Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Parkraummanagement: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Parkraummanagement » Strategie » Mitbestimmung

Parkraummanagement

Parkraummanagement

Das Parkraummanagement stellt einen wichtigen Bereich des infrastrukturellen Facility Managements (FM) dar und umfasst die Planung, Organisation und Verwaltung von Parkflächen für Mitarbeitende, Besucher, und Kunden. Das Parkraummanagement beeinflusst nicht nur die Arbeitszufriedenheit und Mobilität der Mitarbeitenden, sondern bietet auch Chancen, Nachhaltigkeit und betriebliche Effizienz zu fördern. Da Regelungen im Parkraummanagement direkt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden und deren Mobilität betreffen, kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine entscheidende Bedeutung zu. Dies betrifft die Zuteilung von Parkplätzen, Einführung von Gebühren, Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG ist dabei unverzichtbar, um faire, sozialverträgliche und rechtskonforme Lösungen zu entwickeln. Klare Betriebsvereinbarungen, enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie transparente Kommunikation mit der Belegschaft sichern den langfristigen Erfolg und die Akzeptanz der Maßnahmen.

Relevanz des Parkraummanagements im betrieblichen Kontext

Bedeutung und Zielsetzung

  • Definition: Parkraummanagement bezeichnet die strategische Steuerung und Optimierung von Parkflächen durch Zuteilung, Überwachung, Regelungen und Integration nachhaltiger Mobilitätskonzepte.

Ziele:

  • Sicherstellung einer fairen und effizienten Nutzung begrenzter Parkflächen.

  • Förderung von Nachhaltigkeit durch Elektromobilität, Fahrradinfrastruktur und Carsharing.

  • Vermeidung von Konflikten zwischen Nutzergruppen (z. B. Mitarbeitende, Besucher, Führungskräfte).

  • Verbesserung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes.

Typische Herausforderungen

  • Begrenzte Verfügbarkeit: Insbesondere in städtischen Gebieten stehen oft nicht genügend Parkplätze zur Verfügung.

  • Finanzielle Belastung: Einführung oder Erhöhung von Parkgebühren kann Mitarbeitende wirtschaftlich belasten.

  • Nachhaltigkeitsziele: Integration nachhaltiger Mobilitätslösungen wie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder Fahrradinfrastruktur.

  • Gerechtigkeit: Konflikte bei der Zuteilung von Parkplätzen oder bei der Einführung von Regelungen können entstehen.

Relevanz für die Mitbestimmung

  • Arbeitszufriedenheit: Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes.

  • Finanzielle Aspekte: Gebühren oder Kostenbeteiligungen.

  • Arbeitsbedingungen: Barrierefreiheit, Sicherheit und Belastung durch längere Wege. Daher ist die Einbindung des Betriebsrats essenziell, um sozialverträgliche, transparente und faire Lösungen sicherzustellen.

Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung im Betrieb, z. B. Regelungen zur Zuteilung von Parkplätzen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, wie digitalen Parksystemen oder Zugangskontrollen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. Sicherheits- oder Beleuchtungskonzepte.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, wie der Einführung von Parkplatzgebühren.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. bei der Nutzung digitaler Systeme.

Rolle des Betriebsrats

  • Transparenz: Sicherzustellen, dass Regelungen fair und nachvollziehbar gestaltet werden.

  • Vertretung der Interessen: Mitarbeitende vor Nachteilen oder ungerechten Maßnahmen zu schützen.

  • Frühzeitige Einbindung: Bereits in der Planungsphase von Änderungen oder neuen Regelungen mitzuwirken.

  • Prüfung von Alternativen: Nachhaltige und sozialverträgliche Lösungen zu fördern.

Vergabe von Parkplätzen

  • Relevanz: Die Zuteilung von Parkplätzen kann Konflikte hervorrufen, insbesondere wenn Flächen begrenzt sind.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Festlegung von Zuteilungskriterien.

