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Leistungsbeschreibung Parkhaus

Facility Management: Parkraummanagement » Mobility Hub » Parkhaus

Leistungsbeschreibung für ein Parkhaus

Leistungsbeschreibung für ein Parkhaus

Eine Leistungsbeschreibung dient als umfassende Grundlage für die Planung, Ausschreibung und Realisierung eines Parkhauses. Sie berücksichtigt die wesentlichen Aspekte aus den Bereichen Konstruktion, Technik, Brandschutz, Betrieb und Nachhaltigkeit.

Kernpunkte sind eine modulare und robuste Baukonstruktion (z.B. Stahl-/Stahlbeton-Fertigteile) mit wirksamem Oberflächenschutz, klare Verkehrsführung, ausreichende Rampenbreiten und -neigungen sowie Barrierefreiheit, umfassende Elektrotechnik einschließlich Beleuchtung, E-Ladeinfrastruktur, Blitzschutz und ggf. Brandmelde- und Notrufeinrichtungen, angepasster Brandschutz (RWA, trockene Steigleitung, Handfeuerlöscher, Feuerwehrzufahrten), Betriebssicherheit und Langlebigkeit durch durchdachtes Instandhaltungs- und Wartungskonzept und nachhaltige Optionen wie Photovoltaik, Fassadenbegrünung und Recycling-Beton.

So entsteht eine baulich, technisch und wirtschaftlich überzeugende Lösung, die heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Die vorliegende Beschreibung kann projektspezifisch verfeinert und auf lokale Besonderheiten, Nutzungsanforderungen und behördliche Auflagen

Grundlegende Projektziele

Zielsetzung

  • Schaffung eines funktionalen, langlebigen und sicheren Parkhauses für Kraftfahrzeuge unterschiedlicher Größe und Art.

  • Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Anforderungen an E-Mobilität, Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzerkomfort.

  • Ausführung gemäß einschlägiger Normen und Vorschriften (Landesbauordnung, Garagen- bzw. Sonderbauverordnung, DIN, VDE, DGUV u. a.).

Projektumfang

  • Planung und Ausführung einer mehrgeschossigen Parkhauskonstruktion (Stahlbeton-/Stahl-Systembauweise).

  • Integration aller wesentlichen technischen Anlagen (Elektro-, Beleuchtungs-, Brand- und Löschtechnik sowie Aufzugsanlagen und IT/Kommunikation).

  • Bauliche und organisatorische Maßnahmen für einen sicheren Betrieb während und nach Fertigstellung (inklusive Baustelleneinrichtung, Abnahmen und Dokumentation).

Relevante Normen und Richtlinien (Auswahl)

  • Garagenverordnung (je nach Bundesland), Landesbauordnung

  • DIN EN 1992 (Eurocode 2: Betonbau), DIN EN 1993 (Eurocode 3: Stahlbau)

  • DIN EN 12464-1, DIN 5035 (Beleuchtung)

  • DIN 18014 (Fundamenterder), DIN 4102 (Brandschutz)

  • DIN EN 81-Reihe (Aufzüge), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

  • VDE 0100 u. a. (Elektroinstallationen), DGUV V3 (Prüfung elektrischer Anlagen/Betriebsmittel)

  • MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)

Tragwerk und Systembauweise

  • Konstruktiver Aufbau: Realisierung in Systembauweise (z. B. Stützen-Riegel-System mit vorgespannten Deckenelementen) oder Stahlbau mit Verbunddecken.

  • Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit gemäß den einschlägigen Eurocodes (DIN EN 199x-Reihe) sowie Berücksichtigung zusätzlicher Lasten (z. B. Schneelast, Windlast, Erdbebenlast, Lasten durch PV-Module).

  • Berücksichtigung steigender Fahrzeuggewichte (insbesondere E-Fahrzeuge mit schweren Batteriesystemen).

Gründung

  • Wahl der Gründung (Flachgründung, Tiefgründung/Pfahlgründung) erfolgt auf Basis einer Baugrunduntersuchung.

  • Fundamenterder nach DIN 18014 (korrosionsbeständige Ausführung, z. B. V4A).

