Das senkt nicht nur Kosten (Spitzenlastentgelte), sondern entlastet das Stromnetz – ein Nachhaltigkeitsaspekt. - Photovoltaik & Eigenstromnutzung: Soweit möglich, wird das Parkhausdach oder Fassade mit PV-Modulen ausgestattet (viele Parkhaus-Neubauten haben Solar-Carports oben drauf). Der erzeugte Solarstrom speist priorisiert die Ladevorgänge oder die Grundlast (Beleuchtung). Überschüsse gehen ins Gebäude oder Netz. Dadurch werden CO₂-Emissionen gesenkt. Indikator: Autarkiegrad (z. B. 30% des Parkhaus-Stroms aus Eigen-PV). - Energiespeicher: Falls vorhanden (Batteriespeicher oder Second-Life-EV-Batterien), werden diese im Zusammenspiel mit Ladesäulen genutzt, um nachts gespeicherten Solarstrom abzugeben oder Lastspitzen abzufedern. - Monitoring: Alle Energieflüsse werden gemonitort, Ziele werden gesteckt (z. B. 5% Reduktion Stromverbrauch pro Jahr, siehe KPI). Das wird berichtet, z. B. im Nachhaltigkeitsbericht der Firma.
Emissionsreduktion und Mobilitätswende: Paradoxerweise kann ein gutes Parkraummanagement helfen, verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren. Durch Verringerung des Suchverkehrs (41h -> Ziel deutlich weniger pro Fahrer) spart man Treibstoff und damit CO₂. Das Konzept könnte hier Zahlen liefern: In unserem Campus fahren durchschnittlich 1000 Fahrzeuge pro Tag, früher suchte jeder 5 min, jetzt dank Leitsystem nur 1 min – Zeit- und Spritersparnis summiert, CO₂-Reduktion X Tonnen/Jahr. Auch Ladeinfrastruktur fördert den Umstieg auf E-Autos (Lokale Emissionsfreiheit). Daneben integriert das Parkraumkonzept alternative Mobilitätsangebote: - Carsharing-Stationen: Reservierte Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, evtl. Kooperation mit Carsharing-Anbietern, damit Mitarbeiter auf Poolcars zugreifen können statt eigene Pkw. - Bikesharing oder Fahrradabstellanlagen: Hochwertige, sichere Fahrradparkplätze (überdacht, zugangskontrolliert) werden bereitgestellt, teils mit Lademöglichkeiten für E-Bikes. Ein Umkleide/Duschraum für Radfahrer in der Nähe erhöht Attraktivität. Dadurch motiviert man Mitarbeitende, aufs Rad umzusteigen – Beitrag zur Gesundheitsförderung und Emissionsminderung. - Park & Ride / ÖPNV-Anbindung: Das Konzept berücksichtigt, ob Parkflächen als P+R für ÖPNV genutzt werden können – z. B. abends öffentlicher Zugang, um Pendlern Umstieg auf Bahn zu erleichtern. Shuttle-Services auf dem Campus (vielleicht autonomer Shuttle vom Parkhaus zum Eingang) verbessern die letzte Meile, sodass z.B. entfernt liegende Parkbereiche akzeptabel sind. - Diese Maßnahmen tragen zur Mobilitätswende bei: weniger Individualverkehr direkt in City-Kerne, mehr kombinierte Mobilität.
Klimaanpassung: Extreme Wetterereignisse (Starkregen, Hitze) betreffen auch Parkflächen. Das Konzept integriert darum: - Überflutungsschutz: Tiefgaragen benötigen Rückstauklappen, ggf. mobile Flutsperren, Sensoren am Einfahrtbereich, die Starkregen erkennen und alarmieren. Oberirdische Parkplätze können mit Retentionsflächen oder Versickerungsbecken ausgestattet werden, um Starkregen aufzunehmen (Regenwassermanagement). - Materialwahl für Oberflächen: Parkdecks können hohe Temperaturen entwickeln. Hellere Oberflächen (hohe Albedo) reflektieren mehr Sonnenlicht, vermindern Hitzeinseln. Begrünte Fassaden oder Dachbegrünung auf Rampenhäusern verbessern Mikroklima und dienen als Regenpuffer. - Belüftung und Temperaturmanagement: In geschlossenen Parkhäusern können im Sommer extreme Temperaturen entstehen, was auch E-Fahrzeug-Batterien Stress bereitet. Eine gute natürliche Lüftung oder Ventilatoren mit Thermostaten können hier regulierend wirken.
