Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Parkraummanagement
Parkraummanagement umfasst die Planung, Organisation und Überwachung von Parkflächen und Parkhäusern, die ein Unternehmen oder eine Organisation für Mitarbeiter, Besucher und/oder Kunden bereitstellt. Es soll sowohl eine effiziente Nutzung der Parkflächen als auch eine sichere Gestaltung gewährleisten. Neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten stellt sich aus Arbeitsschutzsicht die Frage, ob und warum eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für das Parkraummanagement nötig ist und welche Aspekte berücksichtigt werden sollten. Eine Gefährdungsbeurteilung für Parkraummanagement ist notwendig, da Park- und Verkehrsflächen auf dem Betriebsgelände Teile der Arbeitsstätte sein können.
Parkraummanagement bedeutet nicht nur die optimierte Nutzung von Parkflächen, sondern beinhaltet auch Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Bei betrieblichen Park- oder Verkehrsflächen greifen ArbSchG, ArbStättV (ASR A1.8, A3.4) und DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1), sodass eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist. Typische Risiken sind Kollisionen, Stolpern/Rutschen bei schlechter Beleuchtung oder Glätte, Konflikte zwischen Fahrzeug- und Fußverkehr. Abhilfe schaffen klare Markierungen, angemessene Beleuchtung, Winterdienst, Beschilderungen und organisatorische Regelungen (z. B. Geschwindigkeitslimits, Einbahnkonzepte). So reduziert man Unfälle und Haftungsrisiken und verbessert zugleich den Komfort und die Sicherheit für Beschäftigte und Besucher.
Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber sämtliche betrieblichen Bereiche und Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen prüfen – dazu zählt auch der Parkbereich auf dem Betriebsgelände, da Beschäftigte oder betriebliche Besucher dort unterwegs sind.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Betriebe, die eigene Parkareale haben, fallen teils unter die Arbeitsstättenverordnung, z. B. wenn Flächen regelmäßig von Beschäftigten genutzt werden.
ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A3.4 „Beleuchtung“ geben konkrete Vorgaben zu Gestaltung, Kennzeichnung, Beleuchtung und Absicherung von Verkehrswegen.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verlangt eine systematische Gefährdungsermittlung für alle Bereiche, in denen Beschäftigte tätig sind oder sich bewegen.
DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ kann relevant sein, wenn betriebliche Fahrzeuge in Parkbereichen stehen oder sich bewegen (Fuhrparkbezug).
Straßenverkehrsrecht / Verkehrssicherungspflicht
Auf Betriebsgrundstücken kann – je nach Nutzung – analog zur StVO ein eigenes Regelwerk gelten. Zudem hat das Unternehmen eine Verkehrssicherungspflicht (Stichwort Winterdienst, Markierungen, Beleuchtung), damit Beschäftigte und Besucher sicher parken und sich bewegen können.
Fazit
Auch wenn Parkraummanagement primär organisatorische Ziele verfolgt, gibt es arbeitsschutzrechtliche Pflichten, die Gefährdungen durch Parkflächen und Verkehrsströme betreffen.
Vermeidung von Unfällen
Beschäftigte, Besucher und Lieferanten bewegen sich auf dem Parkplatz: Stolper- und Rutschgefahr bei schlechter Beleuchtung oder Glätte, Kollisionsrisiken mit an- oder abfahrenden Fahrzeugen, enge Parklücken.
Mangelnde Markierungen oder fehlende Fußwege erhöhen Unfallwahrscheinlichkeit.
Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände
Kfz-Verkehr kann sich mit Fußgängern, Radfahrern und ggf. Flurförderzeugen kreuzen.
Unklare Vorfahrtsregelungen, zu schmale Fahrbahnen oder fehlende Ampeln/Schilder sorgen für Konflikte und Unfälle.
Witterungseinflüsse / Winterdienst
Bei Regen, Schnee oder Eis bestehen Rutschgefahren.
Glätteunfälle können zu schweren Verletzungen führen, wenn Räum- und Streudienste nicht organisiert sind.
Brand- und Sicherheitsaspekte
In Parkhäusern besteht Brandgefahr (z. B. durch technische Defekte an Fahrzeugen).
Mangelnder Brandschutz (Feuerlöscher, Alarmierung, Fluchtwege) kann dramatische Folgen haben.
Organisatorischer Druck / Konflikte
Wenn Parkplätze knapp oder teuer sind, entstehen Stresssituationen (Suche nach Stellplätzen, Falschparken, Konflikte unter Kollegen).
Schlechte Organisation führt zu zusätzlichem Zeitdruck, erhöhtem Stress (z. B. bei Schichtwechseln).
Stolpern, Rutschen, Stürzen
Unebene Böden, Löcher im Asphalt, fehlende oder defekte Beläge, Pfützen, Eis und Schnee.
Dunkle Ecken ohne Beleuchtung.
Kollisionen
Zwischen ein- und ausparkenden Fahrzeugen, Fußgängern oder Radfahrenden.
