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Parkhaus: Mustergefährdungsbeurteilung

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Muster-Gefährdungsbeurteilung für ein Parkhaus

Muster-Gefährdungsbeurteilung für ein Parkhaus

Das hier vorgestellte Muster einer Gefährdungsbeurteilung für ein Parkhaus verdeutlicht, wie umfassend die Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Instandhaltung sind. Durch eine systematische Vorgehensweise – von der Identifikation möglicher Gefährdungen bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen – wird sowohl der Schutz der Nutzenden als auch die Minimierung von Sachschäden gewährleistet.

Zentrale Punkte sind technische Sicherung (Beleuchtung, Schranken, Markierungen, E-Ladestationen). organisatorische Regelungen (Einbahnstraßenkonzept, Geschwindigkeitsbegrenzung, Winterdienst), personenbezogene Maßnahmen (Unterweisungen, Hinweise zum sicheren Verhalten, Notfallpläne) sowie regelmäßige Kontrollen und Dokumentation (Wartungspläne, Protokolle, Prüfberichte). Der Einsatz eines professionellen Parkhaus-Managements und die konsequente Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen führen zu einem geordneten, reibungslosen und sicheren Betrieb. Dies kommt allen Beteiligten zugute: dem Unternehmen selbst durch weniger Haftungsrisiken und Unfälle, den Mitarbeitenden durch erhöhte Sicherheit sowie den Besuchern und Fremdfirmen durch klar strukturierte und zugängliche Parkmöglichkeiten.

Dies ist eine beispielhafte, ausführliche Mustergefährdungsbeurteilung. In der betrieblichen Praxis müssen die tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Unternehmens detailliert berücksichtigt und regelmäßig überprüft.

Typische Gefährdungen in Verkehrsflächen systematisch erfassen

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst:

  • Das gesamte Parkhaus (Einfahrten, Ausfahrten, Fahrwege, Parkebenen, Treppenhäuser, Aufzüge, Notausgänge).

  • Alle nutzungsberechtigten Personen (Mitarbeitende, Besucher, Fremdfirmen).

  • Technische Einrichtungen wie Schrankenanlage, Kennzeichenerkennung, Beleuchtung, Brandmelde- und Notrufsysteme.

  • Organisation der Parkprozesse (Verkehrslenkung, Einweiser bei Bedarf, Winterdienst, Wartung und Instandhaltung).

Gefährdungsbeurteilung für Parkflächen

Da keine LKWs zugelassen sind, beschränkt sich diese Gefährdungsbeurteilung auf PKW, Motorräder, Fahrräder (sofern erlaubt, z. B. in gekennzeichneten Bereichen) sowie ggf. E-Fahrzeuge.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

  • Vorgaben zur Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und gegebenenfalls überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge in Parkhäusern).

Landesbauordnung (je nach Bundesland)

  • Anforderungen an bauliche Anlagen, insbesondere für Parkhäuser (z. B. Brandschutz, Fluchtwege).

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Grundlegende Regeln, die auf dem Betriebsgelände sinngemäß Anwendung finden sollten, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzung, Vorfahrtsregeln, Beschilderung.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und technische Regeln

  • Relevante DGUV-Regeln, z. B. zur Verkehrssicherheit auf Betriebsgeländen.

  • DIN-Normen für Beleuchtung, Markierung, Verkehrsspiegel (z. B. DIN EN 1838, DIN EN 1436).

Betreiberverantwortung:

  • Sicherstellen einer verkehrssicheren Anlage (z. B. intakte Bodenoberfläche, funktionierende Schranken, ausreichende Beleuchtung).

  • Organisation und Kontrolle regelmäßiger Wartung (Technische Einrichtungen, Beleuchtungsanlage, Kennzeichenerkennung, Aufzugsanlagen).

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. Brandschutz, Flucht- und Rettungswege).

  • Dokumentation sämtlicher Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen.

Wert und Nutzen eines professionellen Parkraum-Managements:

  • Steigerung der Sicherheit und Reduzierung von Unfällen oder Sachschäden.

  • Vermeidung von Haftungsrisiken für das Unternehmen.

  • Effiziente Nutzung der vorhandenen Stellplätze, zufriedene Mitarbeitende und Besucher.

  • Imagegewinn: Gut organisiertes Parkhaus signalisiert Professionalität und Verantwortungsbewusstsein.

Geschäftsführung / Unternehmensleitung

  • Verantwortlich für die Bereitstellung von Ressourcen und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Berät bei Gefährdungsbeurteilungen und legt Maßnahmen gemeinsam mit den Verantwortlichen fest.