Ressourcenschonung & Kreislaufprinzip: Schon bei Planung und Umbau wird auf nachhaltige Materialien geachtet: z. B. modulare Bauweise mit wiederverwendbaren Betonelementen (Parkhaus-Module), recyceltem Stahl, LED-Lampen mit austauschbaren Komponenten statt Wegwerfprodukten. Im Betrieb: Wasserverbrauch (z. B. für Reinigung) wird minimiert; wenn es eine Fahrzeugwaschstation gibt, dann mit Wasserrecycling. Abfallmanagement: Parkhaus-Mülleimer werden getrennt nach Wertstoffen; bei Wartung fallen z. B. Altbatterien, Elektronikschrott an – diese werden gesetzeskonform entsorgt und möglichst recycelt.
Lärmschutz: Parkhäuser können Lärmquellen sein (Reifenquietschen, Motorgeräusche, Schrankenpiepen). Gegenmaßnahmen: Lärmarme Bodenbeläge auf Rampen (verhindern Quietschen), Tempolimits und Bodenmarkierungen, um Rasen zu verhindern. Schrankenantriebe werden gedämmt oder in Häuschen verbaut. Lüftungsanlagen mit Schalldämpfern. Wenn es an Wohngebiete grenzt, sind vllt. Betriebszeiten oder Zufahrtsbeschränkungen nachts einzuhalten, worauf das Konzept verweist.
Zertifizierungen und Berichte: Falls das Unternehmen Gebäudezertifizierungen anstrebt (DGNB, LEED, BREEAM etc.), enthält das Konzept eine Matrix, wie Parkraum dazu beiträgt. Z.B. DGNB hat eigene Kriterien für Mobility Hubs/Parkhäuser: Standort, Verkehrsangebot, Nutzerfreundlichkeit, Gestaltung, Technik, Energie. Das Konzept adressiert diese Punkte (E-Mobilität, Radverkehr, Barrierefreiheit, Sicherheit etc.) und kann so Zertifikatspunkte erzielen. Im Anhang könnte eine Tabelle sein, die die relevanten DGNB-Kriterien auflistet und den Erfüllungsgrad des Konzepts ausweist. So könnte man z. B. DGNB Gold anstreben für ein neues Parkhaus und das Konzept liefert dazu die Leitplanken.
Soziale Nachhaltigkeit: Neben Umwelt zählt im ESG auch das Soziale: Das Parkraummanagement trägt zu Arbeitszufriedenheit bei (Parkdruck mindern reduziert Stress der Mitarbeiter), es stellt barrierefreie Mobilität für behinderte Mitarbeiter und Gäste sicher, es kann gewissermaßen sozialpolitisch wirken (z. B. Carpool-Parkplätze fördern Gemeinschaftsfahrten). Auch Sicherheit (siehe oben) ist Teil der sozialen Nachhaltigkeit – niemand soll Angst im Parkhaus haben müssen. Ein weiterer Aspekt: Das Konzept könnte Anreize für umweltfreundliche Mobilität sozial gerecht gestalten – z. B. Prämien für Fahrradpendler (jede Woche 1x kostenlos Parken für die, die sonst Rad fahren?), aber das nur am Rande.
Governance im Nachhaltigkeitskontext: Das Unternehmen sollte in seiner ESG-Governance (z. B. Nachhaltigkeitsausschuss) das Parkraummanagement mit betrachten. Regelmäßig werden Kennzahlen (CO₂, Modal Split der Mitarbeiter etc.) berichtet. Eventuell werden Mitarbeiter befragt zu ihren Wünschen – z. B. ob mehr Ladestationen gebraucht werden oder ob Parkgebühren als Steuerungsinstrument gewünscht/akzeptiert wären, um z.B. ÖPNV zu fördern.