Mangelhafte Sicht an Kreuzungen oder Ausfahrten, verdeckte Kurven.
Unklare Verkehrsführung
Fehlende Schilder (Einfahrt, Ausfahrt, Einbahnstraßen), unzureichende Markierungen der Parkfelder oder Fahrstreifen.
Dauerparken auf Flucht- und Rettungswegen.
Brandgefahr
Im Parkhaus können brennbare Flüssigkeiten (Treibstoff, Öl) bei Fahrzeugdefekten austreten.
Fehlende oder schwer erreichbare Feuerlöscher, unbeleuchtete Notausgänge.
Kriminalität / Vandalismus
Zwar kein primärer Arbeitsschutzaspekt, kann aber für Beschäftigte bei Dunkelheit relevant sein (Angst, Unsicherheit in abgelegenen Parkbereichen).
ASR A1.8 „Verkehrswege
Vorgaben zu Breiten, Höhen, Neigungen, Markierungen, Kennzeichnungen von Verkehrswegen im Betrieb.
Regelt auch Fußgängerverkehr, Sicherheitsabstände.
ASR A3.4 „Beleuchtung
Mindestbeleuchtungsstärken für Verkehrswege, Parkflächen, Ausgänge.
Vermeidung von Blendung, gleichmäßige Ausleuchtung.
DGUV Information 208-032 „Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen
Beschreibt Empfehlungen zu Beleuchtung, Luftaustausch, Brandschutz, Markierung und Serviceeinrichtungen in Parkhäusern.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Kann auf Betriebsgelände sinngemäß angewandt werden (Beschilderungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregeln).
Für öffentlich zugängliche Parkflächen gelten ggf. Teile der StVO direkt.
Erfassung der Parkflächen
Wie viele Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen, Außenstellplätze existieren?
Wer nutzt sie (Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten)? Gibt es eine gesonderte Verkehrsführung (Einbahnstraßen, Schranken etc.)?
Identifikation und Bewertung von Gefährdungen
Schlechte Beleuchtung, unzureichende Beschilderung, Engpässe bei Ein- und Ausfahrten, winterliche Glätte, Stolperstellen.
Konflikte zwischen Fahrenden und Gehenden, Zwischenfälle bei ungeeigneter Organisation (z. B. Schichtwechsel, Stoßzeiten).
Ableitung von Maßnahmen
Technisch: Bessere Ausleuchtung, Markierungen (Fahrbahn, Parkbuchten, Fußwege), Schranken/ Ampeln bei Zufahrten, ausreichende Entwässerung, Installation von Überwachungskameras (Datenschutz beachten).
Organisatorisch: Winterdienstpläne, Beschilderung (Höchstgeschwindigkeit, Einbahnregelung), Park- und Halteverbotszonen, Flucht- und Rettungswege freihalten.
Personell: Unterweisungen (Verhalten in Parkhaus, Notwege), Ansprechperson bei Problemen, ggf. Wachpersonal in größeren Objekten.
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG schriftlich festhalten: Ergebnisse der GBU, Verantwortliche, Fristen, geplante Verbesserungen (z. B. Markierungsneuanstrich, Beleuchtungserneuerung).
Bei Änderungen (Neubau, Umbaumaßnahmen, neue Schichtkonzepte) GBU aktualisieren.
Überprüfung und Aktualisierung
Regelmäßige Begehungen (z. B. monatlich oder quartalsweise), Kontrolle von Beleuchtung, Markierungen, Winterdienst.
Auswertung von Unfallmeldungen (Parkplatzunfälle, Beschwerderückmeldungen) und ggf. Anpassung der Maßnahmen.
Winterdienstorganisation
Eindeutige Regelungen, wer wann räumt/streut, bei welchen Alarmwerten (Temperatur, Niederschlag).
Anbringung von Streusalzboxen, ggf. automatische Temperaturüberwachung an Parkhauszufahrten.
Sicherheit bei Dunkelheit
Ausreichende Beleuchtungsstärke (mind. 10–20 Lux für Parkflächen empfohlen, je nach ASR A3.4).
Bewegungsmelder oder Dauerausleuchtung in kritischen Bereichen (Eingänge, Kassenautomaten, Treppenhäuser).
Wechselschichten
Besonders wichtig: Stoßzeiten (z. B. Schichtwechsel) koordiniert abwickeln, ggf. Zu- und Abfahrtszonen trennen, Personal für Verkehrslenkung bei hohem Andrang.
Integrierte Zugangs- und Sicherheitskonzepte
Videokameras zur Abschreckung (Datenschutz und Mitbestimmung beachten).
Notrufeinrichtung, Beschilderung, Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Sammelpunkte.
Nachhaltigkeit und Alternativkonzepte
Teil des Parkraummanagements kann die Förderung umweltfreundlicher Mobilität sein (Carsharing, E-Ladesäulen, Fahrradparkplätze).
Arbeitsschutzrelevant ist hier z. B. die sichere Installation von E-Ladeinfrastruktur, Blendungsfreie Ladestationsbeleuchtung.