  • Führt regelmäßige Begehungen durch und dokumentiert Mängel.

Parkhaus-Management / Koordinator (intern oder extern)

  • Überwacht die Betriebssicherheit des Parkhauses und organisiert Wartung und Instandsetzung.

  • Koordiniert die Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, verwaltet Parkausweise (falls notwendig).

  • Steuert ggf. die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (Sicherheitsdienst, Wartungsfirmen).

Sicherheitsbeauftragte

  • Unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit in ihrem Zuständigkeitsbereich.

  • Melden Mängel, initiieren ggf. kurzfristige Maßnahmen.

Betriebsrat

  • Mitbestimmung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie bei Regelungen, die die Belegschaft betreffen.

Mitarbeitende, Besucher, Fremdfirmen

  • Verpflichtet, die Sicherheitsregeln und die Beschilderung zu beachten.

  • Müssen Mängel oder Gefahrenstellen an die zuständigen Stellen melden.

Systematische Vorgehensweise - Identifizierung von Gefährdungen:

  • Ortsbegehung des Parkhauses (Einfahrtsbereiche, Fahrwege, Stellplätze, Treppenhäuser, Aufzüge, Notausgänge).

  • Gespräche mit Nutzenden (Mitarbeitende, Besuchende), Sichtung von Unfall-/Schadensberichten.

Bewertung der Gefährdungen:

  • Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit (gering, mittel, hoch).

  • Einschätzung der möglichen Schadensschwere (Sachschaden, leichte Personenschäden, schwere Personenschäden).

  • Priorisierung nach Risikohöhe.

Gefährdungsbeurteilung für Parkflächen

Nr. Bereich / Tätigkeit

Mögliche Gefährdung

Betroffene

Risiko

Bewertung (niedrig/mittel/hoch)

Einfahrt zum Parkhaus

- Kollision an der Schranke- Missverständnisse bei der Kennzeichenerkennung (Systemfehler, Verzögerung beim Öffnen)

Autofahrende (Mitarbeitende, Gäste, Fremdfirmen)

Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: Sachschaden, evtl. Personenschaden

Mittel

Fahrwege im Parkhaus

- Kollisionen bei Kurvenfahrten in engen Bereichen- Übersehen von Fußgängern oder Ein-/Ausfahrenden in Parknischen

Autofahrende, Fußgänger

Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: leicht bis mittel (Blechschaden, mögliches Verletzungsrisiko)

Mittel

Stellplatzsuche / Rangieren

- Unübersichtliches Rangieren, insbesondere bei vielen SUVs oder Vans- Unsachgemäße Nutzung von Behinderten-Parkplätzen

Autofahrende, ggf. Passagiere

Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: meist Sachschaden, ggf. Personenschaden

Mittel

Wege für Fußgänger (z. B. Treppenhaus, Ausgänge)

- Stolpern, Ausrutschen (evtl. verschmutzte Flächen, Feuchtigkeit)- Unübersichtliche Markierung von Fußwegen

Fußgänger (Mitarbeitende, Besucher, Fremdfirmen)

Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: Knochenbrüche, Prellungen

Mittel

Beleuchtung und Sichtverhältnisse

- Mangelnde Ausleuchtung kann zu Unfällen führen- Blendung durch schlecht justierte Beleuchtung

Alle Nutzenden

Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig bis mittel Schadensschwere: leicht bis mittel

Mittel

Notausgänge und Treppenhäuser

- Behinderte Fluchtwege im Brandfall- Verletzungsgefahr bei Überfüllung oder falscher Nutzung

Alle Personen im Parkhaus

Eintrittswahrscheinlichkeit: gering (Brandfälle selten) Schadensschwere: hoch (Lebensgefahr im Brandfall)

Hoch

Aufzüge

- Technische Störungen, Absturzgefahr (sehr gering, da moderne Technik)- Eingeschlossen sein bei Stromausfall

Nutzende der Aufzüge

Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr gering Schadensschwere: von gering bis mittel

Niedrig

Brandgefahr, Rauchentwicklung

- Elektrische Anlagen (Ladeinfrastruktur, Beleuchtung) können bei Defekt Brand auslösen- Kraftstofflecks an Fahrzeugen

Alle Personen im Parkhaus

Eintrittswahrscheinlichkeit: gering Schadensschwere: hoch

Hoch

Umgang mit E-Fahrzeugen (sofern Stellplätze vorhanden)