In Summe zeigt die, dass auch ein Parkhaus-Betrieb nachhaltig gestaltet werden kann: durch Energieeinsparung, Förderung sauberer Mobilität, klimarobuste Infrastruktur und Berücksichtigung sozialer Belange. Anstatt einen Widerspruch zwischen Autoverkehr und Nachhaltigkeit zu sehen, positioniert das Konzept Parkraummanagement als Teil der Lösung: Weniger Suchverkehr dank Digitalisierung, mehr Elektromobilität und intermodale Vernetzung, sowie Ressourceneffizienter Betrieb. Damit leistet es einen Beitrag zu den ESG-Zielen des Unternehmens und kann sogar in Green Building Zertifizierungen eingebracht werden.
Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht zunehmend den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), um Parkraummanagement noch effizienter und smarter zu gestalten. Das Ziel ist, KI so einzusetzen, dass sie messbare Verbesserungen liefert (z. B. p
Belegungsprognosen und Nachfragevorhersage: Eine der naheliegendsten KI-Anwendungen ist die Prognose der Parkplatzbelegung für verschiedene Zeithorizonte: - Kurzfristig (intra-day): Hier können Machine Learning Modelle aus den aktuellen Zufahrtsraten und Mustern der letzten Stunden extrapolieren, ob und wann das Parkhaus voll wird. Z.B. ein Random-Forest- oder LSTM-Modell nimmt Uhrzeit, Wochentag, aktuelle Einfahrtsrate, evtl. Wetter als Input und gibt aus: „In 30 Minuten voraussichtlich 90% belegt, Peak in 2 Stunden mit 100%“. Solche Modelle können sich im Betrieb kontinuierlich verbessern. - Mittelfristig (Tage/Wochen voraus): Anhand historischer Daten (z. B. Semesterferien, Montags tendenziell weniger Andrang) kann KI Tagesganglinien vorhersagen. Wenn bekannte Events anstehen (Firmenversammlung, Messe in der Stadt, Streik im ÖPNV), werden diese als Parameter einbezogen. Es gibt Ansätze, mit Reinforcement Learning oder hybriden Modellen solche wiederkehrenden Effekte zu lernen. - Langfristig (Kapazitätsplanung): KI kann auch genutzt werden, um Simulationen zu fahren („Was wäre wenn wir 10% weniger Mitarbeiterparkplätze hätten – wie oft wäre voll?“) und somit strategische Entscheidungen zu unterstützen. Hier ist allerdings oft das Datenmaterial begrenzt, so dass eher Simulationstools als KI im engeren Sinne eingesetzt werden.
Die Prognosen werden in Dashboards visualisiert und können automatisiert Aktionen auslösen: z. B. bei erwarteter Vollbelegung könnte die Reservierungsplattform frühzeitig keine weiteren Buchungen zulassen oder einen Hinweis an Nutzer senden „Morgen wird Parkhaus voll, bitte Alternativen nutzen“. Die Genauigkeit der Modelle wird natürlich überwacht (z. B. mittlerer absoluter Fehler in % Auslastung, KPI war <= 10%). KI bringt hier den Vorteil, nicht-lineare Zusammenhänge (Feiertage, Wetter) besser abzubilden als einfache manuelle Hochrechnung.
KI-gestützte Flächenzuweisung und Pricing: Aufbauend auf Prognosen kann KI auch Entscheidungen optimieren. Beispielsweise mittels Optimierungsalgorithmen oder Reinforcement Learning könnte dynamisch entschieden werden, wie viele Plätze für Besucher frei gehalten werden sollten, um Gesamtnutzen zu maximieren (Zufriedenheit vs. Auslastung). In der Praxis denkbar: Ein KI-Agent lernt, bei bestimmter Konstellation (viele Reservierungen morgen, gleichzeitig Andrang jetzt) die Tarife oder Zugangsregeln anzupassen – z. B. spontane Besucher auf entferntere Parkplätze umzuleiten (und ihnen Rabatt dafür zu geben) während Mitarbeiter in Hauptgarage parken, oder Parkgebühren zeitweise anzuheben, um Nachfrage zu steuern. Solche KI-Empfehlungen müssten natürlich durch Regeln beschränkt sein (kein willkürliches Preisspringen). In “Smart City” Kontexten wird KI schon getestet, um Parkgebühren stadtteilweise tageszeitabhängig so zu setzen, dass Auslastung gleichmäßig verteilt ist. Ein Unternehmen könnte ähnliches im Campus tun.