Geschossgeometrie und Verkehrsführung

  • Ein- und Ausfahrt, Rampenneigungen (max. ca. 15 % gemäß Garagenverordnung), Kurvenradien und lichter Raumhöhen sind normgerecht zu dimensionieren (typisch 2,00 bis 2,10 m Mindestdurchfahrtshöhe; bei Sonderanforderungen höher).

  • Fahrspuren und Parkbuchten gemäß den geltenden Richtlinien (z. B. Stellplatzbreiten von mind. 2,50 m, ggf. 3,50 m bei Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen).

Oberflächenschutz und Beschichtung

  • Fahr- und Parkflächen werden mit geeigneten Beschichtungssystemen (z. B. OS 8, OS 11 nach DIN V 18026) versehen, um Chlorid- und Feuchteeintrag zu reduzieren.

  • Fugenausbildung (Dehn- und Bewegungsfugen) mit dauerelastischen Fugenbändern oder Profilen; regelmäßige Kontrolle und Wartung zur Sicherstellung der Dichtigkeit.

Fassadengestaltung

  • Offene Fassade (z. B. Gitterelemente, Streckmetall) oder teilgeschlossene Systeme zur natürlichen Belüftung.

  • Optionale Integration von Photovoltaikmodulen in Brüstungsbereichen oder Dachflächen.

  • Fassadenbegrünung über Rankgitter oder Pflanzkästen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Gestaltung.

Absturzsicherung

  • Brüstungen, Geländer oder vorgesetzte Elemente in ausreichender Höhe und Festigkeit (gemäß DIN-/EN-Normen).

  • Ausführung in verzinktem Stahl, Edelstahl oder korrosionsbeständig beschichtetem Aluminium.

Entwässerung

  • Konzept: Gefälle von Fahrbahnen und Decken zu Rinnen oder Punktabläufen.

  • Entwässerungssystem (z. B. innenliegendes Rohrnetz oder Außenabläufe) je nach Systembauweise.

  • Ausreichend dimensionierte Abläufe zur Ableitung von Regen- und Schmelzwasser.

Gewässerschutz

  • Bei potenziell öl- oder salzhaltigem Abwasser: Einbau eines Ölabscheiders oder separater Vorbehandlungsanlagen (landesspezifische Vorschriften beachten).

  • Sicherstellung einer regelmäßigen Wartung dieser Anlagen.

Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom)

  • Energieversorgung und Verteilung: Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz oder hausinterne Trafostation.

  • Ausführung als TN-S-Netz (5-Leitersystem) mit ausreichend dimensionierten Leitungsquerschnitten (max. Spannungsfall gemäß VDE).

  • Haupt- und Unterverteilungen mit Reservekapazitäten für Erweiterungen (z. B. zusätzliche Ladepunkte, Parkleitsystem).

Beleuchtungsanlagen

  • Umsetzung nach DIN EN 12464-1 und DIN 5035-7: Mindestbeleuchtungsstärke ca. 75 lx in Fahrgassen, 150 lx in Rampen- und Kassenbereichen empfohlen.

  • Energieeffiziente LED-Leuchten (Farbtemperatur i. d. R. 4000 K), Steuerung via Präsenz- und/oder Tageslichtsensoren (z. B. DALI-System).

  • Sicherheitsbeleuchtung (nach VDE 0108) in Treppenhäusern und Fluchtwegen (Notleuchten, Piktogramme) mit Central-Battery- oder Einzelbatterielösung.

E-Mobilität (Ladeinfrastruktur)

  • Anzahl und Leistung der Ladestationen (z. B. 11 kW oder 22 kW Wallboxen), ggf. E-Bike-Ladestationen.

  • Lastmanagement zur Vermeidung von Netzüberlastungen.

  • Berücksichtigung von Brandschutzaspekten bei E-Fahrzeugen: ggf. räumliche Trennung, Löschkonzepte, besondere Kennzeichnung.

Blitzschutz und Erdung

  • Äußerer Blitzschutz in Klasse III oder IV (je nach Risikoanalyse), Ringerder nach DIN 18014.

  • Potentialausgleich zwischen Stahlkonstruktionen, Dachaufbauten (PV-Anlagen) und elektrischen Verteilungen.

Brandmelde- und Alarmanlagen

  • Einsatz einer Brandmeldeanlage (BMA) nach Vorgabe der zuständigen Garagenverordnung bzw. Bauaufsicht (bes. in Technikräumen, Batterie- oder Lagerbereichen).