- Stolpergefahr über Ladekabel- Brandgefahr bei fehlerhaften Akkus (sehr selten, aber kann schwere Folgen haben)

Alle Nutzenden, besonders E-Auto-Fahrende

Eintrittswahrscheinlichkeit: gering Schadensschwere: hoch (Brand)

Hoch

Winterliche Verhältnisse (falls Einfahrtsrampe)

- Glätte, Eisbildung an der Einfahrt oder Auffahrtsrampen- Schnee und Matsch, verringerte Bodenhaftung

Autofahrende, Fußgänger

Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel (saisonabhängig) Schadensschwere: leicht bis mittel

Mittel

Maßnahmendefinition nach dem TOP-Prinzip:

  • Technische Lösungen (z. B. Beleuchtung, Markierungen, Trennelemente).

  • Organisatorische Regeln (z. B. Einbahnstraßen, Geschwindigkeitsbegrenzungen).

  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Unterweisungen, Hinweise in Betriebsanweisungen).

Konkrete Gefährdungsübersicht

Formblatt: Gefährdungsübersicht und Risikobewertung

Risikominimierung durch konkrete Maßnahmen

Basierend auf der Gefährdungsübersicht werden konkrete Maßnahmen definiert. Diese können technischer, organisatorischer und personenbezogener Natur sein und sollen das Risiko minimieren.

Formblatt: Maßnahmenkatalog

Nr. Gefährdung

Maßnahme

Zuständigkeit

Frist

Kontrolle / Wirksamkeitsprüfung

Kollision an Schranke(Einfahrt)

- Einrichtung eines automatischen Kennzeichenerkennungssystems mit ausreichender Sensorik und schneller Reaktionszeit.- Ggf. Notfallfunktion bei Systemausfall (z. B. manueller Betrieb).- Klare Beschilderung: „Schranke öffnet automatisch, bitte warten.“

Parkhaus-Management / Technik

3 Monate

Regelmäßige Funktionsprüfungen, Dokumentation

Enge Kurven, Ein- und Ausfahrbereiche

- Klare Bodenmarkierungen und Sicherheitsstreifen an den Rändern.- Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h im Parkhaus.- Verkehrsspiegel an unübersichtlichen Stellen.

Gebäudemanagement / Fachkraft für ASi

2 Monate

Monatliche Begehungen, Feedback von Nutzenden

Unübersichtliches Rangieren

- Einbahnstraßenregelung auf einzelnen Ebenen (falls sinnvoll).- Ausreichende Abmessungen der Stellplätze (gem. empfohlenen Normen).- Deutliche Markierung von Sonderstellplätzen (Behindertenplätze, Eltern-Kind-Parkplätze).

Parkhaus-Management

4 Monate

Jährliche Überprüfung, Unfallstatistik auswerten

Stolper- und Rutschgefahren

- Einsatz rutschfester Bodenbeläge (ggf. Nachbeschichten).- Regelmäßiges Reinigen und Entfernen von Feuchtigkeit oder Ölspuren.- Hinweisschilder: „Vorsicht Rutschgefahr bei Nässe.“

Gebäudereinigung / Gebäudemanagement

Laufend

Tägliche/wöchentliche Kontrollen

Beleuchtung und Sichtverhältnisse

- LED-Beleuchtung mit Bewegungs- oder Präsenzmeldern.- Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Leuchtmittel.- Vermeidung von Blendung (Ausrichtung der Leuchten).

Gebäudemanagement / Technik

2 Monate (Umsetzung)

Turnusmäßige Lichtmessung, Protokollierung

Notausgänge, Treppenhäuser (Fluchtwege)

- Deutliche Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Beleuchtung dieser Wege nach DIN-Vorschriften.- Freihalten der Notausgänge, regelmäßige Kontrollen.- Aushang von Flucht- und Rettungsplänen in gut sichtbarer Höhe.

Gebäudemanagement / Brandschutzbeauftr.

Laufend

Halbjährliche Brandschutzbegehung, Dokumentation

Aufzüge

- Wartungsvertrag mit Fachfirma (regelmäßige Prüfungen).- Installation einer Notrufeinrichtung im Aufzug (Sprechverbindung).- Unterweisung der Nutzer über das Verhalten bei Störungen.