Computer Vision für Anomalie-Erkennung: Die Videodaten und Sensordaten bieten ein Feld für KI-Bilderkennung jenseits von Kennzeichen: - Falschparker erkennen: KI kann Kamerastreams auswerten, um zu sehen, ob jemand quer über zwei Plätze parkt, ob ein Fahrzeug unbefugt in Feuerwehrzufahrt steht, ob ein Motorrad auf einem Autoparkplatz (Abweichung vom Standard) steht. Solche CV-Modelle (Convolutional Neural Networks, evtl. kombiniert mit Objekt-Detection à la YOLO) können mit ausreichend Trainingsdaten erstaunlich zuverlässig sein. Wenn z.B. ein Auto die Linie überschreitet, Alarm ans Personal oder automatischer Hinweis. - Tailgating-Personenerkennung: KI könnte an Schranken Kamerabilder analysieren, ob nicht ein zweites Auto im Schatten mit hineingefahren ist (zwei Fahrzeuge sehr dicht – klassifizieren). Oder an Türzugängen mehrere Personen auf einmal. Das sind jedoch sicherheitskritische Anwendungen, die man nicht allein der KI überlässt, sondern maximal als Assistenz (meldet verdacht, Mensch prüft). - Objekt- und Gefahrenerkennung: Ein fortgeschrittenes KI-System könnte ungewöhnliche Objekte erkennen – z.B. ein Koffer, der in der Ecke steht (potenziell Sicherheitsgefahr), eine Person, die herumirrt (möglicherweise unsicher oder unbefugt), austretenden Rauch oder Wasser (Brände, Leitungsschaden). Hier bewegt man sich richtung Smart Surveillance. Eine einfache Variante: KI-basierte Bewegungserkennung – filtert z.B. nur relevante Bewegungen (Mensch vs. Blätter im Wind). - Kennzeichengestützte Analysen: KI kann auch Kennzeichendaten nutzen, um Muster zu erkennen, z. B. Parkbetrug (das gleiche Kennzeichen nutzt zwei unterschiedlichen Ausweisen – KI könnte erkennen, wenn ein Kennzeichen in zwei Parkhäusern gleichzeitig auftaucht -> möglicherweise Kopie der Zugangskarte im Umlauf). Oder um Parkdauer-Ausreißer zu identifizieren (Auto steht ungewöhnlich lange -> evtl. vergessenes Fahrzeug oder Schild “Fahrzeug defekt”).
Wichtig: Bei allen Überwachungs-KI-Themen ist stark auf Datenschutz und ethische Grenzen zu achten. Keine Personenerkennung (wer ist der Mensch), sondern nur Verhaltensmuster. Im Zweifel sollte KI-Alarm immer von einem menschlichen Operator validiert werden, bevor Maßnahmen (z.B. Alarmierung Sicherheit) erfolgen – das Human-in-the-Loop Prinzip.
Nutzerassistenz (Conversational AI): Ein innovativer Anwendungsfall ist der Einsatz von Large Language Models (LLMs) oder Chatbots im Nutzer-Service. Etwa: - Virtueller Parkassistent: Auf der Mitarbeiter-App könnte ein Chatbot antworten: „Ich habe nächste Woche einen Workshop mit Gästen – wo sollen die parken?“ Der Bot kennt die Parkhausbelegung, Reservierungsregeln und antwortet in natürlicher Sprache: „Am besten nutzen Sie Parkhaus B, Ebene 3, dort sind vormittags meist Plätze frei. Sie können auch vorab Plätze reservieren – soll ich das tun?“. Oder ein Bot am Ticketschalter-Terminal: „Ich habe mein Kennzeichen falsch eingegeben, was tun?“ – Bot gibt Anleitung. - Sprachgesteuerte Interaktion: In Zukunft könnte man ins Auto-Infotainment sagen: „Buche mir einen Parkplatz am Ziel“ – das System interagiert mit dem Parkraum-LLM, der Zugriff auf Reservierungsdaten hat, und erledigt das. - Analysen & Berichte: Intern könnte ein LLM Fragen beantworten wie: „Welche Parkhäuser waren letzte Woche über 90% ausgelastet?“ – statt manuell in Reports zu suchen.
