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Einstellplätze

Facility Management: Parkraummanagement » Strategie » Betreiberpflichten » Einstellplätze

Einstellplätze

Parkhäuser, Parkebenen und andere Einstellplätze sind integrale Bestandteile industrieller Gebäude. Die Betreiberpflichten umfassen nach deutschem Recht die regelmäßige Kontrolle und Inspektion der tragenden Strukturen, um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten und Schäden frühzeitig zu erkennen. Grundlage für diese Betreiberpflichten ist u. a. die Richtlinie VDI 6200, die im Auftrag der Bauministerkonferenz erarbeitet wurde.  Die Musterbauordnung (MBO) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichten Eigentümer dazu, bauliche Anlagen so zu unterhalten, dass Leben und Gesundheit der Nutzer nicht gefährdet werden.

Die Sicherheit und Dauerhaftigkeit von Einstellplätzen liegt maßgeblich in der Verantwortung des Betreibers. Die VDI 6200 unterscheidet zwei Ebenen der strukturellen Überwachung: die Kontrolle (Begehung durch den Eigentümer) und die Inspektion (fachkundige Überprüfung). Die Begehung dient der frühzeitigen Erkennung offensichtlicher Mängel wie Risse, Verformungen oder Korrosion; die Inspektion vertieft die Analyse und stützt sich auf fachkundige Bewertung. Die Richtlinie fordert, die Ergebnisse im Bauwerksbuch zu dokumentieren.

Für das Facility Management ergeben sich klare Handlungsfelder: die Planung und Durchführung regelmäßiger Begehungen und Inspektionen, die Implementierung eines strukturierten Dokumentationssystems, die Organisation von Schulungen, die Festlegung von KPIs und die Vorbereitung auf Notfälle. Auch die rechtlichen Grundlagen – insbesondere die Musterbauordnung und das BGB – verpflichten Eigentümer, die Standsicherheit über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten. Durch konsequente Anwendung dieser Maßnahmen werden Risiken reduziert, die Lebensdauer der Parkbauwerke erhöht und eine nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht.

Einstellplätze im sicheren Parkraummanagement

Normative Grundlage

Die VDI‑Richtlinie 6200 ist die zentrale technische Regel für die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Hochbauten.

Sie differenziert zwischen verschiedenen Formen der Überwachung:

  • Kontrolle nach Abschnitt 10.1.1 (Begehung durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten): einfache visuelle Begehungen ohne besondere Hilfsmittel.  Die Richtlinie schreibt vor, dass dabei offensichtliche Mängel oder Schäden an tragenden Bauteilen wie Stützen, Wänden, Decken, Deckenträgern und Dachbindern zu erkennen und zu dokumentieren sind.  Dazu zählen Verformungen, Risse, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Korrosionsspuren.

  • Inspektion nach Abschnitt 10.1.2 (Inspektion durch eine fachkundige Person): visuelle Überprüfung des Tragwerks durch qualifizierte Fachleute. Sie erfolgt in der Regel ohne technische Prüfgeräte und stützt sich auf eine im Anhang D der Richtlinie definierte Checkliste. Erkenntnisse und einzuleitende Maßnahmen sind dem Eigentümer mitzuteilen und im Bauwerksbuch zu dokumentieren.

Neben der VDI 6200 ist die Musterbauordnung relevant. Nach § 3 MBO sind Bauwerke so zu erhalten, dass öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Eigentümer, die Verkehrssicherheit seines Bauwerks zu gewährleisten. Diese rechtlichen Vorgaben bilden das Fundament für die Betreiberpflichten im Facility Management.

 Geltungsbereich der Betreiberpflichten

Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Einstellplätze und mehrgeschossige Parkbauten eines industriellen Gebäudes.

Dazu zählen:

  • Stellplätze, Parkdecks und Tiefgaragen.

  • Tragende Bauteile wie Pfeiler, Stützen, Unterzüge, Deckenplatten, Rampen und Stützwände.

  • Schnittstellen zu anderen Bauwerksteilen (Gebäudehülle, Dachabdichtungen, Fassade) und angrenzende Bauteile, die die Lastabtragung beeinflussen.

  • Technische Einrichtungen wie Entwässerungssysteme und Beschichtungen, die die Dauerhaftigkeit beeinflussen.