Technik / Externe Wartungsfirma

Laut Wartungsplan

Wartungsprotokolle, Prüfung durch Sachverständige

Brandgefahr (allgemein)

- Installierte Rauch- oder Brandmeldeanlage (ggf. CO-Melder in Parkhäusern).- Feuerlöscher und Wandhydranten in ausreichender Zahl und leicht zugänglich.- Regelmäßige Brandschutzübungen und -unterweisungen für Mitarbeitende.

Brandschutzbeauftragte/r

6 Monate (Teilmaßnahmen laufend)

Dokumentation, Brandschutzbegehungen

Umgang mit E-Fahrzeugen (Ladestationen)

- Fachgerechte Installation der Ladestationen, Kabelmanagement (Vermeidung Stolperfallen).- Deutlich gekennzeichnete E-Parkplätze, Absicherung gegen Fremdzugriff.- Regelmäßige Sichtprüfung und Wartung der Ladestationen.

E-Mobilitätsbeauftr. / Technik

3 Monate (Inbetriebn.)

Quartalsweise Prüfung, Protokoll

Glätte / Eis auf Einfahrtsrampe

- Winterdienstplan (Streuen, Schneeräumen).- Heizbare Rampenoption prüfen (Kosten-Nutzen-Abwägung).- Warnschilder: „Bei Eis und Schnee langsam fahren.“

Hausmeister / Winterdienst

Wintersaison

Tägliche Kontrolle bei Frost, Dokumentation

Regelmäßige Unterweisungen

  • Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden (z. B. über Intranet oder schwarze Bretter) zu den geltenden Parkhaus-Regelungen und Sicherheitsaspekten.

  • Spezielle Unterweisungen für Fremdfirmen, damit sie ihre Fahrzeuge sicher ein- und ausparken können.

  • Hinweise zum Verhalten bei Feueralarm oder anderen Notfällen (z. B. nie den Aufzug benutzen, sondern Treppenhäuser/Notausgänge).

Verhalten bei Unfällen

  • Aushang eines Notfallplans mit wichtigen Kontaktdaten (Erste-Hilfe-Einrichtungen, Werksfeuerwehr oder Rettungsdienst, Sicherheitsbeauftragte).

  • Zentrale Meldepflicht für Unfälle und Beinaheunfälle an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit wiederkehrende Gefahrenquellen schnell identifiziert werden.

Geschwindigkeitsbegrenzung

  • Empfehlung: 10 km/h im gesamten Parkhaus. Klare Beschilderung entsprechend der StVO-Regeln (sinngemäße Anwendung).

Videobeobachtung (falls rechtlich und datenschutzrechtlich zulässig)

  • Zur Unterstützung der Sicherheit und Abschreckung von Vandalismus oder Diebstahl.

  • Aushänge mit Hinweisen auf die Kameranutzung, Einhaltung der DSGVO (Zugangs- und Aufbewahrungsregeln).

Klare Wegeführung für Fußgänger

  • Markierte Gehwege, Abgrenzungen (z. B. Poller, Barrieren) an besonders engen oder unübersichtlichen Stellen.

  • Ausreichende Beschilderung und Wegweiser (Zufahrtsrichtungen, Ausgang zum Treppenhaus, Aufzug, etc.).

Wartungs- und Kontrollplan

  • Schranken-, Kennzeichenerkennungssystem: Funktionstest monatlich, ausführliche Wartung je nach Herstellerangabe (mindestens jährlich).

  • Beleuchtung: Sichtkontrolle (täglich durch Hausmeister/Facility-Management), Austausch defekter Leuchten umgehend.

  • Brandmeldeanlage: Halbjährlich Überprüfung durch Fachfirma, jährliche Wartung.

  • Feuerlöscher, Wandhydranten: Prüfintervall gemäß gesetzlichen Vorgaben (meist alle 2 Jahre durch Sachverständige).

  • Aufzug: Prüfung nach BetrSichV (TÜV-Prüfung in regelmäßigen Abständen).

  • E-Ladestationen: Sichtprüfung vierteljährlich, Inspektion/Wartung nach Herstellerangaben.

Protokollierung

  • Alle Prüfungen, Begehungen und Wartungen werden protokolliert und im zentralen System oder in Wartungsordnern aufbewahrt.

  • Mängel, Abweichungen und durchgeführte Korrekturmaßnahmen werden festgehalten und priorisiert abgearbeitet.

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

  • Spätestens alle zwei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen (z. B. Umbau im Parkhaus, neue Anlagentechnik, veränderte Nutzerstruktur).

  • Nach relevanten Ereignissen (Unfälle, Beinahe-Unfälle, besondere Schadensfälle).