Natürlich müssen solche Modelle streng begrenzt sein in Datenzugriff (Privacy!). Ein interner Copilot könnte aber sehr nützlich sein.
KI-Governance und Compliance: Mit den neuen KI-Fähigkeiten kommen auch Pflichten: Der EU AI Act wird KI-Systeme je nach Risiko klassifizieren. Ein Parkraum-Buchungs-KI ist niedriges Risiko, aber eine Video-Überwachungs-KI, die Anomalien meldet, könnte als höheres Risiko (Überwachungstechnologie) eingeordnet werden. Das Konzept beschreibt daher, dass jeder KI-Anwendungsfall einer Bewertung unterzogen wird (wie kritisch? welche Bias-Gefahr?). Erklärbarkeit wird gefordert: Modelle zur Prognose sollen zumindest ihre Hauptfaktoren benennen können (Methoden wie SHAP/LIME, d.h. Feature Importance, werden genutzt, um Ergebnisse interpretierbar zu machen). Z.B. KI prognostiziert Engpass – System kann erklären „wegen hohem Besucheranteil und schlechtem Wetter“. Für automatische Entscheidungen (z. B. dynamic pricing durch KI) wird stets eine menschliche Möglichkeit zum Eingreifen bewahrt (Management kann Korrektur vornehmen). Bei datenschutzrelevanter KI (Kennzeichen-Anonymisierung etc.) wird geprüft, ob es konform ist. Kennzeichenerkennung gilt als zulässig mit entsprechenden Maßnahmen; KI darin ist nur eine Methode, keine eigenständige Datenverarbeitung. Anders wäre z.B. Gesichtserkennung – wäre verboten im Parkhaus-Kontext.
Datenbasis & Modellpflege: KI ist nur so gut wie die Daten. Das Konzept sorgt für saubere, möglichst umfassende Datenerfassung: von IoT-Sensor bis Wetter-API. Eventuell werden auch externe Datenquellen angebunden – z. B. Floating Car Data aus Navigationssystemen, um zu wissen, wie viele Autos in Richtung Gelände unterwegs sind (Projekte wie in München: SOLP – schwarmbasierte Parkplatzsuche – nutzen solche Daten). Die KI-Modelle werden regelmäßig validiert mit realen Ergebnissen; sollte sich das Verkehrsverhalten ändern (z. B. post-Covid andere Anwesenheitstage), muss das Modell retrainiert werden – das Monitoring der Daten-Drift ist eingeplant. Falls KI falsche Entscheidungen trifft, gibt es Fallback: Das System hat definierte Grenzwerte, wann es Alarm schlägt oder an Mensch übergibt.
Insgesamt fungiert KI im Parkraummanagement als „Enabler“, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen: Sie kann Vorhersagen und Entscheidungen schneller und fundierter treffen, als es manuell möglich wäre, und erkennt Muster, die sonst verborgen blieben (z. B. schleichende Verschlechterung eines Sensors oder ungenutzte Kapazitäten). Durch die beschriebene KI-Governance stellt das Konzept sicher, dass dabei kein Kontrollverlust stattfindet: KI wird unterstützend und verantwortungsvoll eingesetzt. So bleibt der Mensch – Facility Manager bzw. Parkraummanager – in the loop und nutzt KI als Werkzeug, um das Parkraummanagement Richtung Zukunft zu führen, wo ggf. noch komplexere Aufgaben warten (Stichwort: autonome Fahrzeuge managen, Mobilitäts-Hubs orchestrieren). Das Unternehmen beweist mit dem KI-Einsatz gleichzeitig Innovationsgeist und Compliance-Bewusstsein, was in der heutigen Zeit beides essenziell ist.
Planungs- und Beschaffungsphase: Bereits bei der Entstehung neuer Parkflächen wird das Facility Management eingebunden (planungsbegleitendes FM). Das Konzept definiert Anforderungen an Planer: z. B. BIM-Modellierung nach ISO 19650 – ein digitaler Zwilling des Parkhauses wird erstellt, der sämtliche Bauteile und Anlagen umfasst. Alle relevanten Informationen (z. B. Hersteller, Wartungsintervalle, Leistungsdaten) werden dort hinterlegt, sodass nahtlos in die Betriebsphase überführt werden kann. Außerdem achtet man auf zukunftssichere Auslegung (z. B. Leerrohre für spätere Ladesäulen, Deckenhöhe ausreichend falls autonomes Parken mit Sensoren kommt, Rampenneigung nicht hinderlich für Robotaxis – im Konzept in Kap. 3/7 angerissen mit Trends). Bei Bestandsimmobilien wird eine Due Diligence gemacht: Zustand der Bausubstanz, der Technik; was muss erneuert werden, bevor man neues System aufschaltet? Eventuell werden ältere Parkhäuser teils saniert (Beton, Beschichtung) bevor das neue Management startet.