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) in Treppenhäusern (manuell oder automatisch gesteuert), falls gefordert.

  • Notrufanlagen und Sprechanlagen in Aufzügen oder ausgewiesenen Stellplätzen (z. B. Behindertenparkplätze).

Kommunikations- und IT-Anlagen

  • Optionale Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung oder Ticket-/Kartenleser.

  • Verkabelung für Parkleitsystem (Sensoren pro Stellplatz, dynamische Anzeigen) sowie Videotechnik (CCTV) bei Bedarf.

  • Ggf. Integration in übergeordnete Gebäudeleittechnik (GLT) oder separate Management-Software.

Natürliche Lüftung

  • Bei offenen Fassadensegmenten ist die natürliche Belüftung in der Regel ausreichend, sofern dies die Garagenverordnung erlaubt.

  • Einhaltung von Mindestöffnungsflächen pro Geschoss.

Mechanische Lüftung

  • Bei geschlossenen Parkdecks oder in unterirdischen Bereichen ggf. CO- und NO₂-Sensoren mit entsprechender Zu-/Abluftanlage (Regelung nach Bedarf).

  • Einsatz energieeffizienter Ventilatoren und strömungstechnisch optimierter Luftführungen.

Kühlung

  • Nur in Technikräumen (Server, Trafo, Batterielager) vorgesehen; meist Split-Klimaanlagen oder Umluftkühlgeräte.

  • Auslegung gemäß Wärmebelastung (z. B. 3 bis 5 kW) und zugelassene Kältemittelarten.

Sanitär- und Löschtechnik

  • Trockene Steigleitungen in Treppenhäusern für die Feuerwehr mit entsprechend gekennzeichneten Einspeisepunkten und Entnahmestellen.

  • Ausreichende Handfeuerlöscher (Schaum, CO₂ oder Pulver) gemäß BGR/GUV.

  • Wenn erforderlich (z. B. besondere Brandschutzauflagen): Teil- oder Vollsprinklerung.

Förderanlagen (Aufzüge)

  • Aufzugsart und Kapazität: Personenaufzüge (z. B. 630 kg Tragfähigkeit für 8 Personen) oder kombinierte Personen-/Lastaufzüge je nach Bedarf.

  • Ausführung: Seilaufzug ohne Maschinenraum oder Maschinenraum oben; Auslegung nach DIN EN 81-20/-50.

  • Barrierefreiheit: Ausreichend Türbreite (≥ 900 mm), taktile Bedienelemente, Notruf mit 24/7-Verbindung zu einer Leitstelle.

  • Brandfallsteuerung: Rückführung ins Erdgeschoss, automatische Türöffnung bei Alarm.

Wegeleitsystem und Beschilderung

  • Deutliche Markierungen der Fahrgassen, Stellplätze, Sonderstellplätze (Elektro, barrierefrei, Eltern-Kind).

  • Beschilderung an Einfahrten, Kassenautomaten, Ein- und Ausgängen, Treppenhäusern und Aufzügen zur besseren Orientierung.

Barrierefreiheit

  • Barrierefreie Stellplätze nahe Aufzügen/Ein- und Ausgängen (≥ 3,50 m Breite oder 2,50 m + seitlicher Bewegungsfläche).

  • Taktil kontrastierende Stufenmarkierungen, Handläufe, ggf. akustische Signale in Aufzügen oder an Türen.

Fußgängerführung

  • Klar abgesetzte Gehwege im Fahrbereich, erhöhte Aufmerksamkeit durch Farb- und Materialkontrast.

  • Überdachte und windgeschützte Zugänge zu Treppenhäusern/Aufzügen.

Lärmreduzierung

  • Verwendung rutschhemmender und geräuschdämmender Beläge an Rampen und Deckflächen (Spezialbeschichtungen, ggf. schalldämpfende Maßnahmen an der Fassade).

Baustelleneinrichtung

  • Errichtung von Büro- und Sozialcontainern, Lagerflächen, sicherer Einfriedung und Beschilderung.

  • Bereitstellung von Baustrom und Baubeleuchtung (DGUV V3-konform); sichere Beleuchtung aller Verkehrswege.

Bauablauf und Koordination

  • Abstimmung mit Fachplanern (Statik, TGA, Brandschutz), Behörden und ggf. Anwohnern (z. B. Lärmschutz, Staubvermeidung).

