Parkhaus: Mustergefährdungsbeurteilung
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Muster-Gefährdungsbeurteilung für ein Parkhaus
Das hier vorgestellte Muster einer Gefährdungsbeurteilung für ein Parkhaus verdeutlicht, wie umfassend die Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Instandhaltung sind. Durch eine systematische Vorgehensweise – von der Identifikation möglicher Gefährdungen bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen – wird sowohl der Schutz der Nutzenden als auch die Minimierung von Sachschäden gewährleistet.
Zentrale Punkte sind technische Sicherung (Beleuchtung, Schranken, Markierungen, E-Ladestationen). organisatorische Regelungen (Einbahnstraßenkonzept, Geschwindigkeitsbegrenzung, Winterdienst), personenbezogene Maßnahmen (Unterweisungen, Hinweise zum sicheren Verhalten, Notfallpläne) sowie regelmäßige Kontrollen und Dokumentation (Wartungspläne, Protokolle, Prüfberichte). Der Einsatz eines professionellen Parkhaus-Managements und die konsequente Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen führen zu einem geordneten, reibungslosen und sicheren Betrieb. Dies kommt allen Beteiligten zugute: dem Unternehmen selbst durch weniger Haftungsrisiken und Unfälle, den Mitarbeitenden durch erhöhte Sicherheit sowie den Besuchern und Fremdfirmen durch klar strukturierte und zugängliche Parkmöglichkeiten.
Dies ist eine beispielhafte, ausführliche Mustergefährdungsbeurteilung. In der betrieblichen Praxis müssen die tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Unternehmens detailliert berücksichtigt und regelmäßig überprüft.
Typische Gefährdungen in Verkehrsflächen systematisch erfassen
- Geltungsbereich
- Anforderungen
- Nutzen
- Organisation
- Gefährdungsermittlung
- Maßnahmenplanung
- Organisations
- Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst:
Das gesamte Parkhaus (Einfahrten, Ausfahrten, Fahrwege, Parkebenen, Treppenhäuser, Aufzüge, Notausgänge).
Alle nutzungsberechtigten Personen (Mitarbeitende, Besucher, Fremdfirmen).
Technische Einrichtungen wie Schrankenanlage, Kennzeichenerkennung, Beleuchtung, Brandmelde- und Notrufsysteme.
Organisation der Parkprozesse (Verkehrslenkung, Einweiser bei Bedarf, Winterdienst, Wartung und Instandhaltung).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Vorgaben zur Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und gegebenenfalls überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge in Parkhäusern).
Landesbauordnung (je nach Bundesland)
Anforderungen an bauliche Anlagen, insbesondere für Parkhäuser (z. B. Brandschutz, Fluchtwege).
Betreiberverantwortung:
Sicherstellen einer verkehrssicheren Anlage (z. B. intakte Bodenoberfläche, funktionierende Schranken, ausreichende Beleuchtung).
Organisation und Kontrolle regelmäßiger Wartung (Technische Einrichtungen, Beleuchtungsanlage, Kennzeichenerkennung, Aufzugsanlagen).
Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. Brandschutz, Flucht- und Rettungswege).
Dokumentation sämtlicher Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen.
Wert und Nutzen eines professionellen Parkraum-Managements:
Steigerung der Sicherheit und Reduzierung von Unfällen oder Sachschäden.
Vermeidung von Haftungsrisiken für das Unternehmen.
Effiziente Nutzung der vorhandenen Stellplätze, zufriedene Mitarbeitende und Besucher.
Imagegewinn: Gut organisiertes Parkhaus signalisiert Professionalität und Verantwortungsbewusstsein.
Geschäftsführung / Unternehmensleitung
Verantwortlich für die Bereitstellung von Ressourcen und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Berät bei Gefährdungsbeurteilungen und legt Maßnahmen gemeinsam mit den Verantwortlichen fest.
Führt regelmäßige Begehungen durch und dokumentiert Mängel.
Parkhaus-Management / Koordinator (intern oder extern)
Überwacht die Betriebssicherheit des Parkhauses und organisiert Wartung und Instandsetzung.
Koordiniert die Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, verwaltet Parkausweise (falls notwendig).
Steuert ggf. die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (Sicherheitsdienst, Wartungsfirmen).
Sicherheitsbeauftragte
Unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Melden Mängel, initiieren ggf. kurzfristige Maßnahmen.
Systematische Vorgehensweise - Identifizierung von Gefährdungen:
Ortsbegehung des Parkhauses (Einfahrtsbereiche, Fahrwege, Stellplätze, Treppenhäuser, Aufzüge, Notausgänge).
Gespräche mit Nutzenden (Mitarbeitende, Besuchende), Sichtung von Unfall-/Schadensberichten.
Bewertung der Gefährdungen:
Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit (gering, mittel, hoch).
Einschätzung der möglichen Schadensschwere (Sachschaden, leichte Personenschäden, schwere Personenschäden).
Priorisierung nach Risikohöhe.