Asset-Register und Instandhaltungsstrategie: Alle physischen Anlagen (Schranken, Kameras, Sensoren, Leuchten, Kabel, Ladegeräte, Fahrbahnheizung falls vorhanden etc.) werden im Asset-Register erfasst – oft ist das im CAFM. Jedes Asset hat Metadaten: Alter, Restnutzungsdauer, kritikalität. Nach ISO 55001 geht es darum, den Wert und Nutzen der Assets über Lebensdauer zu maximieren. Deshalb wird eine Instandhaltungsstrategie gewählt, meist eine Kombination aus präventiv-zeitbasiert (regelmäßige Wartung, Inspektion), präventiv-zustandsbasiert (Sensoren melden Verschleiß – z. B. Schrankenmotoren könnten Schwingungssensoren haben, die Wartungsbedarf signalisieren) und reaktiv (schnelle Reparatur bei Ausfall). Immer wichtiger: Predictive Maintenance – KI-Modelle können z. B. erkennen, dass eine Schranke bald ausfällt, weil Motorstrom-Verlauf sich ändert. Solche Tools werden genutzt, wo verfügbar. So können teure Ausfälle vermieden werden. Für besonders kritische Komponenten wird Redundanz vorgehalten (wie erwähnt, eine Ersatzschranke im Lager, vielleicht auch eine Ersatzkamera, um bei Defekt zügig tauschen zu können).
Modernisierung und Technologie-Updates: Über einen Lebenszyklus von z. B. 15–20 Jahren (typische Nutzungszeit einer Parkanlage vor größerer Sanierung) wird sich Technik wandeln. Das Konzept sieht daher Upgrademöglichkeiten vor: Die IT-Architektur ist modular, sodass z. B. Kameras in 5 Jahren ausgetauscht werden können, ohne alles neu zu machen. Auch Software-Updates werden routinemäßig erfolgen (Parksoftware, App – vermutlich gibt es alle paar Jahre größere Versionssprünge). Vertragsseitig wird nach Möglichkeit Update-Garantie vereinbart, oder zumindest Budget eingeplant. Im technischen Lebenszyklus muss man antizipieren: - Schranken haben vllt. 10 Jahre Lebensdauer – also nach 10 Jahren Austausch oder Generalüberholung einplanen. - Beleuchtungsanlagen (LED) halten 50k Stunden, je nach Nutzung ~10-15 Jahre, dann Ersatz. - Bodensensorik (Batterielebensdauer) eventuell 5-8 Jahre, dann austauschen (im Konzept notieren, wo sie verbaut sind, um sie wiederzufinden!). - Betonbauten: alle 10–15 Jahre oft Betonsanierung nötig (Chlorideintrag durch Tausalz, Risse) – das erfordert größere Investitionen, die als Rückstellungen oder Instandhaltungsrücklagen bereits in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden. Parkhäuser haben hier regelmäßig Zyklen. - Ladesäulen: nach ~10 Jahren vermutlich technisch veraltet, austauschbar (neue Standards, höhere Ladeleistungen). Also planen, dass man diese modular tauschen kann, nicht fest ins Bauwerk einbetoniert. - Software: Wartungsverträge, aber ggf. nach ~7-10 Jahren komplette Ablösung durch neue Generation (wichtig, dass Daten portierbar sind, darum Standards). - KI-Modelle: Diese müssen ebenfalls gewartet werden – mit neuen Daten updaten, oder austauschen, falls bessere Algorithmen kommen. Das Konzept könnte z. B. planmäßig alle 2 Jahre Evaluierung machen "state of AI in parking" – lohnt Umstellung?