Betreiberpflichten nach VDI 6200 – Kontrolle (10.1.1)- Definition und Ziel

Die Kontrolle (Begehung) nach VDI 6200 10.1.1 ist eine einfache visuelle Begehung der Einstellplätze durch den Eigentümer oder dessen beauftragtes Facility‑Personal. Ziel ist es, offensichtliche Mängel und Veränderungen an tragenden Bauteilen frühzeitig zu erkennen, um strukturelle Risiken zu vermeiden. Die Richtlinie nennt typische Schadensmerkmale wie Verformungen, Schiefstellungen, Risse, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Korrosion. Zudem soll auf Einflüsse geachtet werden, die die Standsicherheit zukünftig beeinträchtigen könnten, etwa eindringende Feuchtigkeit oder schadhafte Entwässerungen.

Umsetzung

  • Frequenz: Kontrollen sollten je nach Nutzung und Gefährdungslage täglich, wöchentlich oder mindestens monatlich stattfinden. Hochfrequentierte Parkebenen mit erhöhtem Risiko (z. B. durch Streusalz oder schwere Fahrzeuge) werden häufiger kontrolliert.

  • Personal: Das Facility‑Management benennt verantwortliche Mitarbeitende, die in der Erkennung von Rissen, Abplatzungen, Korrosion und anderen Schäden geschult sind.

  • Checklisten: Zur systematischen Erfassung werden standardisierte Checklisten verwendet. Dabei werden Bauteile nacheinander betrachtet und Abweichungen dokumentiert. Eine einfache Fotodokumentation unterstützt die Nachvollziehbarkeit.

  • Dokumentation: Die Ergebnisse werden in einem Kontrolllogbuch oder im CAFM-System erfasst. Die VDI 6200 fordert die Dokumentation im Bauwerksbuch Standsicherheit.

Tabelle – Kontrollen

Anforderung

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung (Stichworte)

Dokumentation

Regelmäßige Kontrolle der Bauwerke

VDI 6200 10.1.1

Visuelle Begehungen, einfache Sichtkontrolle durch Betreiber

Kontrolllog im CAFM, Bauwerksbuch

Erkennen offensichtlicher Schäden

VDI 6200 10.1.1

Wahrnehmung von Rissen, Korrosion, Feuchtigkeit; Nutzung von Checklisten

Fotodokumentation, Bericht

Reaktion auf Auffälligkeiten

MBO § 3, BGB §§ 823–836

Meldung an verantwortlichen Ingenieur, ggf. Absperrung, Sofortmaßnahmen

Maßnahmendokument, Meldungsprotokoll

Betreiberpflichten nach VDI 6200 – Inspektion (10.1.2)- Definition und Ziel

Die Inspektion nach VDI 6200 10.1.2 ist eine fachkundige, detailliertere Überprüfung der Tragwerke. Sie wird von qualifizierten Sachverständigen oder Ingenieuren durchgeführt. Die Richtlinie definiert sie als visuelle Überprüfung des Tragwerks, die in der Regel ohne technische Prüfmittel durchgeführt wird. Ziel ist es, auch verdeckte Schäden zu erkennen und eine fundierte Bewertung des Zustands der tragenden Elemente vorzunehmen.

Umsetzung

  • Frequenz: Die Inspektionsintervalle orientieren sich an der Risikoklasse (z. B. Robustheitsklasse nach VDI 6200). In der Praxis werden Parkbauten häufig quartalsweise, halbjährlich oder jährlich inspiziert. Strukturelle Besonderheiten oder Nutzungsänderungen können kürzere Intervalle erfordern.

  • Expertise: Inspektionen werden durch Bauingenieure oder Sachverständige mit Erfahrung im konstruktiven Ingenieurbau durchgeführt. Bei Bedarf werden zusätzliche Fachleute (z. B. Bauphysiker) hinzugezogen.

  • Technische Hilfsmittel: Obwohl die Richtlinie eine überwiegend visuelle Inspektion vorsieht, können Messgeräte eingesetzt werden, wie Rissbreitenmessgeräte, Bewehrungssensoren, Ultraschallmessungen, Endoskopkameras oder Feuchtemesser.

  • Risikoklassifizierung: Anhand der erhobenen Daten wird eine Risikobewertung erstellt. Die VDI 6200 unterscheidet nach Robustheitsklassen (CC1 – CC3) und ordnet den Inspektionsintervallen Richtwerte zu (z. B. 1–2 Jahre für CC3, 2–3 Jahre für CC2 etc.).

  • Berichtswesen: Erkenntnisse und empfohlene Maßnahmen werden in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert und dem Eigentümer übergeben. Der Bericht enthält eine Schadensbeschreibung, Fotos, empfohlene Maßnahmen und Prioritäten.