  • Pünktliche Bereitstellung und Koordination von Kran- und Hubgeräten, zügige Montage der Systembauteile.

Übergangsprovisorien

  • Falls Teile des Parkhauses schon vor Fertigstellung nutzbar sein sollen: Absperrungen und temporäre Fluchtwege.

  • Provisorische Beschilderung und Beleuchtung gemäß Arbeitsschutzvorschriften.

Brandschutzkonzept

  • Detaillierte Festlegung in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen.

  • Schwerpunkt auf Flucht- und Rettungswege, Rauchmanagement (natürlich oder mechanisch), Löschwasserversorgung und Detektionstechnik (Brandmelder).

E-Mobilität und Brandbekämpfung

  • Prüfung zusätzlicher Löschmaßnahmen für brennende Hochvoltbatterien (z. B. Löschwasser-Rückhaltekonzepte, spezielle Hitzeschutzausrüstung für Feuerwehr).

  • Kennzeichnung der Stellplätze mit E-Ladestationen (Feuerwehrpläne aktualisieren).

Zugänglichkeit für Feuerwehr

  • Anfahrt und Aufstellflächen (minimale Durchfahrtsbreite/Höhe), Lage der Einspeisepunkte für Steigleitungen.

  • Feuerwehrschlüsseldepot und Pläne, aus denen Brandschutzeinrichtungen klar hervorgehen.

Regelmäßige Inspektionen

  • Sicht- und Funktionskontrollen (monatlich/quartalsweise/jährlich) von TGA-Anlagen, Beleuchtung, Oberflächenbeschichtungen und Fugen.

  • Dokumentation aller Wartungs- und Prüfarbeiten (elektrische Prüfnachweise, ggf. Dichtheitsprüfungen).

Reinigungs- und Winterdienst

  • Entfernung von Salzrückständen, Öl- und Kraftstoffrückständen, Laub usw. zur Vermeidung von Rutschgefahr.

  • Organisation eines durchgehenden Winterdienstes an Rampen und Zugängen (z. B. Schnee- und Eisbeseitigung).

Erweiterungsoptionen

  • Berücksichtigung von Reserven in der Elektroinfrastruktur (z. B. Leerrohre, Verteilerkapazitäten) für spätere Nachrüstung weiterer Ladepunkte.

  • Eventuelle Vorbereitungen für eine Aufstockung oder Anbauten (modulare Bauweise).

Energieeffizienz

  • Einsparung durch LED-Lichttechnik, tageslichtabhängige Steuerung, intelligente Präsenzmeldungen, ggf. Batteriespeicher in Verbindung mit PV.

  • Minimierung des Energiebedarfs für Lüftung und Kühlung durch natürlicher Belüftung (sofern erlaubt).

Nachhaltige Baustoffe

  • Einsatz von Recyclingbeton (RC-Beton) oder Baustahl mit hohem Recyclinganteil, wo technisch möglich.

  • Ressourceneffiziente Produktion, Transport und Montage (z. B. kurze Wege, vorgefertigte Elemente).

Zertifizierung

  • Ggf. Auslegung auf Zertifizierungen nach DGNB, LEED oder BREEAM, falls erwünscht. Hierfür Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien (z. B. Ökobilanz, Versickerungsflächen, Wärmeinseln).

Übergabe von Bestandsunterlagen

  • As-Built-Pläne (CAD-/BIM-Daten, Papierform), Revisionsunterlagen, technische Datenblätter, Wartungshandbücher.

  • Prüfprotokolle (z. B. DGUV V3, Brandschutzabnahmen, Dichtheitsprüfungen).

  • Übersichtspläne für Feuerwehr, Kennzeichnungen der Anlagen (Verteiler, Steigleitungen).

Abnahme

  • Gemeinsame Abnahme mit Bauleitung, Fachplanern und Betreiber.

  • Mängelprotokoll: Umgehende Beseitigung vor Freigabe des Parkhauses zur Nutzung.

Gewährleistung

  • Gewährleistungsfristen gemäß BGB oder VOB/B, üblicherweise 4 bzw. 5 Jahre.

  • Während der Gewährleistungsfrist ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mängel kostenfrei zu beseitigen.