Nutzungsanpassungen: Der Lebenszyklusgedanke fordert Flexibilität für Umnutzung. Vielleicht ändert sich in 10 Jahren der Mobilitätsmix massiv (Autonomes Fahren verkleinert Parkflächenbedarf?). Das Konzept empfiehlt daher, Bau und Betrieb so flexibel wie möglich zu halten: z. B. flache Decken ohne schrägen Rampen, damit man Flächen in Büro oder Lager umwidmen kann, falls Parken weniger wird. Oder modulare Elemente, die man abbauen und anderweitig nutzen kann. Für den Betrieb heißt das: Verträge mit Dienstleistern nicht unkündbar lang (falls Parkhaus teilweise geschlossen wird, nicht weiter zahlen müssen). Und eventuelle Szenarienplanung: Was tun, wenn in 2030 50% weniger Parknachfrage, weil viele im Home-Office? Vielleicht mehr Fremdvermietung an Nachbarfirmen oder Umbau in Logistik-Hub. Lebenszyklus-Management umfasst daher auch strategische Überlegungen zur Nachnutzung.
Rückbau und Entsorgung: Irgendwann am Ende des Lebens steht entweder eine umfassende Sanierung oder der Abriss. Das Konzept fordert bereits früh eine Rückbaustrategie: - Werden umweltschädliche Stoffe (Asphalt, Dämmungen mit HBCD etc.) verwendet, die später Sondermüll wären? -> möglichst vermeiden. - Können Materialien recycelt werden? -> sortenrein verbauen, z. B. Aluminiumprofile, die man abschrauben und recyceln kann, statt Verbundmaterialien. - Technikkomponenten sollen zurückgegeben werden können (z. B. Ladesäulen-Hersteller mit Recycling-Programm für Elektronik). - Wenn Parkhaus abgerissen wird: Es gibt spezialisierte Rückbauunternehmen, Plan sollte existieren, wie man den Abbruch machbar gestaltet (z. B. kein vorgespanntes Beton, der unkontrolliert brechen kann, etc.). In dem Sinne ist Kreislaufwirtschaft ein Prinzip: modulare Parkhäuser (Stahlbau) sind teurer, aber können demontiert und woanders neu aufgebaut werden – auch das gibt es (Parkhaus als temporäre Struktur).
Dokumentation über Lebenszyklus: Alle Änderungen (Umbauten, Nachrüstungen, Tausch von Geräten) werden im digitalen Zwilling nachgeführt. So hat man jederzeit den aktuellen Stand. Auch am Lebensende hilft das: Man weiß, welche Materialien verbaut sind (BIM mit Materialattributen), was evtl. Schadstoffe sind, etc. Das erleichtert umweltgerechten Rückbau.
Kostenmanagement: Lebenszyklusbetrachtung bedeutet auch, CAPEX und OPEX zusammen zu betrachten. Also nicht billigste Schranke kaufen, die dann hohe Wartung hat, sondern TCO (Total Cost of Ownership) optimiert entscheiden. Das Konzept rechnet entsprechend: es wird eine Kapitalwert- oder Annuitätenrechnung der Parkhaus-Investition plus 20 Jahre Betrieb erstellt, wo Energie, Wartung, Personalkosten etc. einfließen, und evtl. Endwert (Restwert oder Abrisskosten). So sieht man die Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus. Diese Rechnung untermauert z.B. Investitionen in energiesparende Technik („lohnt sich LED? Ja, ROI 3 Jahre“). Auch interne Verrechnungen (Parkgebühren? Subvention?) sollten an realen Lebenszykluskosten ausgerichtet sein.
Durch das hier skizzierte Lebenszyklus-Management wird sichergestellt, dass das Parkraummanagement nicht kurzsichtig nur auf Tagesbetrieb schaut, sondern langfristig optimiert wird – finanziell, technisch und ökologisch. Das passt zu Normen wie ISO 55001, die verlangen, dass Asset-Management in die Unternehmensstrategien eingebettet ist und Werte über Lebenszeit betrachtet. Gerade im Facility Management ist dies entscheidend, um Folgekosten im Griff zu behalten und stets angemessene Qualität zu bieten. Das Parkraumkonzept dient somit nicht nur dem akuten Betrieb, sondern der nachhaltigen Werterhaltung und Entwicklung der Parkraum-Assets über Jahrzehnte hinweg.