Praxisbeispiel:

  • Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Schwerbehinderte, Schichtarbeitende und Eltern mit kleinen Kindern priorisiert werden.

  • Einführung eines transparenten Punktesystems für die Parkplatzvergabe.

Einführung von Parkplatzgebühren

  • Relevanz: Gebührenmodelle können Mitarbeitende finanziell belasten und deren Zufriedenheit beeinträchtigen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitspracherecht bei sozialen Angelegenheiten.

Praxisbeispiel:

  • Der Betriebsrat handelt gestaffelte Gebührenmodelle aus, die sich an Einkommen und Mobilitätsbedarf orientieren.

  • Ausnahmen für Schwerbehinderte und geringverdienende Mitarbeitende.

Nachhaltigkeitsmaßnahmen

  • Relevanz: Maßnahmen wie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder Fahrradstellplätze fördern nachhaltige Mobilität.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes unterstützen.

Praxisbeispiel:

  • Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge mit priorisiertem Zugang für Mitarbeitende.

  • Einrichtung von Duschen und Umkleiden für Radpendler.

Sicherheit und Barrierefreiheit

  • Relevanz: Parkflächen müssen sicher und für alle Mitarbeitenden zugänglich sein.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes.

Praxisbeispiel:

  • Einführung von Beleuchtungskonzepten und Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit.

  • Ausweisung zusätzlicher Behindertenparkplätze.

Einführung digitaler Systeme

  • Relevanz: Digitale Parkraummanagementsysteme erhöhen die Effizienz, werfen aber Datenschutzfragen auf.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung solcher Systeme.

Praxisbeispiel:

  • Der Betriebsrat sorgt dafür, dass nur anonymisierte Daten gespeichert werden und der Zweck klar definiert ist (z. B. keine Überwachung von An- und Abwesenheiten).

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Vergabekriterien:Klare und transparente Regeln zur Parkplatzvergabe.

  • Gebührenregelungen: Staffelungen nach Einkommen und Mobilitätsbedarf sowie mögliche Ausnahmen.

  • Nachhaltigkeit: Verpflichtung zur Förderung alternativer Mobilitätslösungen.

  • Sicherheitsmaßnahmen: Vorgaben zu Beleuchtung, Überwachung und Zugangskontrollen.

  • Datenschutz: Klare Regelungen zur Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regeln fördern Akzeptanz und Vertrauen.

  • Soziale Gerechtigkeit: Vermeidung von Konflikten und sozialen Härten.

  • Nachhaltigkeit: Integration umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte.

Akzeptanz der Maßnahmen

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten neue Gebühren oder Regelungen als unsozial empfinden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fördert transparente Kommunikation und entwickelt mit der Geschäftsleitung Anreizsysteme.

Nachhaltigkeitsziele

  • Herausforderung: Der Ausbau von nachhaltigen Mobilitätslösungen könnte als Benachteiligung der Autofahrer wahrgenommen werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt auf ausgewogene Lösungen, wie die Kombination von Ladeinfrastruktur und Carsharing-Angeboten.

Datenschutzbedenken

  • Herausforderung: Digitale Systeme könnten als Überwachungsinstrument missverstanden werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Datenerhebung klar definiert und minimiert wird.

Einführung eines digitalen Zugangssystems

  • Problem: Mitarbeitende befürchten, dass Bewegungsdaten erfasst werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass nur anonymisierte Daten gespeichert und ausschließlich zur Parkplatzverwaltung genutzt werden.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

  • Problem: Die vorhandene Infrastruktur reicht nicht aus, um die steigende Nachfrage nach Ladepunkten zu decken.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur und setzt sich für Subventionen für E-Fahrzeuge ein.

Einführung von Carsharing

  • Problem: Mitarbeitende kritisieren die Reduktion von Parkflächen zugunsten eines Carsharing-Bereichs.

  • Lösung: Der Betriebsrat verhandelt eine flexible Nutzung der Parkflächen je nach Bedarf.