Gefährdungsbeurteilung für Parkflächen
Nr. Bereich / Tätigkeit | Mögliche Gefährdung | Betroffene | Risiko | Bewertung (niedrig/mittel/hoch) |
---|---|---|---|---|
Einfahrt zum Parkhaus | - Kollision an der Schranke- Missverständnisse bei der Kennzeichenerkennung (Systemfehler, Verzögerung beim Öffnen) | Autofahrende (Mitarbeitende, Gäste, Fremdfirmen) | Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: Sachschaden, evtl. Personenschaden | Mittel |
Fahrwege im Parkhaus | - Kollisionen bei Kurvenfahrten in engen Bereichen- Übersehen von Fußgängern oder Ein-/Ausfahrenden in Parknischen | Autofahrende, Fußgänger | Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: leicht bis mittel (Blechschaden, mögliches Verletzungsrisiko) | Mittel |
Stellplatzsuche / Rangieren | - Unübersichtliches Rangieren, insbesondere bei vielen SUVs oder Vans- Unsachgemäße Nutzung von Behinderten-Parkplätzen | Autofahrende, ggf. Passagiere | Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: meist Sachschaden, ggf. Personenschaden | Mittel |
Wege für Fußgänger (z. B. Treppenhaus, Ausgänge) | - Stolpern, Ausrutschen (evtl. verschmutzte Flächen, Feuchtigkeit)- Unübersichtliche Markierung von Fußwegen | Fußgänger (Mitarbeitende, Besucher, Fremdfirmen) | Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel Schadensschwere: Knochenbrüche, Prellungen | Mittel |
Beleuchtung und Sichtverhältnisse | - Mangelnde Ausleuchtung kann zu Unfällen führen- Blendung durch schlecht justierte Beleuchtung | Alle Nutzenden | Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig bis mittel Schadensschwere: leicht bis mittel | Mittel |
Notausgänge und Treppenhäuser | - Behinderte Fluchtwege im Brandfall- Verletzungsgefahr bei Überfüllung oder falscher Nutzung | Alle Personen im Parkhaus | Eintrittswahrscheinlichkeit: gering (Brandfälle selten) Schadensschwere: hoch (Lebensgefahr im Brandfall) | Hoch |
Aufzüge | - Technische Störungen, Absturzgefahr (sehr gering, da moderne Technik)- Eingeschlossen sein bei Stromausfall | Nutzende der Aufzüge | Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr gering Schadensschwere: von gering bis mittel | Niedrig |
Brandgefahr, Rauchentwicklung | - Elektrische Anlagen (Ladeinfrastruktur, Beleuchtung) können bei Defekt Brand auslösen- Kraftstofflecks an Fahrzeugen | Alle Personen im Parkhaus | Eintrittswahrscheinlichkeit: gering Schadensschwere: hoch | Hoch |
Umgang mit E-Fahrzeugen (sofern Stellplätze vorhanden) | - Stolpergefahr über Ladekabel- Brandgefahr bei fehlerhaften Akkus (sehr selten, aber kann schwere Folgen haben) | Alle Nutzenden, besonders E-Auto-Fahrende | Eintrittswahrscheinlichkeit: gering Schadensschwere: hoch (Brand) | Hoch |
Winterliche Verhältnisse (falls Einfahrtsrampe) | - Glätte, Eisbildung an der Einfahrt oder Auffahrtsrampen- Schnee und Matsch, verringerte Bodenhaftung | Autofahrende, Fußgänger | Eintrittswahrscheinlichkeit: mittel (saisonabhängig) Schadensschwere: leicht bis mittel | Mittel |
Risikominimierung durch konkrete Maßnahmen
Basierend auf der Gefährdungsübersicht werden konkrete Maßnahmen definiert. Diese können technischer, organisatorischer und personenbezogener Natur sein und sollen das Risiko minimieren.