Tabelle – Inspektionen

Anforderung

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung (Stichworte)

Dokumentation

Regelmäßige Inspektion der Tragwerke

VDI 6200 10.1.2

Visuelle Prüfung durch fachkundige Person

Inspektionsprotokoll

Erkennen verdeckter Schäden

VDI 6200 10.1.2

Einsatz von Messgeräten, Fachgutachter

Ingenieurbericht

Risikobewertung und Einstufung

VDI 6200, Robustheitsklassen

Einordnung in CC1–CC3, Festlegung der Folgeintervalle

Risikomatrix, Empfehlung

 Organisatorische Maßnahmen- Eine vorausschauende Organisation bildet die Grundlage für die Erfüllung der Betreiberpflichten:

  • Verantwortliche: Es ist ein Tragwerkssicherheitsbeauftragter zu benennen, der die Einhaltung der Kontrollen und Inspektionen überwacht und als Ansprechpartner für Behörden dient.

  • Terminplanung: Kontrollen und Inspektionen werden im CAFM-System als wiederkehrende Termine eingeplant. Softwaregestützte Kalenderfunktionen reduzieren das Risiko von Fristversäumnissen.

  • Schnittstellen: Alle Beteiligten (Hausmeister, Techniker, Ingenieure, Geschäftsleitung) müssen über klare Melde- und Eskalationswege verfügen. Anomalien werden unverzüglich an den Sicherheitsbeauftragten gemeldet.

  • Koordination mit Nutzern: Besonders in Parkhäusern mit viel Publikumsverkehr ist die Koordination mit Betriebsabläufen wichtig, um Inspektionen sicher durchführen zu können. Absperrungen und Umleitungen sind frühzeitig zu kommunizieren.

Technische Maßnahmen- Neben organisatorischen Vorgaben unterstützen technische Maßnahmen die Dauerhaftigkeit der Einstellplätze:

  • Sensorik: Der Einsatz von Risssensoren, Korrosionsmessfühlern und Feuchtesensoren ermöglicht ein kontinuierliches Monitoring. Solche IoT‑Sensoren können in kritischen Bereichen (beispielsweise in Bereichen mit Chlorideinwirkung) verbaut werden, um frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren.

  • Abdichtung und Entwässerung: Durch zuverlässige Dachabdichtungen und funktionsfähige Entwässerungssysteme werden Feuchteschäden und Chlorideintrag reduziert. Eine regelmäßige Reinigung der Entwässerungsrinnen verhindert Verstopfungen.

  • Korrosionsschutz: Stahlbetonbauteile können mit Schutzbeschichtungen versehen werden. Exponierte Stahlträger erhalten Korrosionsschutzanstriche. Dehnfugen müssen intakt gehalten werden.

  • Reinigung: Einstellplätze sind regelmäßig zu reinigen. Besonders wichtig ist die Entfernung von Streusalz, das Beton und Bewehrung angreift. VDI 6200 weist auf die Notwendigkeit hin, Bauteile mit Tausalzeinwirkung mindestens einmal jährlich mit Wasserstrahl zu reinigen.

  • Fahrbahnbeschichtung: Rutschfeste und chemikalienbeständige Beschichtungen sichern die Gebrauchstauglichkeit und tragen zum Schutz der Tragkonstruktion bei.

Dokumentation und Nachweisführung

Kontinuierliche und nachvollziehbare Dokumentation ist zwingend erforderlich. Sie schafft Rechtssicherheit, dient als Grundlage für Wartungs- und Sanierungsentscheidungen und erleichtert die Zusammenarbeit mit Behörden.

  • Kontrollprotokolle: Ergebnisse der täglichen oder wöchentlichen Begehungen werden in Protokollbüchern festgehalten. Diese enthalten Datum, geprüfte Bauteile, festgestellte Schäden und Sofortmaßnahmen.

  • Inspektionsberichte: Fachgutachter fertigen ausführliche Berichte an. Die Richtlinie fordert die Aufnahme von Erkenntnissen und Maßnahmen im Bauwerksbuch Standsicherheit.

  • Risikobewertungen: Die Einordnung der Risiken wird in Form einer Risikomatrix dokumentiert. Dabei wird die Schwere potenzieller Schäden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit verknüpft.

  • Archivierung: Nach deutschem Baurecht empfiehlt sich die Aufbewahrung von Dokumenten für mindestens 10 Jahre, um sowohl Gewährleistungsansprüche als auch Prüfnachweise abzudecken. Digitale Archivierung in der CAFM‑Datenbank erhöht die Ausfallsicherheit.

 Leistungsüberwachung und KPIs

Die Qualität des Facility Managements lässt sich anhand von Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators, KPI) überwachen. Diese Kennzahlen sollten klar definiert, messbar und erreichbar sein.

Tabelle – KPI‑Monitoring

KPI

Ziel

Frequenz

Reporting

Durchgeführte Kontrollen

100 %

Wöchentlich

Kontrollprotokoll

Dokumentierte Inspektionsberichte

100 %

Jährlich

Ingenieurbericht

Zeit bis zur Maßnahmenplanung

≤ 10 Arbeitstage

Bei Bedarf

Maßnahmenlog

Erfüllung von Schulungsintervallen

100 %

Alle 2 Jahre

Schulungsnachweis

 Schulung und Unterweisung- Daher sind regelmäßige Schulungen unverzichtbar.

  • Defekterkennung: Mitarbeitende lernen, typische Schadensbilder (Risse, Abplatzungen, Feuchtigkeit, Korrosion) und Gefährdungen zu identifizieren. Praktische Übungen anhand von Beispielen erhöhen die Kompetenz.

  • Verfahren: Unterweisungen erklären den korrekten Umgang mit Checklisten, das Ausfüllen des Bauwerksbuchs und das richtige Fotografieren von Schäden.

  • Notfallabläufe: Personal muss wissen, wie bei akuten Gefährdungen (z. B. herabfallende Betonteile) zu reagieren ist. Dazu zählen Evakuierung, Absperrung und Meldung an den Sicherheitsbeauftragten.

  • Auffrischung: Schulungen sollten mindestens alle zwei Jahre wiederholt werden, um Wissen aktuell zu halten und neue normative Anforderungen zu vermitteln.

  • Risiken: Einstellplätze sind gefährdet durch Korrosion, Betonabplatzungen, Durchfeuchtungen, Überlastungen (z. B. durch schwere Fahrzeuge oder unerwartete Schneelasten) und Unfälle. Der Kollaps der Berliner Kongresshalle 1980, verursacht durch konstruktive Mängel und Korrosion, verdeutlicht, wie schwerwiegend Versäumnisse sein können.

  • Notfallmaßnahmen: Im Schadensfall müssen gefährdete Bereiche sofort abgesperrt und Nutzungsänderungen (z. B. Sperrung einzelner Parkebenen) eingeleitet werden. Notunterstützungen (Stützen, Abfangkonstruktionen) sichern die Struktur, bis eine dauerhafte Instandsetzung erfolgt.

  • Eskalation: Bei Gefahr im Verzug sind die zuständigen Behörden (Bauaufsicht, Feuerwehr) zu informieren. Dokumentationen und Gutachten müssen zeitnah vorgelegt werden.

Vertragliche Integration- Im Rahmen von Facility‑Dienstleistungsverträgen sind die Pflichten zur Kontrolle und Inspektion klar zu definieren. Essenziell sind:

  • Leistungsbeschreibung: Der Umfang der Kontrollen und Inspektionen wird detailliert festgelegt, einschließlich Frequenz, Bauteilumfang und Dokumentationspflichten.

  • SLA (Service Level Agreements): Es werden Reaktionszeiten für Mängelmeldungen sowie Fristen für die Erstellung von Gutachten definiert. KPI‑basiertes Monitoring unterstützt die Einhaltung.

  • Haftung: Vertragliche Regelungen legen fest, welche Partei für Versäumnisse haftet. Die Einhaltung der VDI 6200 wird als vertragliche Pflicht aufgenommen.

  • Versicherungen: Eine ausreichende Versicherung (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht) deckt Schäden an Bauwerk und Personen ab.

 Schnittstellen zu Behörden- Der Betreiber sollte:

  • Kooperation suchen: Regelmäßiger Austausch mit Bauaufsicht, Arbeitsschutz und Brandschutz stellt sicher, dass behördliche Vorgaben eingehalten werden.

  • Berichte vorlegen: Inspektionsberichte werden bei Aufforderung vorgelegt. Bei erheblichen Mängeln müssen Behörden unaufgefordert informiert werden.

  • Genehmigungen: Bauliche Veränderungen, Instandsetzungen und Nachrüstungen sind genehmigungspflichtig. Abstimmungen vermeiden Verzögerungen.