Formblatt: Maßnahmenkatalog
Nr. Gefährdung | Maßnahme | Zuständigkeit | Frist | Kontrolle / Wirksamkeitsprüfung |
---|---|---|---|---|
Kollision an Schranke(Einfahrt) | - Einrichtung eines automatischen Kennzeichenerkennungssystems mit ausreichender Sensorik und schneller Reaktionszeit.- Ggf. Notfallfunktion bei Systemausfall (z. B. manueller Betrieb).- Klare Beschilderung: „Schranke öffnet automatisch, bitte warten.“ | Parkhaus-Management / Technik | 3 Monate | Regelmäßige Funktionsprüfungen, Dokumentation |
Enge Kurven, Ein- und Ausfahrbereiche | - Klare Bodenmarkierungen und Sicherheitsstreifen an den Rändern.- Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h im Parkhaus.- Verkehrsspiegel an unübersichtlichen Stellen. | Gebäudemanagement / Fachkraft für ASi | 2 Monate | Monatliche Begehungen, Feedback von Nutzenden |
Unübersichtliches Rangieren | - Einbahnstraßenregelung auf einzelnen Ebenen (falls sinnvoll).- Ausreichende Abmessungen der Stellplätze (gem. empfohlenen Normen).- Deutliche Markierung von Sonderstellplätzen (Behindertenplätze, Eltern-Kind-Parkplätze). | Parkhaus-Management | 4 Monate | Jährliche Überprüfung, Unfallstatistik auswerten |
Stolper- und Rutschgefahren | - Einsatz rutschfester Bodenbeläge (ggf. Nachbeschichten).- Regelmäßiges Reinigen und Entfernen von Feuchtigkeit oder Ölspuren.- Hinweisschilder: „Vorsicht Rutschgefahr bei Nässe.“ | Gebäudereinigung / Gebäudemanagement | Laufend | Tägliche/wöchentliche Kontrollen |
Beleuchtung und Sichtverhältnisse | - LED-Beleuchtung mit Bewegungs- oder Präsenzmeldern.- Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Leuchtmittel.- Vermeidung von Blendung (Ausrichtung der Leuchten). | Gebäudemanagement / Technik | 2 Monate (Umsetzung) | Turnusmäßige Lichtmessung, Protokollierung |
Notausgänge, Treppenhäuser (Fluchtwege) | - Deutliche Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Beleuchtung dieser Wege nach DIN-Vorschriften.- Freihalten der Notausgänge, regelmäßige Kontrollen.- Aushang von Flucht- und Rettungsplänen in gut sichtbarer Höhe. | Gebäudemanagement / Brandschutzbeauftr. | Laufend | Halbjährliche Brandschutzbegehung, Dokumentation |
Aufzüge | - Wartungsvertrag mit Fachfirma (regelmäßige Prüfungen).- Installation einer Notrufeinrichtung im Aufzug (Sprechverbindung).- Unterweisung der Nutzer über das Verhalten bei Störungen. | Technik / Externe Wartungsfirma | Laut Wartungsplan | Wartungsprotokolle, Prüfung durch Sachverständige |
Brandgefahr (allgemein) | - Installierte Rauch- oder Brandmeldeanlage (ggf. CO-Melder in Parkhäusern).- Feuerlöscher und Wandhydranten in ausreichender Zahl und leicht zugänglich.- Regelmäßige Brandschutzübungen und -unterweisungen für Mitarbeitende. | Brandschutzbeauftragte/r | 6 Monate (Teilmaßnahmen laufend) | Dokumentation, Brandschutzbegehungen |
Umgang mit E-Fahrzeugen (Ladestationen) | - Fachgerechte Installation der Ladestationen, Kabelmanagement (Vermeidung Stolperfallen).- Deutlich gekennzeichnete E-Parkplätze, Absicherung gegen Fremdzugriff.- Regelmäßige Sichtprüfung und Wartung der Ladestationen. | E-Mobilitätsbeauftr. / Technik | 3 Monate (Inbetriebn.) | Quartalsweise Prüfung, Protokoll |
Glätte / Eis auf Einfahrtsrampe | - Winterdienstplan (Streuen, Schneeräumen).- Heizbare Rampenoption prüfen (Kosten-Nutzen-Abwägung).- Warnschilder: „Bei Eis und Schnee langsam fahren.“ | Hausmeister / Winterdienst | Wintersaison | Tägliche Kontrolle bei Frost, Dokumentation |
Regelmäßige Unterweisungen
Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden (z. B. über Intranet oder schwarze Bretter) zu den geltenden Parkhaus-Regelungen und Sicherheitsaspekten.
Spezielle Unterweisungen für Fremdfirmen, damit sie ihre Fahrzeuge sicher ein- und ausparken können.
Hinweise zum Verhalten bei Feueralarm oder anderen Notfällen (z. B. nie den Aufzug benutzen, sondern Treppenhäuser/Notausgänge).
Verhalten bei Unfällen
Aushang eines Notfallplans mit wichtigen Kontaktdaten (Erste-Hilfe-Einrichtungen, Werksfeuerwehr oder Rettungsdienst, Sicherheitsbeauftragte).
Zentrale Meldepflicht für Unfälle und Beinaheunfälle an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit wiederkehrende Gefahrenquellen schnell identifiziert werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung
Empfehlung: 10 km/h im gesamten Parkhaus. Klare Beschilderung entsprechend der StVO-Regeln (sinngemäße Anwendung).
Wartungs- und Kontrollplan
Schranken-, Kennzeichenerkennungssystem: Funktionstest monatlich, ausführliche Wartung je nach Herstellerangabe (mindestens jährlich).
Beleuchtung: Sichtkontrolle (täglich durch Hausmeister/Facility-Management), Austausch defekter Leuchten umgehend.
Brandmeldeanlage: Halbjährlich Überprüfung durch Fachfirma, jährliche Wartung.
Feuerlöscher, Wandhydranten: Prüfintervall gemäß gesetzlichen Vorgaben (meist alle 2 Jahre durch Sachverständige).
Aufzug: Prüfung nach BetrSichV (TÜV-Prüfung in regelmäßigen Abständen).
E-Ladestationen: Sichtprüfung vierteljährlich, Inspektion/Wartung nach Herstellerangaben.